427/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.04.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0023-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 445/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anteil von Bio-Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 4:

Für den Vollziehungsbereich des Bundes bestehen bereits seit dem Jahr 1998 für eine Ökologisierung der Bundesverwaltung - insbesondere für das öffentliche Beschaffungswesen - Leitlinien, die von der Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 1. April 1998 angenommen wurden. Diese Leitlinien enthalten einerseits allgemeine Anleitungen zum umweltgerechten Handeln und andererseits konkrete Vorgaben zur Beachtung ökologischer Grundsätze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Ein Entwurf für eine Neufassung dieser Leitlinien, der den Grundsatz der umweltgerechten Beschaffung durch Festlegung konkreter Kriterien für die Beschaffung umweltgerechter Leistungen spezifiziert und einen eigenen Abschnitt über die Beschaffung biologischer Produkte enthält, wird derzeit vom Bundeskanzler und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vorbereitet. Ich darf hinsichtlich der Details auf deren Anfragebeantwortungen (440/J-NR/2007 und 447/J-NR/2007) verweisen.

Zur Erprobung und Evaluierung ökologisch orientierter Beschaffungen wird derzeit von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) gemeinsam mit dem BMLFUW ein Pilotprojekt durchgeführt; auch dazu darf ich auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.

Auch das Bundesvergabegesetz (BVergG) enthält eine grundsätzliche Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber, bei der Beschaffung auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen (vgl. § 19 Abs. 5).

Schließlich sieht die Vorschrift über das Verpflegs- und Küchenwesen in Justizanstalten die Beachtung einer ökologischen Betriebsführung bei der Organisation und Einrichtung der Küche, bei der Beschaffung von Gütern und der Entsorgung vor. Bei der Auswahl der Nahrungsmittel, insbesondere von Obst und Gemüse, ist aus Gründen der sparsamen Wirtschaftsführung sowie der Vermeidung unnötiger ökologischer Belastungen durch lange Transportwege auf die jahreszeitliche Markt- und Versorgungslage Bedacht zu nehmen. Zur Verbesserung der Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Wiederverwertung sind die Ergebnisse der Stoffstromanalyse aus dem Abfallwirtschaftskonzept - das durch den Abfallbeauftragten der Anstalten unter Mitarbeit der jeweiligen Betriebsleiter zu erstellen ist - zu berücksichtigen.

Zu 3:

Nach Auskunft der überwiegend für Veranstaltungen im Bundesministerium für Justiz (Palais Trautson) herangezogenen Unternehmen beträgt der Anteil an Biolebensmitteln zwischen 15 und 40%.

In der vom Sozialwerk für Justizbedienstete betriebenen Küche wird ein Anteil von etwa 60% an Bioware verarbeitet.

Im Gerichtsbereich besteht nur eine geringe Anzahl von Betriebsküchen. Diese werden von privaten Pächtern betrieben und unterliegen nicht dem Vollziehungsbereich des Bundes.

Die in den Ökonomien (Landwirtschaften) der Justizanstalten erzeugten Lebensmittel werden überwiegend nach ökologischen Gesichtspunkten erzeugt und sind für den Eigenbedarf in den Justizanstalten vorgesehen. Der Anteil dieser Produkte variiert entsprechend der Möglichkeit der Versorgung aus diesen Betrieben.

Der Restbestand an benötigten Lebensmitteln wird über Lebensmittellieferanten laut Vorgaben der BundesbeschaffungsGesmbH angeschafft; diese Produkte fallen zum überwiegenden Teil nicht in die Kategorie der Lebensmittel aus biologischem Landbau.

Zu 5:

Ich darf zur Frage der Zertifizierung durch unabhängige Kontrollstellen auf die Anfragebeantwortungen des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie jener der Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zur Zahl 443/J-NR/2007 verweisen.

Zu 6:

Der Einsatz von Biolebensmitteln ist im Bundesvoranschlag nicht gesondert ausgewiesen, weil die Voranschlagspost für den Ankauf von Lebensmitteln nicht nach deren Herkunft untergliedert ist.

Im Justizressort sind relevante Mehrkosten für Biolebensmittel nicht messbar und es erfolgt keine budgetäre Vorsorge für deren Einsatz.

Zu 7:

Für das Jahr 2008 sind im Justizbereich aus heutiger Sicht keine Großveranstaltungen geplant.

 

. April 2007

 

 

(Dr. Maria Berger)