4295/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 3. Juli 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0116-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4239/J betreffend „Leiharbeit im Ministerkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit“, welche die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 6. Mai 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Seit dem 1.1.2000 waren bzw. sind insgesamt neunzehn Mitarbeiter/innen in den Kabinetten des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bzw. der Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Form von Arbeitsleihverträgen mit der Wirtschaftskammer Österreich, der Wirtschaftskammer Niederösterreich, der Oesterreichischen Nationalbank, dem Institut für Bildung und Innovation und der

ZAS Handels- und Service GmbH beschäftigt. Aktuell handelt es sich um fünf Mitarbeiter/innen, die in Form von Arbeitsleihverträgen mit der Wirtschaftskammer Österreich und der Oesterreichischen Nationalbank beschäftigt sind.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Entsprechend der abgeschlossenen Arbeitsleihverträge erfolgte bzw. erfolgt eine Refundierung der Personalkosten zur Gänze.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Ja.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Keine/r der genannten Kabinettsmitarbeiter/innen war vor Begründung des Arbeitsleihvertrages Vertragsbedienstete/r im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

 

Antwort zu den Punkten 8, 9 und 12 bis 14 der Anfrage:

 

Die Motive dafür, dass eine Person mit einem vom Bund verschiedenen Rechtsträger einen Dienstvertrag abschließt, stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit dar. Die rechtliche Verantwortung für den Abschluss derartiger Dienstverträge liegt bei den entscheidungsbefugten       Organen des jeweiligen Rechtsträgers.

 

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

 

Der Abschluss von Arbeitsleihen mit den angeführten Unternehmen erfolgte jeweils mit Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen, wobei sich das Entgelt innerhalb der Grenzen des Vertragsbedienstetengesetzes bewegt(e).