4298/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0149-I/A/4/2008                                          Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4300/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1, 2 und 5:

Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 der parlamentarischen Anfrage Nr. 3279/J des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Aufwendungen für Kabinette 2007. Ergänzend teile ich mit, dass im Jahr 2008 kein
Überlassungsvertrag abgeschlossen wurde.

 

Frage 3:

Nein, der in der Beantwortung der erwähnten Anfrage genannte Mitarbeiter hat kein anderes Dienstverhältnis zu Einrichtungen des Bundes begründet.

 

Frage 4:

Auf die Beantwortung der Fragen 7 und 14 der parlamentarischen Anfrage Nr. 4236/J des Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im BMSK bzw. auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 6 und 8 der parlamentarischen Anfrage Nr. 4325/J des Abg. Neubauer, Mag. Hauser und Kollegen betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien wird verwiesen. Dazu ist zu ergänzen, dass noch zwei weitere ehemalige Mitarbeiter der Kabinette (Mag. Erhard D’ ARON und Mag. Gero STULLER) nach ihrer Beschäftigung im Rahmen eines Überlassungsvertrages ein Dienstverhältnis zum Bund eingingen.

Hauptbeweggrund für die Übernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vorher im Rahmen eines Überlassungsvertrages tätig waren, in ein Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz war die Kritik des Rechnungshofes am Abschluss von Überlassungsverträgen.

Frage 6:

a) Seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung gibt es in meinem Ressort keine „unechten“ Überlassungsverträge.

b) Seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung wurden keine so genannten „unechten“ Überlassungsverträge abgeschlossen.

 

Frage 7:

Leider ist unklar, was mit dieser Frage gemeint ist bzw. was unter besonderen Konditionen zu verstehen ist.

 

Frage 8:

Nein, es gibt/gab keine unentgeltlichen Überlassungen.

Frage 9:

a) c) Mit dem aktuell einzigen Vertragspartner hinsichtlich eines Zuweisungsvertrages (siehe die bereits erwähnte Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3279/J) wurde die Leistung eines Beitrages für Personalverrechnung und Personalverwaltung vereinbart. Dieser beträgt derzeit monatlich € 12,36.

b) Mit sonstigen Überlassern wurden seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung keine Zahlungen von Verwaltungskosten vereinbart.

Frage 10:

Ja, die Kosten dieses Mitarbeiters sind in den Gesamtkosten für das Jahr 2007 enthalten.

Frage 11:

Im Jahr 2002 betrugen die Gesamtkosten (ohne Reisekosten) für Überlassungsverträge im Ministerbüro € 236.089,46. Im Jahr 2003 gab es für einen Zeitraum von zwei Monaten noch einen Überlassungsvertrag und seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung gibt es in meinem Büro einen Überlassungsvertrag. Für die Jahre 2003 und 2007 kann daher aus Datenschutzgründen keine Auskunft über die Gesamtkosten der Überlassungsverträge erteilt werden. In den Jahren 2004 bis 2006 gab es keine Überlassungsverträge.

Fragen 12 und 13:Das es in meinem Ressort seit März 2003 keine Überlassungsverträge nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz gibt, liegt derzeit auch kein aktuelles Vertragsmuster vor. Der – derzeit einzige aktuelle – Vertrag nach dem Steiermärkischen Zuweisungsgesetz wurde – da eben eine andere gesetzliche Grundlage anzuwenden ist – entsprechend dieser Norm gestaltet. Nach diesem Vertrag werden dem Bediensteten die Reisekosten „auf Grundlage der für die Bediensteten des Landes geltenden Bestimmungen“ vergütet, Überstunden werden nicht gesondert abgegolten (all-inclusive-Vertrag).

Frage 14:

Die Tätigkeit im Büro einer Politikerin oder eines Politikers wird nur relativ kurze Zeit ausgeübt, wobei eine über das übliche Maß hinausgehende Verfügbarkeit erforderlich ist. Zudem ist ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig. Unter diesen Voraussetzungen ist es oft nur schwer möglich, ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zugleich auf Überlassungsverträge gänzlich zu verzichten.

 

Frage 15:

In den Fällen der Überlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz wurde das Bundesministerium für Finanzen eingebunden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen