4309/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben
am
8. Mai 2008 unter der
Zl. 4282/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „des Rechnungshofberichts
der österreichischen Botschaften in Madrid und
Lissabon“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA)
engagiert sich für Innovationen und
Reformen, die einer Effizienzsteigerung dienen. Die
Empfehlungen des Rechnungshofs werden deshalb mit dem Ziel der Umsetzung
stets genau
geprüft und unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines weltweiten
Dienstbetriebs in der
Folge auch entsprechend umgesetzt.
Ich
habe deshalb nach Veröffentlichung des vorliegenden Berichts die
zuständigen
SektionsleiterInnen angewiesen, gemeinsam mit den jeweiligen Abteilungen
konkrete
Maßnahmen zur
Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs - nicht nur im Hinblick
auf die beiden geprüften
Vertretungsbehörden - zu ergreifen.
Zu Frage 2:
Dem
BMeiA ist das Rotationsprinzip ein notwendiges und grundsätzliches
Anliegen. Jedoch
ist bei der Rotation von Dienstposten zu Dienstposten im Ausland, als auch bei
der Rotation
ins Inland, auf
bestehende Diensterfordernisse wie auch auf die persönlich-familiären
Verhältnisse der Bediensteten entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Das BmeiA ist laufend
bemüht, abweichende Rotationsmuster, beispielsweise
übermäßig
lange Auslandszyklen, zu vermeiden bzw. die
Anzahl derartiger Fälle stetig zu reduzieren.
Die Personalabteilung meines Ressorts überprüft daher sorgfältig
und regelmäßig vor jeder
Postenbesetzung die vorangegangene Versetzungungsdauer des/der
Bediensteten.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die
Kontrolle der Abrechnungen erfolgt seit dem Jahr 2005 lückenlos durch die
zuständige
Fachabteilung
meines Ressorts.
Die
Abrechnung obliegt dem/der jeweiligen Bediensteten, wobei diese/r den ihm/r
angewiesenen Zuschuss
für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege jährlich mittels
eines
standardisierten (Excel-)Formulars unter
Anschluss der dafür erforderlichen Unterlagen (z.B.
Rechnungen, Gästelisten, Einladungen) abzurechnen hat.
Der Zuschuss
für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege stellt einen
zweckgebundenen
abrechnungspflichtigen
Vorschuss dar und ist nicht Gehaltsbestandteil. Nicht
widmungsgemäß verbrauchte Mittel werden von den Bediensteten
rückgefordert.
Zu Frage 5:
Die
Erstellung und Erstumsetzung der Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung obliegt
nicht
dem
BmeiA, sondern wird zentral durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
und das
Bundeskanzleramt
vorgegeben und war mit Mitte 2006 abgeschlossen. Die Abnahme des
Konzepts durch das BMF und durch den Rechnungshof erfolgte am 31. Juli 2007.
Die Entwicklung eines
Standardreporting für alle Sektionen des BMeiA sowie alle
Vertretungsbehörden im Ausland
erfolgte bis Juni 2007. Ebenfalls im Juni 2007 gingen allen
Sektionen und Vertretungsbehörden im Ausland erstmals Jahresberichte
über den Zeitraum
2005/2006 zu. Die aktuellen Jahresberichte 2007 wurden im Mai 2008 an alle
Organisationseinheiten übermittelt.
Zu Frage 6:
Das
ehemalige Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft Madrid wird vom
Historischen
Institut genutzt, das
für sämtliche laufende Kosten und die Instandhaltung aufkommt.
Aufgrund der in der Praxis gut funktionierenden lokalen Regelung zwischen den
beiden
Dienststellen in Madrid wurde aus verwaltungsökonomischen Gründen
bisher keine
Notwendigkeit einer schriftlichen Nutzungsregelung mit dem Bundesministerium
für
Wissenschaft und Forschung auf Ebene der Zentralstellen gesehen.
Die zuständige
Fachabteilung prüft jedoch gemeinsam mit dem für das Historische
Institut
zuständigen Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung die Frage einer schriftlichen
Vereinbarung.
Zu Frage 7:
Das BmeiA nahm den zitierten Fall
zum Anlass, die zuständigen Abteilungen und die
Vertretungsbehörden nochmals daran zu erinnern, dass die rechtzeitige
Einholung von
Kostenvoranschlägen und die Erstellung klar definierter
Leistungsbeschreibungen
sicherzustellen sind - falls erforderlich auch unter Beiziehung der
Finanzprokuratur oder
anderer spezialisierter juristischer Beratung.
Zu Frage 8:
Ja.
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Zu Frage 9:
Das BMeiA hat den
Rechnungshofbericht zum Anlass genommen, in einem Runderlass an
alle Vertretungsbehörden auf die
eingetretenen Fehler hinzuweisen und hat ausdrücklich eine
korrekte Vorgangsweise der Vertretungsbehörden eingemahnt.
Außerdem wurden zur
Vermeidung von allfälligen Unklarheiten bei der Erstellung der Statistiken
die Vorgaben
weiter präzisiert.
Zu Frage 10:
Eine transparente,
nachvollziehbare und lückenlose Dokumentation von Visaakten ist Teil
eines missbrauchsicheren Visavergabesystems, für das ich mich seit meinem
Amtsantritt mit
Nachdruck eingesetzt habe.
Dies gilt
ausnahmslos für alle im Visabereich arbeitenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter,
unabhängig
davon, ob sie - wie im Falle Madrids oder Lissabons im Jahr 8 bzw. 15 Visa
ausstellen oder wie an anderen Vertretungsbehörden mehrere Tausende.
Auf die Wichtigkeit
der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen im Visabereich wird auch
bei den - in den letzten Jahren deutlich intensivierten - Schulungen und
Inspektionen meines
Ressorts und jener des Bundesministeriums für Inneres explizit
hingewiesen.
Zu Frage 11:
Die
Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Anträge bzw. Antragsvorlagen
an den
Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) wurde den Vertretungsbehörden
in Erinnerung
gerufen sowie die Instruktion des BMeiA an die Vertretungsbehörden im
Ausland derart
revidiert, dass die Verantwortung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Anträge bei der
Berufsvertretungsbehörde liegt.
Weiters hat das BMeiA
im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtspflicht über den
Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) anlässlich der Sitzung des
AÖF-Kuratoriums vom
12. November 2007 den AÖF bzw. dessen
Geschäftsführung und Kuratoriums Vorsitz daran
erinnert, der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der
vorgelegten Daten besonderes
Augenmerk zu widmen - und bei Zweifeln
Nachbesserungen zu verlangen.
Zu Frage 12:
Den
österreichischen Vertretungsbehörden wurden die Bestimmungen zur
Inspektion von
Honorarkonsulaten in
Erinnerung gerufen. Zudem wurden alle Vertretungsbehörden
angewiesen, mittelfristige Inspektionspläne zu erstellen.
Zu Frage 13:
Die in der
parlamentarischen Anfrage angegebenen Beträge umfassen nicht nur den
Personalaufwand, sondern beziehen sich gemäß Rechnungshofbericht auf
den
Gesamtaufwand der Österreichischen Botschaft Madrid in den Jahren 2004 bis
2006.
Steigerungen beim Personal- und Sachaufwand ergaben sich u.a. durch laufende
Strukturanpassungen wie Biennalsprünge
und Bezugserhöhungen im öffentlichen Dienst,
durch die Zunahmen bei den Wohn- und Mietkosten in Folge des spanischen
Bau- und
Immobilienbooms sowie die Einführung einer durchgehenden konsularischen
Notrufbereitschaft zur Verbesserung und Ausweitung der Serviceleistungen
zugunsten
unserer österreichischen Staatsbürgerinnen und -bürger im
Ausland.