4284/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0092 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. JULI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Gerald Hauser,
Kolleginnen und Kollegen vom 8. Mai 2008, Nr. 4309/J,
betreffend EU-Strategie gegen Wasserknappheit
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Mai 2008, Nr. 4309/J, teile ich Folgendes mit:
Vorausgeschickt wird, dass die Beantwortung der folgenden Fragen auf Grundlage des Vertrages von Lissabon sowie der auf Kommissions- und Ratsebene geführten Diskussionen, insbesonders der Mitteilung der Kommission über Wasserknappheit und Dürre 12052/07 vom 20.07.2007, der Schlussfolgerungen des Rats zu Wasserknappheit und Dürre 13888/07 vom 15.10.2007 sowie der EU Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG erfolgt.
Zu Frage 1:
Die im Juli 2007 von der Europäischen Kommission vorgelegte Mitteilung soll dazu beitragen, die Wasserressourcen künftig effizienter und sparsamer zu nutzen. Die Mitteilung enthält mögliche Maßnahmenvorschläge auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene und hebt hervor, welche Aspekte berücksichtigt werden müssen, um die Verfügbarkeit von Wasser für alle menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten zu gewährleisten.
Ein zentraler Punkt der möglichen Maßnahmen ist eine verbesserte Preispolitik im Bereich der Wasserversorgung, unter verstärkter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass "der Nutzer zahlt".
In der Mitteilung wird davon ausgegangen, dass die Verteilung des Wassers an die Nutzer und die Nutzung selbst grundlegend geändert werden müssen. Als Beispiele werden der Einbau wassersparender Wasserhähne, Duschköpfe oder Toilettenspülungen aber auch die Einführung verpflichtender Wasserverbrauchsmessungen angeführt.
Weiters wird in der Mitteilung eine angemessene Zuteilung der Wasserressourcen auf die verschiedenen Wirtschaftssektoren zur Diskussion gestellt. Die Kommissionsmitteilung spricht hier von einer deutlichen "Wasserhierarchie", bei der die Wassereinsparung zur Priorität werden muss. Außerdem sollten eine sachgemäße Preispolitik und kostenwirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserwirtschaft erwogen werden, bevor man sich für weitere Wasserinfrastrukturen entscheidet. Dementsprechend muss eine nachhaltige Wasser- und Landnutzung zur unerlässlichen Voraussetzung für Entscheidungen in Bereichen wie Landwirtschaft und Tourismus werden. Alle Tätigkeiten sollten darauf abgestimmt sein, wie viel Wasser in dem entsprechenden Gebiet verfügbar ist.
Zu Frage 2:
Mit den Instrumenten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll, insbesondere über Nutzungsentgelte, eine Steuerung im Sinne sparsamen Umganges mit Wasser erzielt werden.
Zu Frage 3:
Der Vertrag von Lissabon hält die Einstimmigkeit in Fragen der Wasserbewirtschaftung weiter aufrecht.
Zu Frage 4:
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, unterstützt Österreich alle internationalen Bemühungen im Hinblick auf Wassereinsparung, sachgemäße Preispolitik und kostenwirksame Maßnahmen zur Verbesserung der (lokalen/regionalen) Wasserwirtschaft, wonach als Grundsatz gelten soll, dass alle Tätigkeiten darauf abgestimmt sein sollten, wie viel Wasser in dem entsprechenden Gebiet verfügbar ist.
Solche finanziellen Steuerungsinstrumente sollen auf wirkliche Gebiete mit Wassermangel beschränkt bleiben und beispielsweise nicht unsere österreichische Landwirtschaft, bei den von ihr selbst finanzierten Bewässerungsmaßnahmen, zusätzlich mit Kosten belasten.
Zu den Fragen 5 und 6:
In der Mitteilung der Kommission über Wasserknappheit und Dürre vom 20.07.2007 wird festgehalten, dass die Stauung oder Umleitung von Wasserströmen einen erheblichen Eingriff in den Wasserhaushalt darstellt. Außerdem wird auf die mit derartigen Projekten oftmals verbundenen sozialen und politischen Konflikte verwiesen, bei denen die Nachhaltigkeit dieser Vorhaben in Frage gestellt wird. Da sich demnach ein Transfer von Wasser nicht unter den Instrumenten befindet, die auf EU-Ebene zur Abhilfe gegen Wassermangel und Dürre angedacht sind, kommt er – unter welchen Bedingungen immer – nicht in Betracht.
Zu Frage 7:
Der Umsetzungsgrad der EU-Wasserrahmenrichtlinie entspricht dem dafür vorgesehenen Zeitplan:
o Bestimmung der zuständigen Behörden bis 22.12.2003
o IST - Bestandsanalyse bis 22.12.2004
o Erstellung von Überwachungsprogrammen bis 22.12.2006
o Bundesentwurf des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes zur Einbindung der Bundesländer bis 22.03.2008
o Veröffentlichung der Entwürfe des Nationalen Bewirtschaftungsplanes zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme bis 22.12.2008
Der Zeitplan wird aus heutiger Sicht eingehalten. Bezüglich der bisherigen Umsetzung wurde Österreich auf europäischer Ebene mit KOM (2007) 128 endgültig Anerkennung für seine Umsetzung gezollt.
Zu Frage 8:
Bei der Verabschiedung der EU Wasserrahmenrichtlinie war es ein breites politisches Anliegen, dass Österreich nicht eine ausnahmslos vom Verursacherprinzip getragene Abgabenregelung umsetzen muss, sondern andere wichtige Aspekte ebenfalls eine Berücksichtigung finden müssen. So konnte in Artikel 9 der EU Wasserrahmenrichtlinie bezüglich der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen verankert werden, dass den sozialen, ökologischen, und wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie den geographischen und klimatischen Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann.
Entsprechend den Vorgaben des Artikels 9 Wasserrahmenrichtlinie wird gemeinsam mit den Bundesländern zu überprüfen bzw. dafür zu sorgen sein,
- dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt;
- dass die verschiedenen Wassernutzungen, unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten leisten.
Der Bundesminister: