4311/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. Mai 2008 unter der Zl. 4293/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Leiharbeitskräfte in den Kabinetten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung war bzw. ist in meinem Kabinett jeweils eine
Mitarbeiterin mit einem Arbeitsleihvertrag tätig, nämlich von 7.2.2005 bis 16.7.2007
Frau Dr. Andrea Krametter und seit 1.12.2007 Frau Monika Dajc.

Im Kabinett des Staatssekretärs waren in diesem Zeitraum keine Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter als Leiharbeitskräfte tätig.

Zu Frage 3:

Nein.

 


Zu Frage 4:

Frau Dr. Andrea Krametter war vor ihrer Tätigkeit als Leiharbeitskraft in meinem Kabinett
auf Basis einer Dienstzuteilung des Bundeskanzleramtes von 3.3.2003 bis 31.12.2003 als
Referentin im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) tätig.

Zu Frage 5:

Es wurde ein Arbeitsleihvertrag mit dem Institut für Bildung und Innovation für die
Anstellung einer Leiharbeitskraft in meinem Kabinett abgeschlossen.

Zu Frage 6:

Der Abschluss von privatrechtlichen Verträgen zwischen Leiharbeitnehmer und
Leiharbeitgeber liegt nicht im Vollzugsbereich des BMeiA.

Zu den Fragen 7 und 8:

Nein.

Zu Frage 9:

Nein. Das BMeiA refundiert nur die vertraglich vereinbarten Kosten und schließt eine
allfällige in Rechnung Stellung weiterer - über das vereinbarte Entgelt hinausgehende -
Kosten vertraglich aus.

 


Zu Frage 10:

Ja.

Zu Frage 11:

Die Gesamtkosten für die Leiharbeitskräfte in meinem Kabinett bzw. dem meiner
Amtsvorgängerin im Zeitraum 2002 bis 2007 betrugen wie folgt:

2002: keine
2003: € 28.465,66
2004: €66.333,46
2005: €210.155,00
2006: € 162.637,07
2007: €54.934,27

Im Kabinett des Staatssekretärs fielen im oben angeführten Zeitraum keine Kosten für
Leiharbeitskräfte an.

Zu den Fragen 12 und 15:

Das BMeiA verwendet ein vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestelltes
Vertragsmuster, das meiner Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Zl. 27977J-
NR/2005 vom 30. März 2005 angeschlossen ist.

 

Zu Frage 13:

Der Ersatz der Reisekosten für Dienstreisen ist vertraglich geregelt und richtet sich nach den
Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955. Für die abgeschlossenen
Arbeitsleihverträge gilt das System der Pauschalbezüge, sodass keine Überstundenvergütung
erfolgt; auch dies ist in den jeweiligen Arbeitsleihverträgen explizit geregelt.


Zu Frage 14:

Ein Leiharbeitsverhältnis wird — in den wenigen Ausnahmefällen - dann begründet, wenn
temporär eine spezielle Berufserfahrung oder Expertise gefragt ist, die durch externe
Expertinnen besser als durch Mitarbeiterinnen des Ressorts abgedeckt werden kann.