4234/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.07.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 8. Mai 2008 unter der Nr. 4296/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Leiharbeitskräfte in den Kabinetten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Unter Verweis auf die Beantwortung vergleichbarer Voranfragen beziehen sich die erhobenen Daten auf jene MitarbeiterInnen, die seit Amtsantritt dieser Bundesregierung als LeiharbeitnehmerInnen in meinem Kabinett bzw. dem meiner VorgängerIn in Sekretärs- bzw. ReferentInnen Funktionen beschäftigt waren/sind.
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich darf auf die Beantwortung der vergleichbaren Anfrage 4232/J (Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde) vom 6. Mai 2008 hinweisen.
Zu Frage 3:
In meinem Ressortzuständigkeitsbereich haben keine Personen, die als Leiharbeitskräfte beschäftigt waren, andere Dienstverhältnisse zu Einrichtungen des Bundes begründet oder innegehabt.
Zu Frage 4:
In meinem Zuständigkeitsbereich hatten „vor“ ihrer Leiharbeitsbeschäftigung ein Dienstverhältnis zu Einrichtungen des Bundes:
- GATTRINGER Mag. Wolfgang
- HOLDHAUS Mag. Karin
- ITA Mag. Philipp
- KARNER Mag. Gerhard
- RAUCH Mag. Johannes
In meinem Zuständigkeitsbereich hatten „nach“ ihrer Leiharbeitsbeschäftigung ein Dienstverhältnis zu Einrichtungen des Bundes:
- ITA Mag. Philipp
- RAUCH Mag. Johannes
- THANNER Dr. Theodor
- ULMER Mag. Christoph
Zu Frage 5:
Die Leiharbeitsverhältnisse wurden mit dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, der Niederösterreichischen Versicherung, dem Institut für Bildung und Innovation, dem Österreichischen Raiffeisenverband, der Volkspartei Niederösterreich, mit dem Verein „Bürger und Umwelt“, der Österreichischen Volkspartei sowie mit/vom Amt der Salzburger Landesregierung abgeschlossen/übernommen.
Zu Frage 6:
Inwieweit die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils schon beim Eintritt in das Ministerkabinett bei den Leihunternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt waren, kann nicht abschließend beurteilt werden, zumal diese arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres gelegen sind.
Zu Frage 7:
Kann nicht beantwortet werden.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 9:
Grundsätzlich erfolgt(e) die Verrechnung wie jeweils vertraglich vereinbart.
a) seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung wurden keine Verwaltungs- bzw. Bearbeitungskosten verrechnet
b) seit dem Jahr 2002 wurden von einem Arbeitskräfteüberlasser im Zusammenhang mit drei Arbeitsleihverträgen Verwaltungs- bzw. Bearbeitungskosten verrechnet
c) die Gesamtkosten für diese Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühren betrugen seit dem Jahr 2002 insgesamt € 748,66
Zu Frage 10:
Für das Jahr 2007 wurden alle bekannten Kosten übernommen, wobei Nachverrechnungen nicht ausgeschlossen werden können.
Zu Frage 11:
Die Gesamtkosten für Leiharbeitskräfte in Sekretärs- bzw. ReferentInnenfunktionen in meinem Kabinett bzw. dem meiner Vorgänger/in beliefen sich im Jahr
2002 auf € 118.367,76
2003 auf € 220.958,53
2004 auf € 186.749,59
2005 auf € 327.134,74
2006 auf € 413.998,84 und
2007 auf € 327.374,78.
Zu Frage 12:
Nein - es wird jeweils ein individuell abgestimmter Vertrag formuliert.
Zu Frage 13:
Regelmäßig orientiert sich die Abgeltung von Reisekosten an der RGV, die Abgeltung von Überstundenleistungen basiert auf der jeweils individuellen Vertragsgestaltung auf Einzel- oder Pauschalverrechnung.
Zu Frage 14:
Die Motivation zur Begründung von Leiharbeitsverhältnissen resultiert zum Teil aus dem Umstand, dass die bisherigen Arbeitsverhältnisse nicht aufgegeben werden können/wollen bzw. nur ein temporär beschränktes Beschäftigungsinteresse besteht.
Zu Frage 15:
Die entsprechenden Arbeitsleihverträge wurden dem Bundesministerium für Finanzen übermittelt.