4286/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0107 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer

Parlament
1017 Wien Wien, am 2. JULI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen und
Kollegen vom 6. Juni 2008, Nr. 4586J, betreffend Post Kyoto:
Einrechnung der Bewirtschaftung von Waldflächen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juni 2008, Nr. 4586/J, teile ich Folgendes mit:
Grundsätzliches:
Die österreichische Bundesregierung hat zur Umsetzung der Ziele aus dem Kyoto-Protokoll am 21. März 2007 im Rahmen der österreichischen Klimastrategie Reduktionsziele und Maßnahmen für einzelne Sektoren festgelegt, wobei ebenfalls Zielwerte für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft enthalten sind.
Diese Zielwerte sollen im Rahmen des derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurfes des Bundesklimaschutzgesetzes durch gesetzliche Festlegung erneut bekräftigt werden.
Zu den einzelnen Fragen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Österreich wird sich in den internationalen Verhandlungen zur Ausgestaltung eines Post-Kyoto-Vertrages dafür einsetzen, dass die derzeit in der nationalen Klimastrategie festgeschriebenen Aktivitäten im Sektor Forstwirtschaft jedenfalls auch für Österreich nach Auslaufen des ersten Verpflichtungszeitraumes weiter eingerechnet werden können.
Zu Frage 3:
Die Datenerhebungen und -simulationen sowie die Berichterstattung werden vor allem vom Umweltbundsamt und dem Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft durchgeführt.
Der wichtigste Kostenfaktor für die bisher geleisteten Kosten ergibt sich aus der Aufarbeitung der Erhebungsdaten und den laufenden Berichtspflichten, die entsprechend den Vorgaben der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls jährlich durchgeführt werden. Weitere Kosten fielen für Abschätzungen betreffend den Kohlenstoffgehalt im Waldboden an. Für die Abschätzungen zum Waldbodenkohlenstoff ergaben sich seit 2006 Kosten in Summe von 57.600,- €.
Zu Frage 4:
Wie in der Klimastrategie vom März 2007 angemerkt, handelt es sich bei dem festgelegten Ziel für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft für die Periode 2008 – 2012 lediglich um eine erste grobe Abschätzung. Prognosen für die Nachfolgeperiode sind derzeit nicht verfügbar, da dies von einer Vielzahl von externen Parametern, wie z.B. Art der zukünftigen Landnutzung, Einsatz erneuerbarer Energieträger, abhängt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Verhandlungen zur Einbeziehung des Sektors Forstwirtschaft sind als ein Teil des Gesamtprozesses zu sehen, der bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz in Kopenhagen abgeschlossen werden soll.
Da derzeit noch nicht absehbar ist, in welcher Weise dieser Sektor in einem Post-Kyoto-Regime behandelt wird, wird kein Mitgliedstaat eine Festlegung vor Abschluss des Gesamtprozesses treffen.
Der Bundesminister: