4313/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. Mai 2008 unter der
Zl. 4318/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Mit Datum des Einlangens dieser Anfrage waren bzw. sind in meinem
Kabinett und im
Kabinett von Staatssekretär Dr. Hans Winkler die nachstehenden
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
beschäftigt:
In meinem Kabinett:
- Mag. Sigrid Berka, Beamtin gem. BDG 1979, als Referentin
- Frau Monika Dajc, Arbeitsleihe, als Referentin seit 1.12.2007
- Dr. Nikolaus Marschik, Beamter gem. BDG 1979, als Leiter
- Dr. Thomas Oberreiter, Beamter gem. BDG 1979, als Referent
- Mag. Alexander Schallenberg, Vertragsbediensteter gem. VBG 1948, als Pressesprecher
Im Kabinett des Staatssekretärs
- Mag. Martin Botta, Beamter gem. BDG 1979, als Referent
- Mag. Gregor Kössler, Beamter gem. BDG 1979, als Leiter
-
Mag. Katharina Swoboda, befristeter Sondervertrag gem. § 36 VBG
1948, als
Pressesprecherin
Die seit Jänner 2000 im
Kabinett meiner Amtsvorgängerin, in meinem Kabinett sowie im
Kabinett des Staatssekretärs
beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits in
den Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Zl.
3272/J-NR/2008,2012/J-NR/2007,
604/J-NR/2007,414/J-NR/2007,4116/J-NR/2006,3236/J-NR/2005,2797/J-NR/2005,
2616/J-NR/2005,987/J-NR/2003,4362/J-NR/2002,
2334/J-NR/2001, 2301/J-NR/2001,
1744/J-NR/2000,1534/J-NR/2000,1459/J-NR/2000,352/J-NR/2000
und 584/J-NR/2000
bekannt gegeben, auf die ich hiermit verweise.
Bezüglich der seit 1.
Jänner 2000 tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem
Arbeitsleihvertrag verweise ich auf meine
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl. 4229/J-NR/2008 vom 6. Mai 2008.
Zu den Fragen 9 bis 14:
Ja, sie unterliegen
der Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG. Die
Arbeitsleihkräfte sind überdies auch vertraglich verpflichtet,
über alle geschäftlichen
Angelegenheiten sowie sonstige Umstände,
die ihnen in Ausübung der Tätigkeit im Rahmen
des abgeschlossenen Vertrages bekannt werden, Verschwiegenheit zu
bewahren. Diese
Verpflichtung besteht auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
Zu Frage 15:
Die
Beschäftigung der Leiharbeitskräfte im BMeiA basiert auf
Arbeitskräfteüberlassungs-
verträgen, wobei
das BMeiA ein vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung
gestelltes Vertragsmuster verwendet, das meiner Beantwortung der
Parlamentarischen
Anfrage Zl. 2797/J-NR/2005 vom 30. März 2005 angeschlossen ist.
Zu Frage 16:
Ich
verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl.
4229/J-NR/2008
vom 6. Mai 2008.