4291/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                              BMWF-10.000/129-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 30. Juni 2008

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4342/J-NR/2008 betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien, die die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 8. Mai 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Vorauszuschicken ist, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit 1. März 2007 neu geschaffen wurde und somit auch das Ministerbüro erst ab diesem Zeitpunkt besteht. Daher beziehen sich alle folgenden Angaben auf den Zeitraum ab 1. März 2007.

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Seit der Schaffung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung mit 1. März 2007 waren insgesamt 9 Bedienstete im Kabinett tätig, davon niemand auf Basis des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979. Für den Zeitraum vor dem 1. März 2007 wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4341/J-NR/2008 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen.

 

Zu Fragen 3 bis 5 und 7:

Folgende Bedienstete waren bzw. sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen als Referenten im Kabinett tätig:

ab 1. März 2007: Hans-Joachim Sorger

vom 1. März 2007 bis 31. Oktober 2007: Mag. Martha-Therese Penz

ab 1. Dezember 2007: Dr. Stefan Zotti

 

Zu Frage 6:

Diese Arbeitsleihverträge wurden mit

- dem Institut für Bildung und Innovation

- der Niederösterreichischen Versicherung AG

- der Österreichischen Volkspartei Wien

abgeschlossen.

 

Zu Frage 8:

Nein.

 

Zu Fragen 9 bis 11:

Im Leiharbeitsvertrag ist schriftlich festgehalten, dass die überlassende Institution auf ihr  Weisungsrecht zu Gunsten des Weisungsrechtes seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung verzichtet.

 

Zu Fragen 12 bis 14:

Diese Mitarbeiter/innen unterliegen der Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG.

 

Zu Frage 15:

Vertragliche Grundlage ist ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag.

 

Zu Frage 16:

Für die Wahl von Arbeitsleihverhältnissen ist kein besonderer Grund vorhanden.

 

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.