4282/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0089-I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer

Parlament
1017 Wien Wien, am 3. JULI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 7. Mai 2008, Nr. 4263/J, betreffend „Finanzielle
Interessen der Gemeinschaft – Betrugsbekämpfung“
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 7. Mai 2008, Nr. 4263/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist zuständig für folgende Bereiche:
EAGFL-Garantie: Agrarzahlungen,
Strukturfonds: Ziel 1 Gebiet, Leader und EAGFL-Ausrichtung.
Zu Frage 2:
Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der einschlägigen OLAF-Ausschüsse. Es gibt darüber hinaus für die Zusammenarbeit etwa die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung. Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten können als sehr gut beschrieben werden.
Zu Frage 3:
Die zuständigen Behörden besitzen alle in ihrem Wirkungsbereich erforderlichen Kontroll- und Prüfbefugnisse.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu Frage 5:
Die Ziele sind direkt in den Kontrollvorschriften der EU definiert.
Zu Frage 6:
Ja, gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften.
Zu Frage 7:
Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der einschlägigen OLAF-Ausschüsse.
Die Mitteilungen über Feststellungen der österreichischen Behörden erfolgen aufgrund
- VO (EG) Nr. 1848/2006 für den EAGFL-Garantie (nunmehr EGFL und ELER)
- VO (EG) Nr. 2035/2005 für die Strukturfonds
- VO (EG) Nr. 498/2007 für den Europäischen Fischereifonds (EFF)
Zu den Fragen 8 und 9:
Für das BMLFUW existieren keine Zugriffsmöglichkeiten auf Kommissions-Datenbanken.
Umgekehrt gibt es auch für die Kommission keine Zugriffsmöglichkeit auf BMLFUW-Datenbanken.
Zu Frage 10:
Von der EK wurde im Jahr 2007 eine Erhebung der Kontrollkosten der Zahlstellen, sowie der Bescheinigenden Stellen angefordert.
Demnach betrugen die Kontrollkosten der AMA für 2005 ca. 30.454.000 €.
Die Kosten für die Bescheinigung der Jahresrechnung betrugen ca. 350.000 €.
Die Kosten für die Bescheinigung der Jahresrechnungen betrugen für die Zahlstelle Ausfuhrerstattungen für 2005 ca. 85.000 €.
Zu Frage 11:
Für die im Zuständigkeitsbereich des BMLFUW gelegenen Angelegenheiten wird wiederum auf die VO (EG) Nr. 1848/2006 verwiesen, die diesbezügliche Regelungen enthält.
Zu den Fragen 12 bis 17:
Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, Nr. 4262/J, durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen werden.
Zu Frage 18:
|
Gesamt |
EAGFL |
|
|
Jahre |
Fälle |
Betrag in € |
|
2004 |
133 |
1,270.000 |
|
2005 |
63 |
689.000 |
|
2006 |
93 |
1,041.000 |
|
2007 |
27 |
402.000 |
Agrarausgaben des BMLFUW:

Gemäß obiger Übersicht wurden gemeldet:
|
Jahr |
Fälle |
Betrag in € |
|
2004 |
0 |
0 |
|
2005 |
5 |
95.685 |
|
2006 |
12 |
390.450 |
|
2007 |
8 |
115.240 |
Zu Frage 19:
|
Jahr |
Fälle |
Betrag in € |
|
2004 |
0 |
0 |
|
2005 |
1 |
14.736 |
|
2006 |
4 |
311.236 |
|
2007 |
1 |
18.395 |
Zu Frage 20:
Die Wiedereinziehungsrate der für den Agrarbereich (BMLFUW) für 2004-2007 gemeldeten OLAF-Fälle betrug bisher 57 %. Da die Einziehung größerer Beträge zumeist auf gerichtlichem Weg erfolgen muss, ist noch mit weiteren Wiedereinziehungen zu rechnen.
Zu Frage 21:
Laut OLAF-Angaben bewegte sich die EU-Wiedereinziehungsrate in den letzten 10 Jahren zwischen 40 % und 55 %.
Zu Frage 22:
|
Jahr |
Fälle |
Betrag in € |
|
2004 |
0 |
0 |
|
2005 |
4 |
80.949 |
|
2006 |
8 |
79.214 |
|
2007 |
7 |
96.846 |
Der Anteil der noch offenen Beträge an den insgesamt gemeldeten Fällen beträgt 43 %.
Zu den Fragen 23 und 30:
Die Gründe sind naturgemäß vielfältig, in den meisten Fällen handelt es sich um:
- noch laufende Verfahren,
- Konkurs bzw. Vermögenslosigkeit,
- Tod des Schuldners,
- erfolgreiche Rechtsmittel.
Zu Frage 24:
2004: 9.298,89 € (Ziel 1)
2005: 3.317,64 € (Ziel 1)
2006: 18.706,39 € (LEADER+)
2007: 304.480,00 € (FIAF)
Zu den Fragen 25 bis 28:
Bisher wurden in den Jahren 2004 und 2005 alle zu Unrecht ausbezahlten Beträge wieder eingezogen. Für das Jahr 2006 müssen noch 18.706,39 € eingezogen werden, für das Jahr 2007 noch 304.480,00 €. Das Verfahren für das Jahr 2007 ist noch gerichtsanhängig.
Zu Frage 29:
Bisher gab es noch keinen Anlassfall bei dem die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Zahlungen scheiterte.
Zu Frage 31:
Zurzeit werden alle in Österreich verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft. Der Prozess unterliegt einer laufenden Evaluierung und Anpassung.
Zu den Fragen 32 bis 37:
Die Beantwortung dieser Fragen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BMLFUW.
Zu Frage 38:
Es gab in den Jahren 2004-2007 insgesamt 14 Meldungen für die genannten Bereiche.
Da das Kontrollniveau sehr hoch ist, ergibt sich daraus kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Zu den Fragen 39 und 41:
Für die Beantwortung dieser Fragen ist OLAF zuständig, es darf auf den in Kürze erscheinenden OLAF-Bericht über die Anwendung der Verordnung Nr. 2185/96 verwiesen werden.
Zu den Fragen 40 und 50:
Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, Nr. 4264/J, durch die Frau Bundesministerin für Justiz verwiesen werden.
Zu Frage 42:
In Österreich werden im Bereich der EU-Mittelverwaltung alle verfügbaren rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen eingesetzt.
Zu Frage 43:
Bei Betrugsverdacht im Sinne von § 146 StGB sind österreichische Beamte verpflichtet, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Zu den Fragen 44 und 45:
Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, Nr. 4262/J, durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen werden.
Zu den Fragen 46 bis 49:
Für die Beantwortung der Fragen ist grundsätzlich OLAF zuständig. Nach den dem BMLFUW vorliegenden Informationen ist kein Fall bekannt.
Zu Frage 51:
Das BMLFUW steht Bestimmungen, die eine Transparenz von Daten ermöglichen, offen gegenüber, allerdings wohl nur für rechtskräftig Verurteilte. Eine Ausarbeitung diesbezüglicher Regelungen obliegt der Kommission. Sollte eine solche vorliegen, wird man sich im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten damit auseinander zu setzen haben.
Zu Frage 52:
Für den EGFL und den ELER bestehen diese Verpflichtungen bereits in Form der VO (EG) Nr. 259/2008.
Zu Frage 53:
Zur Beantwortung dieser Frage darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, Nr. 4262/J, durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen werden.
Zu Frage 54:
Im Zuständigkeitsbereich des BMLFUW werden die bestehenden Rechtsvorschriften als ausreichend angesehen.
Zu Frage 55:
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem ist nur im Bereich der Agrarausgaben anwendbar. Es ist in Österreich seit Jahren umgesetzt und funktioniert zur besten Zufriedenheit der Kommission.
Zu Frage 56:
Die Meinung des Europäischen Parlaments ist mir nicht bekannt.
Zu den Fragen 57 und 58:
Die Auswirkungen sind zurzeit nicht abschätzbar.
Zu den Fragen 59 bis 61:
Für die Programmperiode 2000-2006 wurden keine rückwirkenden fondsspezifischen Meldungen abgegeben. Hingegen liegen für das Haushaltsjahr 2007 noch keine Ausgaben vor.
Der Bundesminister: