430/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0030-I/A/3/2007

Wien, am      . April 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 384/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Amtstierärzte

Wien: 3

Niederösterreich: 39

Oberösterreich: Amt der Landesregierung: 3,5, Pol. Bezirke: 14

Burgenland: 7

                   3 Teilzeit in Mag. Eisenstadt und Rust (Werkvertrag) und

   Bezirk EU (62,5%)

Steiermark: In der Steiermark sind insgesamt 33 Amtstierärztinnen und Amtstierärzte für die Kontrollen des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben zuständig. Zum Stichtag 1. Jänner 2007 waren 32 als Vollzeitbeschäftigte und 1 Amtstierärztin mit einem Beschäftigungsausmaß von 75% angestellt.

Kärnten: 11

Salzburg: 7

Tirol: 13 (Vet. Dir. 4, BH 7)

Vorarlberg: 6

 

Frage 2:

Wien: 6

Niederösterreich: 520 Kontrollen auf 451 Betrieben

Oberösterreich: 1221 Kontrollen,  92 mit Beanstandungen

Burgenland: 127 Kontrollen

Steiermark: Im Jahr 2006 führten die Kontrollorgane 1023 Tierschutzkontrollen (Lokalaugenschein) in tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft durch. Dabei wurden in 281 Fällen Mängel festgestellt.

 

Kärnten: 617

Salzburg: 354 (107 Einzelbeanstandungen)

Tirol: Im Jahr 2006 wurden insgesamt in Tirol 538 Kontrollen von Nutztierhaltungen durchgeführt. Die genaue Aufstellung sowie die getroffenen Maßnahmen sind im Tierschutzkontrollbericht des Landes Tirol, der in den nächsten Tagen an das BMGFJ übermittelt wird, ersichtlich.

Vorarlberg: 50 externe Kontrollen, spez. Betriebe durch Amtstierärzte (40 Schweinebetriebe, 20 Geflügebetriebe), Selbstevaluierung TGD ca. 2700 Rinder.

 

Frage 3:

Wien: 3

Niederösterreich: 42 Kontrollen mit 14 Mängeln

Oberösterreich: 14

Burgenland: 3 ,Nachkontrollen

                   1 Anzeige

Steiermark: Im Jahr 2006 führten die Kontrollorgane 82 tierschutzbezogene Verdachts- und Nachkontrollen in tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft durch. Dabei wurden in 43 Fällen Mängel festgestellt.

Kärnten: Daten liegen h.o. nicht auf

Salzburg: 55 Verdachtskontrollen (18 Nachkontrollen)

Tirol: Es wurden 188 Verdachts- und Nachkontrollen durchgeführt. Bei Beanstandungen wurden i. d. R. die Tierhalter schriftlich aufgefordert, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen. In einem Fall erfolgte eine Tierabnahme, eine gerichtlich strafbare Tierquälerei wurde angezeigt und 7 Verwaltungsstrafverfahren wurden eingeleitet.

Vorarlberg: 28

 

Frage 4:

Wien: -

Niederösterreich: Gemäß § 3 (1) der Tierschutz-Kontrollverordnung

Oberösterreich: Terminsetzung anlässlich der Kontrolle, aufgrund der Mängel im Vorjahr.

Burgenland: hierorts keine Daten eingelangt

Steiermark: Die Organisation und Durchführung der Nachkontrollen erfolgte im Jahr 2006 durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte.

Kärnten: Daten liegen h.o. nicht auf.

Salzburg: Nicht erledigte Fälle aus dem Jahr 2005 wurden nachkontrolliert.

Tirol: Die Nachkontrollen wurden nicht angekündigt von den Amtstierärzten der Bezirksverwaltungsbehörden organisiert und durchgeführt.

Vorarlberg: Meldung, Anzeige durch Tierärzte und Bevölkerung und laufende Verfahren

 

Frage 5:

Wien: 2

Niederösterreich: In 90 Fällen wurden die Mindestanforderungen nicht eingehalten.

Oberösterreich: 92 Beanstandungen, 87 Anordnungen zur Mängelbehebung, 5 Strafverfahren.

Burgenland: 2 Mängelbehebungen

                   1 Bescheid

Steiermark: Von den 281 Fällen, in denen im Jahr 2006 die Mindestanforderungen an die Tierhaltung nicht eingehalten wurden, wurden in 15 Fällen Bescheide zur Mängelbehebung erlassen, in den restlichen Fällen wurden Anordnungen erteilt.

Kärnten: 5

Salzburg: 354 (107 Einzelbeanstandungen)

Tirol: In 53 Fällen wurden die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht eingehalten. 47mal wurde die Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes schriftlich aufgetragen, in 6 Fällen per Bescheid.

Vorarlberg: 25

 

Frage 6:

Wien: 0

Niederösterreich: 15 (8 Bescheide oder sonstige Anordnungen)

Oberösterreich: 0

Burgenland: hierorts keine Daten eingelangt

Steiermark: In 2 von 10 Fällen, in denen im Jahr 2006 ein erhöhter Tier-(Mast)Bestand festgestellt wurde, wurden zur Mängelbehebung Bescheide erlassen, in den übrigen 8 Fällen wurden Anordnungen getroffen.

Kärnten: Daten liegen h.o. nicht auf.

Salzburg: Zahl der Fälle: 1 /Bescheid oder sonstige Anordnung: 1

Tirol: In 5 Fällen wurde ein überhöhter Tierbestand festgestellt. In 3 Fällen wurde die Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes schriftlich aufgetragen.

Vorarlberg: 3 (3 Bescheide)

 

Frage 7:

Wien: 1 Anzeige nach dem Tierschutzgesetz.

Niederösterreich: Abnahme der Tiere, Reduktion der Besatzdichte, Strafverfahren, usw. (23 Bescheide).

Oberösterreich: 74 Bescheide, 5 Strafverfahren.

Burgenland: 6 Nachkontrollen ohne Bescheiderlass

                   1 Verwaltungsstrafverfahren

Steiermark: Bei Feststellung von Mängeln im Zuge von Kontrollen landwirtschaftlicher Tierhaltungsbetriebe wurden Anordnungen erteilt, Bescheide (z.B. zur Abnahme von Tieren) erstellt, Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet oder Anzeigen gemäß § 222 Strafgesetzbuch erstattet.
Es wurden 15 Bescheide wegen Nicht-Einhalten der Mindestanforderungen an die Tierhaltung sowie 6 Bescheide wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes zur Mängelbehebung erlassen.

Kärnten: 2

Salzburg: Zahl der Maßnahmen: 30 /Bescheide: 2

Tirol: Über die unter Frage 5 angeführten Mängel hinaus wurden in 23 Fällen Mängel festgestellt und 6 Bescheide ausgestellt.

Vorarlberg: 6 Strafanträge, 3 Verbesserungsaufträge; 3 bescheidmäßig

 

Frage 8:

Wien: 2

Niederösterreich: 80 Maßnahmen (4 Bescheide)
Oberösterreich: Schriftliche (bescheidmäßige) Aufträge zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes: 243

Burgenland: 1 bescheidmäßige Beauftragung

Steiermark: Von den 281 Fällen, in denen im Jahr 2006 bei Tierschutzkontrollen Mängel festgestellt wurden, wurden in 15 Fällen Bescheide zur Mängelbehebung erlassen, in den restlichen Fällen wurden Anordnungen erteilt.

Kärnten: 2

Salzburg: Zahl der Maßnahmen: 30 /Bescheide: 2

Tirol: In 53 Fällen wurden die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht eingehalten. 47mal wurde die Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes schriftlich aufgetragen, in 6 Fällen per Bescheid.

Vorarlberg: 3 (3 bescheidmäßig)

 

Frage 9:

Wien: 0

Niederösterreich: 1

Oberösterreich: 0

Burgenland: hierorts keine Daten eingelangt

Steiermark: Im Jahr 2006 musste in 3 landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben eine Tötung von Tieren wegen festgestellter Tierschutzmängel angeordnet und durchgeführt werden. Insgesamt mussten 5 Tiere getötet werden.

Kärnten: Daten liegen h.o. nicht auf

Salzburg: Betriebe: 1 /Getötete Tiere: 1

Tirol: In 5 Fällen in 5 Betrieben musste die Tötung von Tieren angeordnet werden. Insgesamt mussten 30 Tiere getötet werden.

Vorarlberg: 0

 

Frage 10:

Wien: 0

Niederösterreich: 7

Oberösterreich: 1

Burgenland: hierorts keine Daten eingelangt

Steiermark: Im Jahr 2006 haben Kontrollorgane nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben in 2 Fällen gerichtliche Anzeigen nach § 222 StGB (Verdacht der Tierquälerei) erstattet.

Kärnten: 1

Salzburg: Gerichtliche Anzeigen: 1

Tirol: Im Jahr 2006 wurde in 3 Fällen Anzeige nach § 222 StGB erstattet.

Vorarlberg: 0

 

Frage 11:

Wien: 0

Niederösterreich: 5 Anzeigen, davon 2 in Zuchtbetrieben, sonst gemischte Betriebe

Oberösterreich: 0

Burgenland: hierorts keine Daten eingelangt

Steiermark: Im Jahr 2006 haben die Kontrollorgane in 12 Fällen bei Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben Anzeige nach dem Wasserrechtsgesetz erstattet. Alle Anzeigen betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe.

Kärnten: Daten liegen h.o. nicht auf

Salzburg: kein Fall.

Tirol: In einem Fall (Zuchtbetrieb) wurde Anzeige nach dem Wasserrechtsgesetz erstattet. Die mit der Durchführung von Tierschutzkontrollen befassten Amtstierärzte sind nicht die Behördenorgane bzw. Sachverständigen für das Wasserrechtsgesetz.

Vorarlberg: 0

 

Frage 12:

Wien: 1, verletztes Tier wurde nicht unverzüglich versorgt

Niederösterreich: 27 Anzeigen

Oberösterreich: Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben:

Übertretungen der 1. Tierhalteverordnung:

92 Beanstandungen, 87 Anordnungen zur Mängelbehebung, 5 Strafverfahren

Burgenland: 1 Anzeige wegen Mindestanforderung

Steiermark: Im Jahr 2006 haben Kontrollorgane nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben in 31 Fällen Anzeigen nach dem Bundestierschutzgesetz (Verwaltungsstrafverfahren) erstattet. Die angezeigten Delikte bezogen sich vorwiegend auf Mängel in der Unterbringung, Versorgung und Ernährung der Tiere und alle Anzeigen betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe.

Kärnten: Daten liegen h.o. nicht auf

Salzburg: Anzeigen durch Kontrollorgane: 10 (allesamt Zuchtbetriebe)

Tirol: Es wurden 35 Anzeigen von Zuchtbetrieben nach dem Tierschutzgesetz erstattet, wobei am häufigsten die Anbindhaltung von Kälbern angezeigt wurde. Weitere Delikte waren ungeeignete bzw. nicht vorhandene Liegeflächen sowie allgemeine Pflege- bzw. Betreuungsmängel.

Vorarlberg: 25 Tierschutzdelikte, 10 betrafen Zucht- und Mastbetriebe

 

Frage 13:

Wien: -

Niederösterreich: Die Berichte sind in Arbeit, da der Vorschrifterlass über die Form des Berichtes von Seiten des BMGFJ noch ausständig ist.

Oberösterreich: Die genaue Aufstellung ist im Tierschutzkontrollbericht des Landes Oberösterreich ersichtlich.

Burgenland: hierorts keine Daten eingelangt

Steiermark: Diesbezüglich wird auf den ha. Bericht für das Jahr 2006 verwiesen.

Kärnten: Daten liegen h.o. nicht auf.

Salzburg:

Tirol: Die genaue Aufstellung sowie die getroffenen Maßnahmen sind im Tierschutzkontrollbericht des Landes Tirol, der in den nächsten Tagen an das BMGFJ übermittelt wird, ersichtlich.

Vorarlberg: Defizit: Platzangebot, Bodenbeschaffenheit

 

Frage 14:

Die Berichte werden in geeigneter Form dem Parlament übermittelt werden.

 

Frage 15:

Wien: 2

Niederösterreich: 250 Kontrollen in Landwirtschaftsbetrieben zum LMSVG, 1784 Landwirtschaftbetriebe Milchhygiene in der Primärproduktion

Oberösterreich: 1530

Burgenland: 176 Kontrollen

Steiermark: Im Jahr 2006 wurden in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben zusätzlich zu den Tierschutzkontrollen 2581 Kontrollen nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.

Kärnten: 1808 (Mehrfachnennungen)

Salzburg: 257 Kontrollen

Tirol: Aufgrund der schwer überschaubaren Vielzahl von „veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen“ kann diese Frage ohne genaue Eingrenzung, welche Bestimmungen im Detail damit gemeint sind, nicht beantwortet werden.

Vorarlberg: Kontrollen werden immer gemeinsam durchgeführt

Zu den lebensmittelrechtlichen Kontrollen verweise ich auf die beigeschlossene Tabelle 1, mit Ausnahme der Daten des Bundeslandes Vorarlberg, die nachstehend dargestellt werden:

 

Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben:  

Aufgrund der besonderen Situation, bedingt durch die Anerkennung des Vorarlberger Tiergesundheitsfonds als Tiergesundheitsdienst im Sinne der TGD-Verordnung, sind alle Rinderbetriebe Vorarlbergs Mitglied beim Tiergesundheitsdienst. Somit wurden auch im Jahre 2006 auf allen Vorarlberger Rinderbetrieben Betriebserhebungen im Sinne der TGD-Verordnung durchgeführt. Das Kontrollergebnis, dargestellt als Zusammenfassung der Ergebnisse des Betriebserhebungsdeckblattes, für jeden einzelnen der 11 Kontrollpunkte (inklusive dem Punkt CC-Bestimmungen) aufgegliedert in geringe und erhebliche Mängel, befindet sich am Ende dieses Textes.        

Betriebserhebungen auf Betrieben mit anderen Tierarten wurden nicht in diesem Ausmaß durchgeführt, doch wurde auch hier ein großer Prozentsatz der Betriebe mitkontrolliert, da es sich vielfach um gemischte Betriebe handelt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten sind 344 von 495 Ziegenhaltern des Landes gleichzeitig auch Rinderhalter, bei den Schafen sind es immerhin noch 114 von 415. Zusätzlich gibt es 34 Betriebe, die sowohl Rinder als auch Schafe und Ziegen halten.

 

Anlassfälle: es gab im vergangenen Jahr 9 Aussperrungen von Betrieben von der Milchlieferung gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz bzw. aufgrund der Verordnung 853/2004/EG aufgrund zu hoher Zell- bzw. Keimzahlen. Weiters gab es im Jahre 2006 14 positive Nachweise von Hemmstoffen in der Milch. In allen Fällen wurde die Verschleppung von Hemmstoffen über milchberührende Oberflächen bzw. Verwechslungen als Ursache gefunden, in keinem Fall handelte es sich um eine illegale Medikamentenanwendung. Ebenso gab es 2006 einen Verdachtsfall von Hemmstoffen bei der mikrobiologischen Hemmstoffuntersuchung. Hier konnte keine spezifische Ursache gefunden werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswertung Betriebserhebungen 2006 Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

Tierarzt

(Alle)

 

(Alle)

 

Bezirk

(Alle)

 

(Alle)

 

 

Summe gewählte Betriebe:

2707

 

 

Kontrollbereich

Daten

Ergebnis

in Prozent

Land Gesamt

AM Dokumentation

Summe von ggr. Mangel

181

6,69

6,68

 

Summe von erheb. Mangel

24

0,89

0,89

Ausbildung

Summe von ggr. Mangel

203

7,50

7,50

 

Summe von erheb. Mangel

22

0,81

0,81

 

 

Frage 16:

Wien: 0

Niederösterreich: Bei Mängeln Nachkontrollen, sofern Mängel nicht unmittelbar behoben wurden.

Oberösterreich: 35 Verwaltungsstrafverfahren.

Burgenland: hierorts keine Daten eingelangt

Steiermark: Bei Feststellung von Mängeln im Zuge der veterinär- und lebensmittelrechtlichen Kontrollen wurden Anordnungen mit oder ohne Fristsetzung in mündlicher oder schriftlicher Form erteilt, Bescheide im Zuge von Betriebssperren und Strafverfahren erstellt, Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und Anzeigen nach dem LMSVG erstattet.
Es wurden 10 Mängelbehebungsaufträge bescheidmäßig erteilt.
Kärnten: Daten liegen h.o. nicht auf.

Salzburg: Ermahnungen, Empfehlungen, Mängelschreiben. Keine bescheidmäßig aufgetragenen Maßnahmen.

Tirol: Aufgrund der schwer überschaubaren Vielzahl von „veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen“ kann diese Frage ohne genaue Eingrenzung, welche Bestimmungen im Detail damit gemeint sind, nicht beantwortet werden.

Vorarlberg: 3 (3 bescheidmäßig)

 

Frage 17:

Wien: 0

Niederösterreich: in keinem Fall

Oberösterreich: 0

Burgenland: 3 Sperren betreffend Milchhygiene

Steiermark:

Kärnten: Daten liegen h.o. nicht auf.

Salzburg: 1 Fall

Tirol: Siehe dazu zu 15.)

Vorarlberg: 0

Hinsichtlich Sperren nach dem LMSVG (Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen) in Verbindung mit Verstößen nach der Rückstandskontrollverordnung siehe Beantwortung der Frage 18.

 

Frage 18:

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 25 Betriebssperren nach den Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung 2006 verfügt.

 

Aufschlüsselung Bundesländer:

Burgenland: 0

Kärnten: 1

Niederösterreich: 1

Oberösterreich: 3

Salzburg: 1

Steiermark: 3

Tirol: 16

Vorarlberg: 0

Wien: 0

 

Frage 19:

Im Jahr 2006 wurden 96 Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet:

 

Aufschlüsselung Bundesländer:

Burgenland: 1

Kärnten: 25

Niederösterreich: 5

Oberösterreich: 48

Salzburg: 2

Steiermark: 3

Tirol: 12

Vorarlberg: 0

Wien: 0

 

Frage 20:

Insgesamt wurden in Österreich nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) hinsichtlich Rückstände 86 Verwaltungsstrafverfahren und 3 gerichtliche Strafverfahren bei Feststellung von Verstößen bei Tierhaltern verhängt. Zu den Detailangaben verweise ich auf die beigeschlossene Tabelle 2.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das LMG nicht mehr in Kraft ist und durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) ersetzt worden ist.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

Beilage

 

 

 

 


TABELLE 1:

 

Lebensmittelrechtliche Kontrollen[1]: In der Tabelle ist eine Zusammenfassung inklusive Aufschlüsselung nach Bundesländern der Kontrollen nach § 13 Rückstandskontrollverordnung 2006 und nach § 9 Abs. 1 Tierarzneimittelkontrollgesetz dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

AT

B

K

S

ST

T

V[2]

W

Allgemeine Informationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl kontrollierter Tierhalter

 

 

 

3822

37

394

582

1530

170

853

247

 

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Tierhalter - TGD-Mitglieder

 

 

 

1837

14

32

370

728

83

501

108

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl kontrollierter Tierärzte

 

 

 

284

3

7

78

93

8

60

21

 

14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Tierärzte - tätig im TGD

 

 

 

209

2

1

49

89

8

48

12

 

0

 

 

Verstöße bei Tierhaltern (Anzahl und Art), die bei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tierhaltern festgestellt wurden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AT

B

K

S

ST

T

V

W

Aufzeichnungspflicht nach Rückstandskontrollverordnung 2006

 

 

 

 

 

258

1

25

82

69

8

59

13

 

1

[§§ 11 (1) und 12]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fehlende Eintragungen von TAM-Anwendungen durch den

 

191

 

1

6

129

4

44

7

 

0

Tierhalter als TGD-Teilnehmer [§ 7 Z 2 Tiergesundheitsdienst-

Verordnung 2005]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorhandensein verbotener Leistungsförderer bzw. Stoffen

 

1

 

0

0

0

0

1

0

 

0

[§ 13 (1) Z 1 Rückstandskontrollverordnung 2006]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbotene Anwendung von TAM durch den Tierhalter

 

20

 

1

0

7

0

12

0

 

0

(als TGD-Teilnehmer Veterinär-Arzneispezialitäten-

 

AnwendungsVO 2006)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbotene Anwendung von TAM durch den Tierhalter

 

60

 

6

11

33

0

7

3

 

0

die nicht TGD-Teilnehmer sind (Veterinär-Arzneispezialitäten-

AnwendungsVO 2006)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unbefugter Besitz von Tierarzneimitteln [§ 13 (1) Z 2 Rück-

 

32

1

8

0

10

1

8

4

 

0

standskontrollverordnung 2006]

 

 

 

Anwendung und Lagern von Tierarzneimitteln durch Tierhalter

entgegen den Bestimmungen des § 5 Tierarzneimittelkontrollgesetzes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wartezeiten nicht eingehalten

 

 

 

17

 

4

3

4

0

4

2

 

0

(Abgabe von Tieren, Milch, Eier Fleisch)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TAM - Lagerung nicht entsprechend [§ 7 Z 1 Tiergesundheitsdienst-

60

 

0

10

6

0

32

12

 

 

Verordnung 2005]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückgabe von TAM nicht entsprechend [§ 7 Z 5 Tiergesundheitsdienst-

167

 

2

98

5

1

46

15

 

0

Verordnung 2005]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestimmungen für die Anwendung von Fütterungsarzneimitteln

16

 

0

8

0

0

8

0

 

0

[§ 6 Tierarzneimittelkontrollgesetz]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TABELLE 2:

 

Behördliche Maßnahmen bei Verstößen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

von Tierhaltern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AT

B

K

S

ST

T

V

W

Verwaltungsstrafverfahren/Tierhalter

 

 

68

1

4

5

35

5

15

2

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerichtliche Strafverfahren/Tierhalter

 

 

3

0

3

0

0

 0

 0

 0

0

 

 



[1] Andere lebensmittelrechtliche Kontrollen sind hier nicht erfasst!

[2]  Daten von Vorarlberg: siehe Text zu Frage 15