426/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.04.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0016-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 432/J vom 1. März 2007 der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Haimbuchner Kolleginnen und Kollegen, betreffend Vertrauensperson von Mag. Grasser im Untersuchungsausschuss „Eurofighter“, beehre ich mich Folgendes mitzu-teilen:
Zu 1.)
Bei ihrem Eintritt in das
Büro meines Amtsvorgängers am 1. April 2003 war
Frau Mag. Christine Sumper-Billinger für den Bereich Steuern
zuständig. In der Folge übernahm sie auch den Budgetbereich. Ab 1.
Juni 2006 bis 11. Januar 2007 übte sie die Funktionen einer
stellvertretenden Kabinettchefin und zuständigen Fachreferentin für
Steuern, Zoll, Budget, Finanzausgleich, Glückspielmonopol, Liegenschaften,
Forschung & Entwicklung aus.
Zu 2.)
Innerhalb des Bundesministeriums für Finanzen/Zentralleitung übt die Genannte keine Funk-tion mehr aus. Sie ist nunmehr einer der beiden Geschäftsführer der BRZ Ges.m.b.H., wo sie aufgrund ihrer profunden beruflichen Ausbildung (geprüfte Steuerberaterin, langjährige Tätigkeit in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Lektorin an der WU-Wien und an-deren Einrichtungen) für den kaufmännischen Bereich (Rechnungswesen, Controlling etc.) zuständig ist.
Zu 3.) und 4.)
Da Frau Mag. Christine Sumper-Billinger während ihrer Tätigkeit im Büro meines Amtsvorgängers keine meldepflichtige Nebentätigkeit ausübte, war dem Dienstgeber eine solche auch nicht zu melden.
Wie zu 2.) erwähnt, übt Frau Mag. Sumper-Billinger keine Funktion mehr im BMF aus, weshalb sie meinem Ressort auch allfällige Nebentätigkeiten nicht melden muss.
Zu 5.)
Allfällige privatrechtliche
Dienstverhältnisse zwischen Frau Mag. Sumper-Billinger und
Mag. Karl-Heinz Grasser unterliegen nicht dem Fragerecht gem. § 90 GOG, da
sie nicht Gegenstand der Vollziehung oder der Privatwirtschaftsverwaltung des
Bundes sind.
Wie mir die BRZ Ges.m.b.H. jedoch berichtet, hat Frau Mag. Sumper-Billinger kein dienst-rechtliches Verhältnis zu Mag. Karl-Heinz Grasser und übt keine Nebentätigkeiten aus. Sie hat jedoch das Präsidium des Aufsichtsrates der BRZ Ges.m.b.H. bei Aufnahme ihrer Funktion von der unentgeltlichen, befristeten Tätigkeit als Vertrauensperson im Eurofighter-Ausschuss in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung ersucht. Diese wurde vom Präsidium des Aufsichtsrates erteilt.
Zu 6.)
Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Tätigkeit von Frau Mag. Christine Sumper-Billinger als Vertrauensperson meines Amtsvorgängers gem. § 3 Abs. 6 VO-UA gegen die Amtsver-schwiegenheit verstoßen sollte.
Zu 7. und 8.)
Weder mein Amtsvorgänger noch Frau Mag. Christine Sumper-Billinger besitzen Original-akten. Im Ausschuss verwenden sie persönliche Aufzeichnungen und Teilkopien von Akten ohne die fundierte Aussagen durch meinen Amtsvorgänger vor dem Ausschuss nicht möglich wären. Diese Teilkopien werden nach Beendigung der Ausschussarbeit der zuständigen Abteilung meines Ressorts übergeben, die diese der ordnungsgemäßen Vernichtung zuführen wird.
Zu 9.)
Eine derartige vertragliche Übereinkunft gibt es nicht und ist eine solche auch nicht not-wendig.
Frau Mag. Christine Sumper-Billinger bereitet sich auf die Ausschusssitzungen in ihrer Freizeit vor. Die Zeit, die sie tatsächlich während ihrer Dienstzeit im Ausschuss verbringt, wird von ihr eingearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen