4254/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.07.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0143-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4236/J der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und
Freunde
wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals waren im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 6. Mai 2008 in den diversen Kabinetten im Rahmen eines Überlassungsvertrages tätig:
NAME Rechtsgrundlage Beginn Ende Vertragspartner
Büro der Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch (bis 4.2.2000)
Mag.a GAUPER Ortrun Arbeitskräfteüberlas- 01.11.99 11.02.00 Österr. Gewerkschaftsbund
sungsgesetz (AÜG)
KAMMERHOFER Stefan AÜG 01.12.96 20.02.00 Österr. Bundesbahnen
Mag. PAZOUREK Jan AÜG 17.03.97 29.02.00 Österr. Bundesinstitut f.
Gesundheitswesen
Büro der Frau Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl (4.2.2000 – 24.10.2000)
Mag. ARNOLD Franz AÜG 19.04.00 07.01.01 Amt der Kärntner
Landesregierung
Mag. D´ARON Erhard AÜG 01.05.00 21.11.00 Bildungswerk der Industrie
FAHRNER Brigitte AÜG 28.02.00 30.06.00 Hauptverband d. Sozial- versicherungsträger
Mag.a FERRARI Ruth AÜG 18.07.00 15.12.00 Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender
Dr. GRUBER Bernhard AÜG 09.02.00 31.03.00 Wirtschaftskammer Österr.
HAHN-BLEIBTREU Marina AÜG 21.02.00 19.12.01 Bildungswerk der Industrie
Mag.a KAISER Elisabeth AÜG 04.09.00 15.12.00 Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender
KAMPL Markus AÜG 15.02.00 30.04.02 Bildungswerk der Industrie
Dr.in KARRER-BRUNNER Alice AÜG 04.09.00 11.12.00 Bildungswerk der Industrie
SCHMIDT Romana Maria AÜG 14.02.00 30.04.00 Bildungswerk der Industrie
SLAMA Irene AÜG 15.02.00 31.05.02 Bildungswerk der Industrie
Mag. STULLER Gero AÜG 29.03.00 28.04.00 Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender
Dr. TÜRK Dietmar AÜG 10.05.00 15.12.00 Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender
Dr.in WEBER Christine AÜG 21.03.00 30.06.00 Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender
Büros des Herrn Bundesministers
Mag. Herbert Haupt (24.10.2000 – 26.1.2005)
bzw. der Frau Staatssekretärin Ursula Haubner (28.02.2003 –
26.1.2005)
FABEL Ute AÜG 01.12.00 15.03.01 Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender
FAHRNER Brigitte AÜG 08.11.00 07.11.01 Hauptverband d. Sozial- versicherungsträger
GROSZ Gerald AÜG 24.10.00 31.10.02 Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender
Mag. (FH) OBERDÜNHOFEN AÜG 02.05.01 28.02.03 Ring Freiheitlicher
Michael Wirtschaftstreibender
Dr.in WEBER Christine AÜG 24.10.00 21.11.00 Freiheitliche Akademie
Büros der Frau Bundesministerin Ursula Haubner bzw. des
Herrn Staatssekretärs Sigisbert Dolinschek (26.1.2005 – 11.1.2007)
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Büro des Herrn Bundesministers Dr. Erwin Buchinger (seit 11.1.2007)
JUST Bernhard, Mag. Steiermärkisches 01.02.07 Amt der
Zuweisungsgesetz Steiermärkischen
(§ 3 Abs. 1 Z 1) Landesregierung
Frage 4:
Die Frage, ob die genannten MitarbeiterInnen allenfalls auch bei einem anderen als den bei Frage 1 angeführten Unternehmen beschäftigt waren, stellt keinen Gegenstand der Vollziehung dar.
Frage 5:
Die Kosten wurden – wie vertraglich vereinbart – zur Gänze refundiert.
Frage 6:
Ja.
Fragen 7 und 14:
Die betroffenen MitarbeiterInnen waren vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger nicht als Vertragsbedienstete beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz bzw. den Vorgängerministerien beschäftigt. Ob sie zu irgendeinem Zeitpunkt Vertragsbedienstete des Bundes waren, ist aus den vorhandenen Unterlagen nicht ersichtlich.
Fragen 8 und 9:
Die Motivation, warum eine Person mit einem vom Bund verschiedenen Unternehmen bzw. Rechtsträger einen Dienstvertrag abgeschlossen hat, kenne ich nicht und dies bildet im Übrigen auch keinen Gegenstand der Vollziehung. Die rechtliche Verantwortung tragen die entscheidungsbefugten Organe der jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger.
Fragen 10 und 11:
Das Entgelt bewegte sich ‑ mit Ausnahme eines einzigen Falles ‑ jeweils im Rahmen der Grenzen des Vertragsbedienstetengesetzes. In diesem erwähnten Fall ‑ der jedoch einen Zeitraum vor Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung betrifft ‑ wurde die Grenze um etwa 13 % überschritten.
Fragen 12 und 13:
Die anstellenden Unternehmen haben keine finanziellen oder andere Vorteile aus der Überlassung von KabinettsmitarbeiterInnen bezogen.
Mit freundlichen Grüßen