4307/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen haben
am 8. Mai 2008 unter der Zl. 4280/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Modernisierung des diplomatischen Dienstes“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Aufgrund des im Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes -
Statut (BGBl.
I Nr. 129/1999) verankerten Mobilitätsprinzips ist, im Gegensatz zu anderen
Bundesbediensteten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mitarbeiter/innen aller
Verwendungsgruppen des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) sowie für ihre Angehörigen eine Herausforderung. Aus diesem
Grund wird bei Versetzungen ins Ausland nach Möglichkeit auch auf die Weiterführung der
beruflichen Karrieren der Ehepartner/innen und Lebengefährten/innen, die entsandte
Bedienstete an ihren Dienstort im Ausland begleiten, Bedacht genommen.

Die Botschaften sind auch angewiesen, in den periodisch zu erstellenden Postenberichten
detailliert auf die Lebens-, Umwelt- und Arbeitsbedingungen an den Dienstorten einzugehen.
Nach Ankunft am Dienstort unterstützt die Botschaft/Vertretung neu ankommende
Bedienstete nach Kräften bei der Wohnungssuche und anderen Fragen wie der Arbeitssuche
der Angehörigen. Diese Unterstützung soll zu einer möglichst raschen und reibungslosen
Etablierung am Dienstort führen.


Die Arbeitssuche der Angehörigen im Ausland wird jedoch durch sprachliche Barrieren und
restriktive Bestimmungen betreffend den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. Das BMeiA
ist bemüht, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich
des Zugangs zum Arbeitsmarkt mithilfe von Gegenseitigkeitsvereinbarungen Lösungen zu
erarbeiten.

Da die berufliche Integration aber auch nach einer Rückkehr in das Inland schwierig ist,
wurde auf Initiative des BMeiA beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine spezielle Betreuung
für Angehörige von Bediensteten des BMeiA eingerichtet, welche in die Zentrale einberufen
wurden. Ziel dieser Initiative ist der beschleunigte Wiedereinstieg der Angehörigen in den
österreichischen Arbeitsmarkt.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die enge Zusammenarbeit innerhalb meines
Ressorts mit dem Club der Angehörigen der Bediensteten des BMeiA (CDA). Die
Vertreter/innen des CDA sind durch ihre spezielle Lebenssituation mit den
Herausforderungen des Diplomaten/innenlebens im In- und Ausland vertraut und arbeiten
stetig an Verbesserungsvorschlägen, die vom BMeiA nach Möglichkeit unterstützt bzw.
umgesetzt werden. So gehen zum Beispiel die oben genannte Initiative der speziellen
Betreuung von Angehörigen von BMeiA-Mitarbeiter/innen beim AMS oder die Einbindung
der Mitglieder des CDA in Schulungen für BMeiA-Bedienstete wie z.B. Sprach- und
Computerkurse auf Anregungen des CDA zurück.

Zu Frage 2:

Den Anliegen der Bediensteten des BMeiA, die zur Betreuung ihrer Kinder ihre
Wochendienstzeit reduzieren oder die eine Mütter- bzw. Väterkarenz in Anspruch nehmen,
wird mit flexiblen Regelungen entgegengekommen.


Darüber hinaus hat das BMeiA eine Kinderbetreuung während der Semesterferien, der
Karwoche, einem Teil der Sommerferien und der Weihnachtsferien eingeführt. Dies wurde
von den Mitarbeiter/innen äußerst positiv aufgenommen, da dies zur Entlastung von
Bediensteten mit Kindergarten- und Schulkindern, deren Kinderbetreuungsinstitutionen
während der Ferienzeit geschlossen sind, geführt hat.

Zu den Fragen 3 und 4:

Bei Versetzungen in das Ausland und bei Einberufungen in die Zentrale des BMeiA wird
Rücksicht auf die Schulsituation der schulpflichtigen Kinder der Bediensteten des BMeiA
genommen. Versetzungen und Einberufungen werden deshalb nach Möglichkeit in den
Sommermonaten durchgeführt, da auf diese Weise der Schulwechsel erleichtert wird. Eine
ausschließliche Versetzung in den Sommermonaten ist allerdings bei der im Vergleich zum
deutschen auswärtigen Dienst erheblich geringeren Anzahl von Bediensteten - auch an den
Auslandsvertretungen - nicht umsetzbar, da dies zu einer starken Beeinträchtigung des
Dienstbetriebs insbesondere an mittleren und kleinen Vertretungsbehörden führen würde.

Zu Frage 5:

Ein wiederkehrender Terminkalender für die Ausschreibung/Bekanntgabe regulär zu
besetzender Posten aller Verwendungsgruppen im BMeiA wurde in Absprache mit der
Personalvertretung des BMeiA bereits ausgearbeitet. Dieser Kalender wird probeweise für
zwei Verwendungsgruppen (v2- und v3-Bedienstete) umgesetzt. Das Ziel dieses
Terminkalenders ist eine Verbesserung der beruflichen sowie privaten Vorbereitung auf
Versetzungen ins Ausland sowie Einberufungen in die Zentrale für die Bediensteten des
BMeiA und ihre Angehörigen.


Zu den Fragen 6 und 7:

Die gesetzlich vorgegebenen Unterstützungsmaßnahmen für Personen, die eine oder einen
Bediensteten des BMeiA während einer Auslandsverwendung begleiten, sind aufgrund der
geltenden Rechtslage auf einen vom Gesetzgeber für alle öffentlich Bediensteten definierten
Personenkreis (Ehepartner, nahe Angehörige, Kinder) bezogen. Eine entsprechende Änderung
der Rechtslage ist deshalb dem Gesetzgeber vorbehalten. Mein Ressort war und ist jedoch
stets bemüht, im Rahmen seines Kompetenzbereichs auf der Grundlage der geltenden
Bestimmungen auf sich verändernde Lebensrealitäten zu reagieren.

Generell ist in den letzten Jahren ein klarer Trend zur Informalität sowohl in der
Berufsausübung im diplomatischen Dienst als auch hinsichtlich des Protokolls und der damit
verbundenen Rollenerwartungen an die Partnerinnen und Partner zu beobachten. Gleichzeitig
wird die Situation der Partnerinnen und Partner der im Ausland tätigen Bediensteten meines
Ressorts auch vom gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Umfeld des Empfangsstaates
abhängen.