4304/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.000/0022-I/PR3/2008 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4238/J-NR/2008 betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, die die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde am 6. Mai 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 3:
Wie viele bzw. welche MitarbeiterInnen eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekretariatskabinetts waren in Ihrem Ministerium seit dem Jahr 2000 nicht als Vertragsbedienstete oder Beamte beschäftigt?
Wie lange waren die betroffenen Personen jeweils Mitglied eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekretariatskabinetts in Ihrem Ministerium?
Bei welchen Unternehmen oder sonstigen Rechtsträgern waren die betroffenen MitarbeiterInnen während ihrer jeweiligen Kabinettsmitgliedschaft beschäftigt?
Antwort:
Im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 6. Mai 2008 waren, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, folgende MitarbeiterInnen auf Grund von Arbeitsleihverträgen in einem Ministerkabinett bzw. Staatssekretariatsbüro beschäftigt:
MitarbeiterInnen Ministerkabinett:
LUTTER Gabriele Mag., 1.1.1997 bis 29.2.2000, Österreichische Bundesbahnen
DELFS Karl, 1.8.1997 bis 29.2.2000, Österreichische Bundesbahnen
SCHAUER Margit Mag., 1.1.1999 bis 29.2.2000, Österreichische Bundesbahnen
WEISSENBACHER Ulrike MAS, 1.2.1999 bis 31.3.2000, Kammer für Arbeiter und Angestellte
HÖFERL Volker, 7.2.2000 bis 31.12.2000, FPÖ - Landesgruppe Steiermark
PERSCHLER-HERZ Gundel Mag., 16.2.2000 bis 31.12.2002 (ab 28.9.2001 Karenz), Bildungswerk der Industrie
RIEPLER Walter Mag., 21.2.2000 bis 14.8.2001, Bildungswerk der Industrie
1.4.2003 bis 31.10.2003, Österreichische Autobahnen- und
Schnellstraßen GmbH
BERNER Willi, 1.3.2000 bis 31.3.2001, Röhrig High Tech Plastics AG
KERN Renald Mag., 7.3.2000 bis 31.8.2001, Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft
DELPIN Claudia Mag., 5.6.2000 bis 15.2.2001, Bildungswerk der Industrie
SCHMIDT Romana Mag., 13.11.2000 bis 13.5.2001, Bildungswerk der Industrie
MIKO Hans-Jürgen Dipl.-Ing., 1.1.2001 bis 30.4.2002, Flexwork Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassungs GmbH
SCHIEFER Arnold Mag., 1.1.2001 bis 31.1.2002, Flexwork Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassungs GmbH
TIEFENGRUBER Michael Mag., 1.1.2001 bis 13.5.2001, Flexwork Gemeinnützige Arbeitskräfte-überlassungs GmbH
SCHILD Erika Dipl.-Ing., 1.2.2001 bis 15.8.2001, Bildungswerk der Industrie
WEIDLINGER Werner, 16.3.2001 bis 30.4.2002, Bildungswerk der Industrie
LAUBICHLER Christa Dr., 2.4.2001 bis 30.4.2002, Horst Felbermayr GmbH
NÄRR Monika Dr., 2.5.2001 bis 30.4.2002, Reifen Bruckmüller GmbH
SANTER Martin Mag., 1.7.2003 bis 31.8.2003, Österreichische Bundesbahnen
KRÖLL-MAIER Gabriele Mag., 28.2.2003 bis 30.4.2003, FPÖ - Landesgruppe Vorarlberg
OSTERMAYER Josef Dr., 11.1.2007 bis dato, Wohnfonds Wien
GRETZMACHER Nikolaus Mag., 1.2.2007 bis dato, Wirtschaftskammer Österreich
MitarbeiterInnen eines Staatssekretärs:
BIACH Alexander Dr., 10.3.2003 bis 30.9.2004, Wirtschaftskammer Österreich
DEUTSCH Markus Mag., 10.3.2003 bis 30.9.2004, Wirtschaftskammer Österreich
JUNGWIRTH Michael Mag., 10.3.2003 bis 31.3.2004, Personal Leasing GmbH
SCHUSTER Gottfried Ing., 10.3.2003 bis 30.9.2005, Österreichische Bundesbahnen
HARTL Norbert Mag. Dr., 15.10.2004 bis 8.11.2006, Wiener Pressverein
Frage 4:
Für welchen Zeitraum waren die betroffenen MitarbeiterInnen bei einem anderen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt, aber im Ministerkabinett tätig?
Antwort:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des BMVIT.
Frage 5:
In welchen prozentuellen Umfang wurden jeweils die Kosten derartiger MitarbeiterInnen an das anstellende Unternehmen oder den anstellenden Rechtsträger durch das Ministerium refundiert?
Antwort:
Das BMVIT vergütet dem anstellenden Unternehmen oder Rechtsträger grundsätzlich sämtliche unmittelbar aus dem Dienstverhältnis mit dem/der Arbeitnehmer/in während der Dauer der Überlassung erwachsenden Kosten (100 %).
In einem Fall erfolgte die Beistellung des Arbeitnehmers an das BMVIT zu 60 % seiner Arbeitsleistung. Die Kosten für den betreffenden Arbeitnehmer wurden daher auch nur in diesem prozentuellen Umfang refundiert.
Frage 6:
Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils schon bei ihrem Eintritt in das Ministerkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt?
Antwort:
Ein(e) Mitarbeiter/in wurde mit Eintritt in das Ministerbüro bei einem Rechtsträger beschäftigt.
Fragen 7 und 14:
Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger Vertragsbedienstete des Bundes?
Wenn nein, warum haben das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger die betroffenen KabinettsmitarbeiterInnen jeweils übernommen und dem Ministerium wieder überlassen?
Antwort:
Keine/r der betroffenen MitarbeiterInnen war vor ihrer/seiner Anstellung beim jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger Vertragsbedienstete/r im BMVIT.
Frage 8:
Was war jeweils der Grund oder Zweck einer Anstellung von KabinettsmitarbeiterInnen bei externen Unternehmen oder Rechtsträger?
Antwort:
Die Motivation, warum KabinettsmitarbeiterInnen jeweils bei einem externen Unternehmen oder einem vom Bund verschiedenen Rechtsträger beschäftigt waren, kenne ich nicht und betrifft im Übrigen auch keinen Gegenstand der Vollziehung des BVMIT.
Frage 9:
Wer hat die Anstellung von Kabinettsmitgliedern Ihres Ministeriums bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern jeweils vorgeschlagen, veranlasst und rechtlich zu verantworten gehabt?
Antwort:
Die Anstellung von KabinettsmitarbeiterInnen haben die entscheidungsbefugten Organe der jeweiligen externen Unternehmen oder Rechtsträger rechtlich zu verantworten gehabt.
Fragen 10 und 11:
Hat die Bezahlung der jeweiligen KabinettsmitarbeiterInnen, die bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt waren, jeweils jener Bezahlung entsprochen, die sie von Gesetzes wegen als Vertragsbedienstete bekommen hätten müssen?
Wenn nein, wie hoch war jeweils die Differenz?
Antwort:
Aufgrund der Vereinbarung von All-In-Bezügen ist ein Vergleich mit dem Bezug eines Vertragsbediensteten, dem die angeordneten Überstunden zur Gänze zu vergüten sind, nicht möglich.
Fragen 12 und 13:
Hat das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger jeweils finanzielle oder andere Vorteile aus der Übernahme und Überlassung von KabinettsmitarbeiterInnen bezogen?
Wenn ja, wie hoch waren diese finanziellen Vorteile bzw. welcher Art waren andere Vorteile?
Antwort:
Für die derzeit bestehenden Arbeitsleihverträge kann ich ausschließen, dass das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger finanzielle oder andere Vorteile aus der Überlassung von KabinettsmitarbeiterInnen bezieht bzw. bezogen hat.
Mit freundlichen Grüßen