428/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.04.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                                           GZ: BMWF-10.000/0037-III/4a/2007

 

 

 

Wien, 30. April 2007

 

 
 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 433/J-NR/2007 betreffend Medizinische Universität Wien, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 1. März 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 6:

Die Zahl erstsemestriger Student/innen seit 1990 an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien sowie in der Folge der Medizinischen Universität Wien sowie die Zahl der Absolvent/innen seit dem Studienjahr 1990/91 ist den angeschlossenen Tabellen (Beilage) zu entnehmen.

 

Bis zur Einführung des EMS-Tests im Sommer 2006 auf Grund des EuGH-Urteils war die Zahl der Studienanfänger/innen zwar höher, die Zahl der Studienplätze ab dem zweiten Studienabschnitt betrug jedoch bereits seit dem neuen Studienplan 1.200. Ab dem Studienjahr 2006/07 wurde die Zahl dieser Studienplätze auf 1.500 erhöht und die Regelung des Zugangs auf den Studienbeginn verlegt.

 

Zu Frage 2:

An der Medizinischen Universität Wien lehren derzeit 122 Professor/innen, von denen 54 eine Privatordination betreiben, und zwar nach jenen Kriterien, wie sie ebenfalls mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in der Leistungsvereinbarung festgelegt sind. Jedenfalls wird durch die (außerhalb der Dienstzeit verrichtete) Nebenbeschäftigung die Lehr‑ und Forschungstätigkeit der Professor/innen nicht beeinträchtigt.

 

 

 

Zu Fragen 3 und 4:

An Universitäten wird forschungsgeleitete Lehre verrichtet. Die beiden Kernbereiche einer Universität, Forschung und Lehre sind daher nicht zu trennen (das kommt am deutlichsten bei der Betreuung von Diplomarbeiten und von Dissertationen zum Ausdruck). Deshalb ist den Universitäten auch vor ihrer Ausgliederung, nie ein nach Forschung und Lehre getrenntes Budget zugeteilt worden. Im klinischen Bereich wird gemeinsam mit Forschung und Lehre auch Patient/innen/betreuung betrieben.

 

Zu Frage 5:

Eine Vervielfachung der Medizinerplätze ist nicht möglich.

 


Zu Frage 7:

Der Klinische Mehraufwand in den Jahren 1990 bis 2006 stellt sich einschließlich laufendem Klinischen Mehraufwand, Geräten, VAMED-Zahlungen und Klinikneubauten wie folgt dar:

 

 

1990

1991

1992

1993

1994

1995

165.893.283,15

175.921.853,45

205.770.093,02

229.070.638,38

230.376.892,63

186.051.697,62

 

1996

1997

1998

1999

2000

2001

161.276.584,57

152.759.911,23

143.734.250,42

127.983.294,50

151.117.053,69

125.354.731,30

 

2002

2003

2004

2005

2006

131.078.036,82

99.699.689,10

67.660.613,62

97.736.477,72

77.937.978,30

 

 

Zu Frage 8:

Die durchschnittliche monatliche Arbeitsbelastung entspricht § 110 UG 2002, die der klinisch tätigen Ärzt/e/innen jenen im Krankenanstalten-Ärztearbeitszeitgesetz (KA‑AZG) genannten Höchstgrenzen, die eine Betriebsvereinbarung erfordern. Diese am 1. Februar 2002 ge­schlossene Betriebsvereinbarung gilt bis Ende 2009.

 

Zu Frage 9:

Die Frage nach der „Größe des Anteils an Forschungsumfang je Universitätslehrer/in“ ist inhaltlich nicht nachvollziehbar, sodass die Medizinische Universität Wien keine Stellungnahme zu diesem Punkt abgeben konnte.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Da die Medizinische Universität Wien erst seit 1. Jänner 2004 existiert, kann die Frage nur für den Zeitraum danach beantwortet werden. Es gab seit Bestehen 124 Erfindungsmeldungen, 53 Aufgriffe durch die Universität, 3 erteilte Patente sowie 17 verwertete Projekte. Damit nimmt die Medizinische Universität Wien derzeit unter den österreichischen Universitäten die Spitzenstellung ein. Erste Erlöse aus Patenten werden im laufenden Jahr (2007) lukriert.

 

Zu Frage 12:

Angaben sind nur seit dem Zeitpunkt der Ausgliederung der Medizinischen Universitäten (1. Jänner 2004) möglich und nur dort, wo Jahresabschlüsse vorliegen. Das ist derzeit für die Jahre 2004 und 2005 der Fall. Der Verwaltungsaufwand betrug 2,75% (€ 8.870.702,00) für 2004 und 2,82% (€ 10.412.476,00) für 2005.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.

 

 

 

 

Beilage


 

 

 

 

 

Erstabschlüsse1 an der Medizinischen Universität Wien2,

 

 

 

Studienjahr 1989/90 bis 2005/063

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Studien- jahr

Humanmedizin

Zahnmedizin

Gesamt

Männer

Frauen

Gesamt

Männer

Frauen

Gesamt

Männer

Frauen

Gesamt

1989/90

381

457

838

 

 

 

381

457

838

1990/91

409

462

871

 

 

 

409

462

871

1991/92

400

368

768

 

 

 

400

368

768

1992/93

352

373

725

 

 

 

352

373

725

1993/94

364

371

735

 

 

 

364

371

735

1994/95

336

385

721

 

 

 

336

385

721

1995/96

270

335

605

 

 

 

270

335

605

1996/97

304

360

664

 

 

 

304

360

664

1997/98

318

386

704

 

 

 

318

386

704

1998/99

347

451

798

2

1

3

349

452

801

1999/2000

267

395

662

23

10

33

290

405

695

2000/01

344

509

853

12

12

24

356

521

877

2001/02

178

232

410

32

21

53

210

253

463

2002/03

474

647

1.121

64

37

101

538

684

1.222

2003/04

330

480

810

22

21

43

352

501

853

2004/05

358

557

915

8

27

35

366

584

950

2005/06

364

534

898

23

31

54

387

565

952

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Ohne Doktoratsstudien (Doktorat der medizin. Wissenschaft bzw. PhD).

 

 

2 Bis Wintersemester 2003 Medizinische Fakultät der Universität Wien.

 

 

3 Studienjahr 2005/06: Vorläufige Zahlen auf Basis der Datenmeldungen der Universitäten.