425/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.04.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0013-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 431/J vom 1. März 2007 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Öffentlichkeitsarbeit, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die gewünschten Angaben betreffend die für die Information der österreichischen Steuer-zahlerinnen und Steuerzahler im Jahr 2005 verwendeten Mittel wurden bereits durch meinen Amtsvorgänger im Zuge der Beantwortung der Anfrage Nr. 3784/J vom 13. Jänner 2006 er-teilt. Diesbezüglich verweise ich daher auf diese bereits ergangene Anfragebeantwortung. Für das Jahr 2006 haben mir meine Expertinnen und Experten mitgeteilt, dass sich die Ge-samtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der beauftragten Inseratenschaltungen und –kampagnen auf € 1.543.633,21 inklusive Umsatzsteuer belaufen. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass in diesem Gesamtbetrag selbstverständlich auch jene Kosten enthalten sind, die mein Amtsvorgänger im Rahmen seiner ausführlichen Beant-wortung der Anfrage Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006 hinsichtlich des Zeitraumes bis zum 8. Mai 2006 bereits mitgeteilt hat. Hinsichtlich des im Zusammenhang mit der österreichischen Ratspräsidentschaft verbundenen Sachaufwandes weise ich auf die von meinem Amtsvor-gänger vor allem in der Beantwortung der Anfragen Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006 und Nr. 4520/J vom 5. Juli 2006 dargestellten Ausführungen hin. Maßnahmen
der internen Kommunikation sowie Inserate aufgrund spezialgesetzlicher Verpflichtung, wie etwa Stellenausschreibungen, sind dabei nicht berücksichtigt.
Zu 2.:
Bis zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage, also bis zum 1. März 2007, wurden für das Kalenderjahr 2007 in Summe € 39.139,31 aus diesem Titel aufgewendet.
Zu 3.:
Die parlamentarische Behandlung der Regierungsvorlagen zum Budget für die Jahre 2007 und 2008 wird voraussichtlich erst am 3. Mai 2007 abgeschlossen werden können. Ich kann daher derzeit lediglich die dem Nationalrat bereits anlässlich der Übermittlung der bezug-habenden Regierungsvorlagen bekannt gegebenen Planzahlen bekanntgeben, welche das Resultat der Regierungsverhandlungen zu den Budgets für die Jahre 2007 und 2008 dar-stellen.
In der Regierungsvorlage wurden im Voranschlag für 2007 € 2.538.000,00 inklusive Umsatz-steuer für die Öffentlichkeitsarbeit meines Ressorts vorgesehen, wobei davon € 115.000,00 für den Bereich der internen Kommunikation reserviert sind. € 593.000,00 des Gesamtbe-trages sind für Kampagnen reserviert, die insbesondere für die Informationsschwerpunkte zu den Aufgabengebieten der Finanzämter eingesetzt werden sollen. Für 2008 sind in Summe € 2.415.000,00 inklusive Umsatzsteuer vorgesehen, € 110.000,00 davon für interne Kommu-nikation und € 566.000,00 des Gesamtbetrages für die Unterstützung der Informationstätig-keit zu den Aufgaben der nachgeordneten Dienststellen.
Ich weise darauf hin, dass damit
bei einem Vergleich der Aufwendungen des Bundes-ministeriums für Finanzen
für Maßnahmen der Information der Öffentlichkeit zu aktuellen
Ressortthemen seit dem Jahr 1999 klar hervorgeht, dass mit den Steuergeldern
auch in diesem Punkt in den Jahren 2007 und 2008 sparsam umgegangen wird,
wenngleich nunmehr neben der Kommunikation zu aktuellen Themen des
Finanzressorts auch die zusätzlichen Aufwendungen, die das mit meinen
Aufgaben als Vizekanzler verbundene darüber hinausgehende
Informationsspektrum mit sich bringt, berücksichtigt werden müssen.
Weiters weise ich darauf hin, dass es sich bei den Beträgen um
Voranschläge
handelt, zu denen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mir im laufenden Vollzug stets darauf Bedacht sein werden, durch sinnvolle Planung und effizientes Arbeiten Kosten einzusparen und das geplante Budget für Kommunikationsarbeit nicht zur Gänze ausschöpfen zu müssen.
Zu 4., 5. und 7.:
Die im Jahr 2005 geschaltenen Inserate und die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten waren hinsichtlich des Zeitraumes bis zum Stichtag 15. April 2005 bereits Gegenstand einer ausführlichen Beantwortung der Anfragen Nr. 2689/J vom 24. Februar 2005,
Nr. 2799/J vom 30. März 2005, Nr. 2856/J vom 7. April 2005 und Nr. 3133/J vom 9. Juni 2005 durch meinen Amtsvorgänger. Die gewünschten Informationen betreffend den daran anschließenden Zeitraum des Jahres 2005 wurden durch meinen Amtsvorgänger im Zuge der Beantwortung der Anfrage Nr. 3784/J vom 13. Jänner 2006 erteilt, jene zu den Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit mit detaillierter Berücksichtigung von Inseratenschaltungen und –kampagnen für das Jahr 2006 bis zum 8. Mai 2006 im Rahmen der Beantwortung der Anfrage Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006. Diesbezüglich verweise ich daher auf diese bereits ergangenen Anfragebeantwortungen.
Im daran anschließenden Zeitraum sind im Bundesministerium für Finanzen keine weiteren Kosten für Inseratenschaltungen beziehungsweise –kampagnen angefallen. Es gab zwar, wie mir meine Expertinnen und Experten berichten, einen Informationsschwerpunkt zum Thema „Export“, der auch mit Schaltungen in Magazinen und Tageszeitungen unterstützt wurde, allerdings wurden diese Schaltkosten zur Gänze von Kooperationspartnern aus Wirtschaft und Industrie bezahlt. Inserate aufgrund spezialgesetzlicher Verpflichtung, wie etwa Stellen-ausschreibungen, sind bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt.
Zu 6., 8 und 9.:
Wie mir meine Expertinnen und Experten nach Durchsicht der Unterlagen berichten, wurden keine Druckkostenbeiträge geleistet, und das Bundesministerium für Finanzen hat sich –unbeschadet einer gegebenenfalls erforderlichen inhaltlichen Abstimmung der Informations-maßnahmen der Bundesregierung nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesministerien-gesetzes 1986 – in den Jahren 2005 und 2006 an keinen kofinanzierten Informationsmaß-
nahmen beteiligt. Hinsichtlich des im Zusammenhang mit der österreichischen Ratspräsident-schaft verbundenen Sachaufwandes weise ich auf die von meinem Amtsvorgänger vor allem in der Beantwortung der Anfragen Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006 und Nr. 4520/J vom 5. Juli 2006 dargestellten Ausführungen hin.
Mit freundlichen Grüßen