4289/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

                                                                                                                                             

 

 

 

 

BMWF-10.000/122-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Wien, 30. Juni 2008

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4240/J-NR/2008 betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die die Abgeordneten
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 6. Mai 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Vorauszuschicken ist, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl.I Nr. 6/2007, mit 1. März 2007 neu geschaffen wurde und somit auch das Ministerbüro erst ab diesem Zeitpunkt besteht. Daher beziehen sich alle Angaben auf den Zeitraum ab 1. März 2007. Für den Zeitraum vor dem 1. März 2007 wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4237/J-NR/2008 durch die Frau Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen.

 

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Folgende Bedienstete waren bzw. sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen im Kabinett tätig:

ab 1. März 2007: Hans-Joachim Sorger

vom 1. März 2007 bis 31. Oktober 2007: Mag. Martha-Therese Penz

ab 1. Dezember 2007: Dr. Stefan Zotti

 

Zu Frage 3:

Diese Arbeitsleihverträge wurden mit

- dem Institut für Bildung und Innovation

- der Niederösterreichischen Versicherung AG

- der Österreichischen Volkspartei Wien

abgeschlossen.

 

Zu Frage 4:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.

 

Zu Frage 5:

Im Rahmen der Arbeitsleihverträge wurden die Kosten zur Gänze refundiert.

 

Zu Frage 6:

Beim Eintritt in mein Kabinett waren zwei Mitarbeiter/innen bei dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt.

 

Zu Frage 7:

Ein/e Mitarbeiter/in stand vor der Arbeitsleihbeschäftigung in einem Vertragsbediensteten­verhältnis.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Die Motivation, warum ein Vertrag mit einem vom Bund verschiedenen Rechtsträger abge­schlossen wurde, ist nicht bekannt und betrifft im Übrigen keinen Gegenstand der Vollzie­hung. Rechtlich zu verantworten haben dies die entscheidungsbefugten Organe des jeweili­gen Rechtsträgers.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Die Bezahlung entspricht der Bezahlung der Vertragsbediensteten im Kabinett.

 

Zu Fragen 12 und 13:

Nein.

 

Zu Frage 14:

Dafür gab es keinen besonderen Grund.

 

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.