4311/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. Mai 2008 unter der Zl. 4293/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Leiharbeitskräfte in den Kabinetten"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Seit
dem Amtsantritt dieser Bundesregierung war bzw. ist in meinem Kabinett jeweils
eine
Mitarbeiterin
mit einem Arbeitsleihvertrag tätig, nämlich von 7.2.2005 bis
16.7.2007
Frau Dr. Andrea
Krametter und seit 1.12.2007 Frau Monika Dajc.
Im Kabinett des
Staatssekretärs waren in diesem Zeitraum keine Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter als Leiharbeitskräfte tätig.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Frau
Dr. Andrea Krametter war vor ihrer Tätigkeit als Leiharbeitskraft in meinem
Kabinett
auf Basis einer
Dienstzuteilung des Bundeskanzleramtes von 3.3.2003 bis 31.12.2003 als
Referentin im Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten
(BMeiA) tätig.
Zu Frage 5:
Es wurde ein Arbeitsleihvertrag
mit dem Institut für Bildung und Innovation für die
Anstellung einer Leiharbeitskraft in meinem Kabinett abgeschlossen.
Zu Frage 6:
Der Abschluss von
privatrechtlichen Verträgen zwischen Leiharbeitnehmer und
Leiharbeitgeber liegt nicht im Vollzugsbereich des BMeiA.
Zu den Fragen 7 und 8:
Nein.
Zu Frage 9:
Nein. Das
BMeiA refundiert nur die vertraglich vereinbarten Kosten und schließt
eine
allfällige in
Rechnung Stellung weiterer - über das vereinbarte Entgelt hinausgehende -
Kosten vertraglich aus.
Zu Frage 10:
Ja.
Zu Frage 11:
Die
Gesamtkosten für die Leiharbeitskräfte in meinem Kabinett bzw. dem
meiner
Amtsvorgängerin
im Zeitraum 2002 bis 2007 betrugen wie folgt:
2002: keine
2003: € 28.465,66
2004:
€66.333,46
2005:
€210.155,00
2006:
€ 162.637,07
2007:
€54.934,27
Im Kabinett des
Staatssekretärs fielen im oben angeführten Zeitraum keine Kosten
für
Leiharbeitskräfte an.
Zu den Fragen 12 und 15:
Das
BMeiA verwendet ein vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung
gestelltes
Vertragsmuster, das
meiner Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Zl. 27977J-
NR/2005 vom 30. März 2005 angeschlossen ist.
Zu Frage 13:
Der
Ersatz der Reisekosten für Dienstreisen ist vertraglich geregelt und
richtet sich nach den
Bestimmungen der
Reisegebührenvorschrift 1955. Für die abgeschlossenen
Arbeitsleihverträge gilt das System
der Pauschalbezüge, sodass keine Überstundenvergütung
erfolgt; auch dies ist in den jeweiligen Arbeitsleihverträgen
explizit geregelt.
Zu Frage 14:
Ein
Leiharbeitsverhältnis wird — in den wenigen Ausnahmefällen -
dann begründet, wenn
temporär eine
spezielle Berufserfahrung oder Expertise gefragt ist, die durch externe
Expertinnen besser als durch Mitarbeiterinnen des Ressorts abgedeckt werden
kann.