4305/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen
haben am 6. Mai 2008
unter der Zl. 4220/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Prügelvorwurf gegenüber MitarbeiterInnen der
chinesischen Botschaft“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ich habe den chinesischen
Botschafter am 20. März 2008 persönlich zu den
Misshandlungsvorwürfen, die ich aus
den Medien erfahren hatte, befragt. Er hat diesen
Vorwurf ausdrücklich zurückgewiesen.
Zusätzlich
wurde die chinesische Botschaft auch schriftlich um Stellungnahme zu den
Misshandlungsvorwürfen
ersucht.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Rechte der
Selbstverwaltung von Regionen mit nationaler Autonomie sind in der
chinesischen Verfassung geregelt. Im Fall der Region Tibet sind dies vor allem
eine Reihe
legislativer und exekutiver Befugnisse im Bereich von Wirtschaft und Finanzen
sowie Kultur
und Bildungswesen.
Wie für alle
chinesischen Staatsangehörigen beschränken sich für TibeterInnen
die politischen Teilhaberechte auf ein
Engagement im Rahmen der alleinregierenden Kommunistischen
Partei beziehungsweise ihrer Blockparteien.
Zu Frage 8:
Generell
hat sich in China durch die landesweite Abschaffung von Schulgebühren der
Zugang
zu
Bildung gerade im ländlichen Raum in den letzten Jahren verbessert. Im
Gegensatz zur
Grundschule erfolgt
der Unterricht an weiterführenden Schulen und Fachbereichen in Tibet
jedoch vor allem in Chinesisch. Für
einen gewissen Ausgleich, was den Zugang zu höherer
Bildung betrifft, sorgen eine landesweite Quotenregelung für
Minderheiten an großen
Universitäten sowie spezielle Stipendienprogramme.
Zu Frage 9:
Die
Wirtschaft in der Region Tibet hat sich in den letzten Jahren durchaus positiv
entwickelt.
Im Pro-Kopf-Einkommen
liegt Tibet aber immer noch spürbar hinter anderen Provinzen und
Städten. Auch wird die wirtschaftliche Grundlage Tibets, nicht zuletzt
wegen der
mangelhaften Infrastruktur, als schwach angesehen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Nach den unwiederbringlichen
Zerstörungen, insbesondere während der Kulturrevolution,
sind gewisse Bemühungen der chinesischen Behörden zur Erhaltung des
tibetischen
kulturellen Erbes und zur Förderung von Schrift und Sprache der Tibeter
feststellbar. In der
Praxis gibt es jedoch kaum Konsultationen zur Berücksichtigung der
tatsächlichen
Bedürfnisse und Gewohnheiten der
örtlichen Gemeinschaften. Die traditionelle nomadische
Lebensweise der Tibeter besteht zwar weiter, steht jedoch unter
Modernisierungsdruck.
Zu Frage 12:
Die Hauptprobleme liegen in der
freien Religionsausübung, namentlich in der Anerkennung
des Dalai Lama als geistliches Oberhaupt
sowie in den - für ganz China - geltenden
Einschränkungen bei den Grund- und Freiheitsrechten. Die
Menschenrechtslage in Tibet wird
bei jedem EU-Menschenrechtsdialog mit China - so jüngst erst bei dessen
letztem Treffen am
15. Mai 2008 - angesprochen. Auch unter
jenen Einzelfällen, die von der EU gegenüber
China beim Dialog aufgebracht werden, finden sich solche aus Tibet.
Zu Frage 13:
Nach dem Ausbruch der
Unruhen in Tibet und den Nachbarprovinzen habe ich die
chinesische Regierung wiederholt zur Zurückhaltung im Umgang mit
friedlichen
Demonstrationen und zur Beendigung der Gewaltanwendung aufgerufen. Darüber
hinaus
habe ich - ebenso wie die meisten meiner
KollegInnen aus den EU-Mitgliedstaaten - an
Peking appelliert, einen offenen und ergebnisorientierten Dialog mit
Vertretern des Dalai
Lama aufzunehmen. Die Anfang Mai erfolgte Wiederaufnahme von Gesprächen
ist in diesem
Zusammenhang ein ermutigendes Zeichen. Den
weiteren Verlauf dieser Gespräche wird mein
Ressort genau verfolgen.