4289/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/122-Pers./Org.e/2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 30. Juni 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4240/J-NR/2008 betreffend
Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Wissenschaft und
Forschung, die die Abgeordneten
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 6. Mai 2008 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Vorauszuschicken
ist, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch
die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl.I Nr. 6/2007, mit 1. März
2007 neu geschaffen wurde und somit auch das Ministerbüro erst ab diesem
Zeitpunkt besteht. Daher beziehen sich alle Angaben auf den Zeitraum ab 1.
März 2007. Für den Zeitraum vor dem 1. März 2007 wird auf die
Beantwortung der Anfrage Nr. 4237/J-NR/2008 durch die Frau Bundesministerin
für
Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen.
Zu Fragen 1 und 2:
Folgende Bedienstete waren bzw. sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen im Kabinett tätig:
ab 1. März 2007: Hans-Joachim Sorger
vom 1. März 2007 bis 31. Oktober 2007: Mag. Martha-Therese Penz
ab 1. Dezember 2007: Dr. Stefan Zotti
Zu Frage 3:
Diese Arbeitsleihverträge wurden mit
- dem Institut für Bildung und Innovation
- der Niederösterreichischen Versicherung AG
- der Österreichischen Volkspartei Wien
abgeschlossen.
Zu Frage 4:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.
Zu Frage 5:
Im Rahmen der Arbeitsleihverträge wurden die Kosten zur Gänze refundiert.
Zu Frage 6:
Beim Eintritt in mein Kabinett waren zwei Mitarbeiter/innen bei dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt.
Zu Frage 7:
Ein/e Mitarbeiter/in stand vor der Arbeitsleihbeschäftigung in einem Vertragsbedienstetenverhältnis.
Zu Fragen 8 und 9:
Die Motivation, warum ein Vertrag mit einem vom Bund verschiedenen Rechtsträger abgeschlossen wurde, ist nicht bekannt und betrifft im Übrigen keinen Gegenstand der Vollziehung. Rechtlich zu verantworten haben dies die entscheidungsbefugten Organe des jeweiligen Rechtsträgers.
Zu Fragen 10 und 11:
Die Bezahlung entspricht der Bezahlung der Vertragsbediensteten im Kabinett.
Zu Fragen 12 und 13:
Nein.
Zu Frage 14:
Dafür gab es keinen besonderen Grund.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.