4257/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.07.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0172-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4275/J der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz nahm 26 Protokollkarten und 78 Kaufkarten in Anspruch. Dadurch ist das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz finanzielle Verpflichtungen in der Höhe von 9.490 € eingegangen, wobei ich jedoch vier Karten und mein Kabinettschef eine Karte selbst bezahlt haben und sich die endgültigen Kosten damit auf 8.940 € verringert haben.
Fragen 3, 4, 9 und 10:
Bezüglich der Protokollkarten wurden in einer ersten Welle internationale Gäste eingeladen: Zugesagt haben der Vorsitzende des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie sein Assistent, weiters der Staatssekretär im deutschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bürgermeister der deutschen Stadt Burghausen sowie der Soziallandesrat von Südtirol.
Darüber hinaus wurden Persönlichkeiten eingeladen, die sich für die Sozial- und Konsumentenschutzpolitik auf österreichischer wie europäischer Ebene besonders eingesetzt haben. Diese Personen sind teilweise Künstler, Interessensvertreter und Politiker.
Bei den Einladungen für die Protokollkarten waren internationale Repräsentationsverpflichtungen sowie europäisches wie österreichisches Networking im Interesse der Sozial- und Konsumentenschutzpolitik die Leitgedanken.
Bezüglich der Kaufkarten stand primär der Gedanke im Vordergrund, Menschen, die sonst nur unter erschwerten Bedingungen zu EM-Karten gekommen wären, insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen Zugang zu EM Spielen zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen und Jugendliche, die besondere Verdienste (z.B. Auszeichnungen bei Lehrlingsbewerben und soziales Engagement) aufweisen können, eingeladen.
Weiters wurden wichtige Repräsentanten und Interessensvertreter aus den Bereichen Soziales und Konsumentenschutz (NGO’s, Sozialpartner etc.), mit denen mein Ressort aufgrund seiner Ressortzuständigkeit eng zusammenarbeitet, zu Spielen eingeladen.
Insgesamt vier Karten wurden von mir privat für meine Familie ‑ insbesondere für meinen behinderten Sohn und dessen Begleitung - erworben und von mir bezahlt.
Fragen 5 und 12:
MitarbeiterInnen des Ministeriums unterstützen mich bei der Wahrnehmung meiner repräsentativen Verpflichtungen gegenüber Staatsgästen und gegenüber Gästen mit Kaufkarten, wobei auch MitarbeiterInnen des Kabinetts zum Einsatz kamen. Die Regel war, dass ein Mitarbeiter des Büros sich vor allem um die Betreuung der internationalen wie nationalen Gäste im Protokollkartensektor kümmerte, während sich ein zweiter um die Gäste im Kaufkartenbereich kümmerte. Diese Trennung war aus organisatorischen Gründen notwendig, da es nicht möglich war, während des Spieles im Stadion von einem Sektor in den anderen zu gelangen. Überdies musste man im Kaufkartenbereich ca. zwei Stunden vor Spielbeginn im Stadion sein, während es im Protokollkartenbereich reichte, unmittelbar vor dem Spiel einzutreffen. Nur beim Spiel am 12. Juni in Klagenfurt begleitete eine weitere Begleitperson aus der Sektion IV, welche u.a. für Behindertenfragen zuständig ist, aus organisatorischen Gründen die Gruppe der Menschen mit Behinderung im Kaufkartenbereich.
Von dieser dienstlichen Verwendung abgesehen habe ich drei verdiente MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz – bei diesen handelt es sich nicht um MitarbeiterInnen meines Büros ‑ als besondere Auszeichnung zu EM-Spielen eingeladen. Eine weitere Karte wurde von meinem Kabinettschef für seine Familie erworben und von ihm bezahlt. Im Übrigen werden keine Karten für MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt, daher besteht auch kein derartiges Kartenkontingent.
Frage 6:
Nein.
Frage 7:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4266/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Frage 8:
Aufgrund einer durch mich bzw. mein Kabinett zur Verfügung gestellten Liste sind die Protokollkarten von der Sektion V und die Kaufkarten von der Sektion I vergeben worden.
Frage 11:
Hinsichtlich des hochrangigen Personenkreises für Protokollkarten ist davon auszugehen, dass eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden kann. Im Übrigen sind die Karten aufgrund vorheriger Angaben durch Name, Passnummer und einer elektronischen Personalisierung auf der Karte nicht übertragbar.
Frage 13:
Mein Ministerium hat und wird keine Hospitality-Pakete erhalten.
Mit freundlichen Grüßen