4260/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.07.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0173-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4330/J der Abgeordneten DI Klement,
Dr. Haimbuchner und weiterer
Abgeordneter wie folgt:
Einleitend muss ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende parlamentarische Anfrage nicht auf Fragen des Konsumentenschutzes – daher auf das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmer und Konsument – sondern auf Fragen des Jugendschutzes bezieht. Angelegenheiten des Jugendschutzes fallen primär in die Zuständigkeit der Länder.
Frage 1:
Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4329/J der Abgeordneten DI Karlheinz Klement, Kolleginnen und Kollegen betreffend gewalttätige "Gangster-Rap"-Texte durch die Bundesministerin für Justiz.
Fragen 2 bis 13:
Ich verweise auf die Beantwortungen durch die sachlich zuständigen Bundesministerinnen für Justiz (parlamentarische Anfrage Nr. 4329/J) bzw. für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst (parlamentarische Anfrage Nr. 4338/J der Abgeordneten DI Karlheinz Klement, Kolleginnen und Kollegen betreffend gewalttätige "Gangster-Rap"-Texte).
Frage 14:
Hier verweise ich auf die in der Beantwortung der Anfrage Nr. 4338/J genannten Maßnahmen der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst.
Frage 15:
Bezüglich dieser Frage ist auf die Ausführungen der sachlich zuständigen Bundesministerin für Justiz in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4329/J zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen