4277/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.07.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at
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S91143/88-PMVD/2008 3. Juli 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 6. Mai 2008 unter der Nr. 4234/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Leiharbeit im Ministerkabinett des Bundesministeriums für Landesverteidigung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 6 und 12 bis 14:
Zu diesen Fragen verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 4298/J und auf meine früheren Anfragebeantwortungen vom 10. März 2008 (Nr. 3180/AB zu 3277/J), vom 23. April 2007 (Nr. 379/AB zu 420/J) sowie auf die Anfragebeantwortungen meiner Amtsvorgänger vom 31. Mai 2006 (Nr. 4062/AB zu 4122/J, XXII. GP), vom 30. Mai 2005 (Nr. 2784/AB zu 2803/J, XXII. GP), vom 31. Dezember 2003 (Nr. 1045/AB zu 1171/J, XXII. GP), vom 12. April 2002 (Nr. 3395/AB zu 3400/J, XXI. GP) und vom 25. Mai 2001 (Nr. 2253/AB zu 2340/J, XXI.GP).
Zu 7:
Nein.
Zu 8 und 9:
Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 10:
Ja. Die Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewegt bzw. bewegte sich in jenem Rahmen, der für einen vergleichbaren Vertragsbediensteten auf Grund der Bewertung des Arbeitsplatzes herangezogen würde.
Zu 11:
Entfällt.