4231/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.07.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer
Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am  6. Mai 2008 unter der Nr. 4232/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Inneres“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Unter Verweis auf die Beantwortung vergleichbarer Voranfragen beziehen sich die erhobenen Daten auf jene MitarbeiterInnen, die seit 1. Jänner 2000 nicht als Vertragsbedienstete oder Beamte in meinem Kabinett oder dem meiner VorgängerIn in Sekretärs- bzw. ReferentInnenfunktionen beschäftigt waren/sind.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ich habe mir erlaubt die MitarbeiterInnen und deren Beschäftigungsdauer in Tabellenform darzustellen.


 

 

Name

Arbeitsleihbeginn

Arbeitsleihende

ENZINGER Dr. Philip

02.01.2006

31.01.2007

GATTRINGER Mag. Wolfgang

01.06.2004

31.12.2006

GRUSCH Mag. Stefan

14.03.2005

31.01.2006

HOLDHAUS Mag. Karin

01.05.2003

29.02.2004

ITA Mag. Philipp

01.04.2003

31.05.2004

KARNER Mag. Gerhard

01.08.2002

22.04.2003

KRUMPEL Mag. Bernhard

07.02.2000

01.11.2000

31.10.2000

28.02.2003

MÜLLER-GUTTENBRUNN Iris

14.11.2005

laufend

RAUCH Mag. Johannes

01.05.2004

31.05.2006

SWITAK Christian

01.03.2007

laufend

THANNER Dr. Theodor

01.04.2000

30.09.2000

ULMER Mag. Christoph

07.02.2000

30.09.2000

WECHNER Dr. Matthias

09.03.2007

laufend

ZIMPER Dr. Heinz

04.02.2000

31.03.2001

 

 

Zu Frage 3:

Jeweils drei Arbeitsleihverträge wurden mit der Niederösterreichischen Versicherung, dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie mit dem Institut für Bildung und Innovation, zwei mit dem Österreichischen Raiffeisenverband und jeweils ein Arbeitsleihvertrag mit dem Verein „Bürger und Umwelt“, der Niederösterreichischen und der Österreichischen Volkspartei sowie mit dem/vom Amt der Salzburger Landesregierung abgeschlossen/übernommen.

 

Zu Frage 4:

Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Unternehmen oder Rechtsträgern stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar.

 

Zu Frage 5:

Die jeweiligen Kosten werden und wurden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Inneres und den jeweiligen Leiharbeitgebern refundiert.

 


 

Zu Frage 6:

Inwieweit die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils schon beim Eintritt in das Ministerkabinett bei den Leihunternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt waren, kann nicht beurteilt werden, zumal diese arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht in meinem Vollzugsbereich gelegen sind.

 

Zu Frage 7:

5 MitarbeiterInnen waren vor ihren (Leih-)Anstellungen auch Vertragsbedienstete im Ressortbereich.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Motivationen der Vertragspartner sind dem Bundesministerium für Inneres nicht bekannt bzw. betreffen auch keinen unmittelbaren Gegenstand der Vollziehung.

 

Zu den Fragen 10, 11, 12 und 13:

Die jeweilige Vertragsgestaltung des verleihenden Unternehmens mit den Mitarbeitern entzieht sich der Kenntnis des Bundesministeriums für Inneres bzw. stellt keinen Gegenstand der Vollziehung dar.

 

Zu Frage 14:

Der Abschluss entsprechender Dienstleistungsverträge unterliegt der Privatautonomie und entzieht sich daher der Kenntnis des Bundesministeriums für Inneres.