4276/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.07.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0075-I/A/3/2008

Wien, am    3  . Juli 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4231/J der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass mein Ressort mit Inkrafttreten der BMG-Novelle 2003 am 1.5.2003 (damals noch mit einem Staatssekretariat für Gesundheit – dieses wurde am 25.6.2004 aufgelöst) gegründet wurde und die derzeitige Kompetenzverteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend auf der Novelle zum BMG 2007, mit Wirksamkeit vom 1.3.2007, basiert.

 

Weiters wird festgehalten, dass sich die Angaben nicht auf Sekretariats- und sonstige Bürohilfskräfte sowie auf Chauffeure beziehen.

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Name

Beginn

Ende

LEITHNER Markus

01.03.2008

 

Mag. BÜRGER Birgit

01.02.2007

 

MMag. Dr. RISSBACHER Clemens

12.02.2007

 

Dr. LEHNER Michael

01.12.2007

 

Mag. HERZOG Ulrich

01.03.2003

31.05.2004 (Ende AL)

Mag. HÖRHAN Christoph

13.03.2003

31.10.2006

Mag. PHILIPPI Theresa

01.12.2003

14.11.2006

Dr. SCHÖN Rosemarie

01.03.2003

31.08.2005

Dr. ZARTL Martin

01.04.2003

29.02.2008

Dr. UCSNIK Lucia

01.08.2005

28.02.2007

Mag. PRESSL Florian

01.02.2007

20.01.2008

Dr. PINGGERA Winfried

11.01.2007

31.12.2007

Dr. MAHRHOFER Erhard

16.04.2007

31.10.2007

 

Frage 3:

Die Vertragspartner, mit welchen die Arbeitsleihverträge abgeschlossen wurden, waren bzw. sind gesetzliche Interessenvertretungen, eine Universität, Sozialversicherungsträger, Gebietskörperschaft, Krankenhäuser sowie NGOs.

 

Frage 4:

Diese Frage kann von mir nicht beantwortet werden, da mir die Inhalte der zwischen den jeweiligen Unternehmen bzw. Rechtsträgern und ihren Mitarbeiter/innen abgeschlossenen Verträge nicht bekannt sind.

 

Frage 5:

Die Personalkosten wurden bzw. werden zu 100% refundiert.

 

Frage 6:

Die Mitarbeiter/innen waren mit Ausnahme zweier Personen bereits bei ihrem Eintritt ins BMGFJ beim überlassenden Unternehmen bzw. Rechtsträger beschäftigt.

 

Frage 7:

Ein Mitarbeiter war vor seiner Anstellung Vertragsbediensteter des Bundes auf der Basis eines Sondervertrages, befristet auf die Amtszeit meiner Amtsvorgängerin. Im Hinblick auf den auslaufenden Vertrag ist dieser Bedienstete ein Dienstverhältnis zu einer NGO eingegangen. Erst danach wurde dieser Mitarbeiter auf der Basis eines Arbeitsleihvertrages von mir in mein Kabinett geholt.

 

Fragen 8 und 9:

Die Gründe bzw. die Motivation, bei einem vom Bund verschiedenen Rechtsträger beschäftigt zu sein, entziehen sich meiner Kenntnis und sind auch nicht Gegenstand der Vollziehung. Die rechtliche Verantwortung liegt bei den entscheidungsbefugten Organen der jeweiligen Rechtsträger.

 

 

 

 

Fragen 10 und 11:

Die Bezahlung der Mitarbeiter/innen enspricht einer Bezahlung, die im Vertragsbedienstetengesetz 1948 vollinhaltlich Deckung findet.

 

Fragen 12, 13 und 14:

Das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger hat keine finanziellen oder andere Vorteile aus der Übernahme und Überlassung bezogen; im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 8 und 9.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin