4286/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0107 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 2. JULI 2008

 

 

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen und

Kollegen vom 6. Juni 2008, Nr. 4586J, betreffend Post Kyoto:

                        Einrechnung der Bewirtschaftung von Waldflächen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juni 2008, Nr. 4586/J, teile ich Folgendes mit:

 

 

 

Grundsätzliches:

 

Die österreichische Bundesregierung hat zur Umsetzung der Ziele aus dem Kyoto-Protokoll am 21. März 2007 im Rahmen der österreichischen Klimastrategie Reduktionsziele und Maß­nahmen für einzelne Sektoren festgelegt, wobei ebenfalls Zielwerte für den Sektor Land­nutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft enthalten sind.

 

Diese Zielwerte sollen im Rahmen des derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurfes des Bundesklimaschutzgesetzes durch gesetzliche Festlegung erneut bekräftigt werden.

 

 

Zu den einzelnen Fragen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Österreich wird sich in den internationalen Verhandlungen zur Ausgestaltung eines Post-Kyoto-Vertrages dafür einsetzen, dass die derzeit in der nationalen Klimastrategie fest­geschriebenen Aktivitäten im Sektor Forstwirtschaft jedenfalls auch für Österreich nach Auslaufen des ersten Verpflichtungszeitraumes weiter eingerechnet werden können.

 

Zu Frage 3:

 

Die Datenerhebungen und -simulationen sowie die Berichterstattung werden vor allem vom Umweltbundsamt und dem Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft durchgeführt.

 

Der wichtigste Kostenfaktor für die bisher geleisteten Kosten ergibt sich aus der Aufarbeitung der Erhebungsdaten und den laufenden Berichtspflichten, die entsprechend den Vorgaben der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls jährlich durchgeführt werden. Weitere Kosten fielen für Abschätzungen betreffend den Kohlenstoffgehalt im Waldboden an. Für die Abschätzungen zum Waldbodenkohlenstoff ergaben sich seit 2006 Kosten in Summe von 57.600,- €.

 

Zu Frage 4:

 

Wie in der Klimastrategie vom März 2007 angemerkt, handelt es sich bei dem festgelegten Ziel für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft für die Periode 2008 – 2012 lediglich um eine erste grobe Abschätzung. Prognosen für die Nachfolgeperiode sind derzeit nicht verfügbar, da dies von einer Vielzahl von externen Parametern, wie z.B. Art der zukünftigen Landnutzung, Einsatz erneuerbarer Energieträger, abhängt.

 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Die Verhandlungen zur Einbeziehung des Sektors Forstwirtschaft sind als ein Teil des Gesamtprozesses zu sehen, der bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz in Kopenhagen abgeschlossen werden soll.

 

Da derzeit noch nicht absehbar ist, in welcher Weise dieser Sektor in einem Post-Kyoto-Regime behandelt wird, wird kein Mitgliedstaat eine Festlegung vor Abschluss des Gesamt­prozesses treffen.

 

 

Der Bundesminister: