4307/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 8. Mai 2008 unter
der Zl. 4280/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Modernisierung des diplomatischen Dienstes“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund des im
Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes
-
Statut (BGBl. I Nr. 129/1999) verankerten
Mobilitätsprinzips ist, im Gegensatz zu anderen
Bundesbediensteten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für
Mitarbeiter/innen aller
Verwendungsgruppen des Bundesministeriums für europäische und
internationale
Angelegenheiten (BMeiA) sowie für ihre Angehörigen eine
Herausforderung. Aus diesem
Grund wird bei Versetzungen ins Ausland
nach Möglichkeit auch auf die Weiterführung der
beruflichen Karrieren der Ehepartner/innen und
Lebengefährten/innen, die entsandte
Bedienstete an ihren Dienstort im Ausland begleiten, Bedacht genommen.
Die Botschaften sind
auch angewiesen, in den periodisch zu erstellenden Postenberichten
detailliert auf die Lebens-, Umwelt- und Arbeitsbedingungen
an den Dienstorten einzugehen.
Nach Ankunft am Dienstort unterstützt die Botschaft/Vertretung neu
ankommende
Bedienstete nach Kräften bei der Wohnungssuche und anderen Fragen wie der
Arbeitssuche
der Angehörigen. Diese Unterstützung soll zu einer möglichst
raschen und reibungslosen
Etablierung am Dienstort führen.
Die
Arbeitssuche der Angehörigen im Ausland wird jedoch durch sprachliche
Barrieren und
restriktive Bestimmungen betreffend den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. Das
BMeiA
ist bemüht,
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich
des Zugangs zum Arbeitsmarkt mithilfe von Gegenseitigkeitsvereinbarungen
Lösungen zu
erarbeiten.
Da die berufliche
Integration aber auch nach einer Rückkehr in das Inland schwierig ist,
wurde auf Initiative des BMeiA beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine spezielle
Betreuung
für Angehörige von Bediensteten
des BMeiA eingerichtet, welche in die Zentrale einberufen
wurden. Ziel dieser Initiative ist der beschleunigte Wiedereinstieg der
Angehörigen in den
österreichischen Arbeitsmarkt.
Ich verweise
in diesem Zusammenhang auch auf die enge Zusammenarbeit innerhalb meines
Ressorts mit dem Club
der Angehörigen der Bediensteten des BMeiA (CDA). Die
Vertreter/innen des CDA sind durch ihre spezielle Lebenssituation mit den
Herausforderungen des Diplomaten/innenlebens im In- und Ausland vertraut und
arbeiten
stetig an Verbesserungsvorschlägen, die vom BMeiA nach Möglichkeit
unterstützt bzw.
umgesetzt werden. So gehen zum Beispiel die oben genannte Initiative der
speziellen
Betreuung von Angehörigen von BMeiA-Mitarbeiter/innen beim AMS oder die
Einbindung
der Mitglieder des CDA in Schulungen für BMeiA-Bedienstete wie z.B.
Sprach- und
Computerkurse auf Anregungen des CDA zurück.
Zu Frage 2:
Den Anliegen der
Bediensteten des BMeiA, die zur Betreuung ihrer Kinder ihre
Wochendienstzeit reduzieren oder die eine
Mütter- bzw. Väterkarenz in Anspruch nehmen,
wird mit flexiblen Regelungen entgegengekommen.
Darüber hinaus
hat das BMeiA eine Kinderbetreuung während der Semesterferien, der
Karwoche, einem Teil der Sommerferien und
der Weihnachtsferien eingeführt. Dies wurde
von den Mitarbeiter/innen äußerst positiv aufgenommen, da
dies zur Entlastung von
Bediensteten mit Kindergarten- und Schulkindern, deren
Kinderbetreuungsinstitutionen
während der Ferienzeit geschlossen sind, geführt hat.
Zu den Fragen 3 und 4:
Bei Versetzungen in das Ausland
und bei Einberufungen in die Zentrale des BMeiA wird
Rücksicht auf die Schulsituation der schulpflichtigen Kinder der
Bediensteten des BMeiA
genommen. Versetzungen und Einberufungen werden deshalb nach Möglichkeit
in den
Sommermonaten durchgeführt, da auf
diese Weise der Schulwechsel erleichtert wird. Eine
ausschließliche Versetzung in den Sommermonaten ist allerdings bei der im
Vergleich zum
deutschen auswärtigen Dienst erheblich geringeren Anzahl von
Bediensteten - auch an den
Auslandsvertretungen - nicht umsetzbar, da
dies zu einer starken Beeinträchtigung des
Dienstbetriebs insbesondere an mittleren und kleinen
Vertretungsbehörden führen würde.
Zu Frage 5:
Ein wiederkehrender
Terminkalender für die Ausschreibung/Bekanntgabe regulär zu
besetzender Posten aller Verwendungsgruppen im BMeiA wurde in Absprache mit der
Personalvertretung des BMeiA bereits
ausgearbeitet. Dieser Kalender wird probeweise für
zwei Verwendungsgruppen (v2- und v3-Bedienstete) umgesetzt. Das Ziel
dieses
Terminkalenders ist eine Verbesserung der
beruflichen sowie privaten Vorbereitung auf
Versetzungen ins Ausland sowie Einberufungen in die Zentrale für
die Bediensteten des
BMeiA und ihre Angehörigen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die gesetzlich vorgegebenen
Unterstützungsmaßnahmen für Personen, die eine oder einen
Bediensteten des BMeiA während einer
Auslandsverwendung begleiten, sind aufgrund der
geltenden Rechtslage auf einen vom Gesetzgeber für alle
öffentlich Bediensteten definierten
Personenkreis (Ehepartner, nahe Angehörige, Kinder) bezogen. Eine
entsprechende Änderung
der Rechtslage ist deshalb dem Gesetzgeber vorbehalten. Mein Ressort war und
ist jedoch
stets bemüht, im Rahmen seines Kompetenzbereichs auf der Grundlage der
geltenden
Bestimmungen auf sich verändernde Lebensrealitäten zu reagieren.
Generell ist in den
letzten Jahren ein klarer Trend zur Informalität sowohl in der
Berufsausübung im diplomatischen Dienst als auch hinsichtlich des
Protokolls und der damit
verbundenen Rollenerwartungen an die
Partnerinnen und Partner zu beobachten. Gleichzeitig
wird die Situation der Partnerinnen und Partner der im Ausland
tätigen Bediensteten meines
Ressorts auch vom gesellschaftlichen,
kulturellen und religiösen Umfeld des Empfangsstaates
abhängen.