4314/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen haben
am 8. Mai 2008 unter der Zl. 4331/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „.Frauenförderung' im diplomatischen Dienst“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Frauenanteil der Bediensteten des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) beträgt aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppen (Stand Mai
2008):

Al/v1, A/a (höherer Dienst)                                          30,84 %

A2/v2, B/b (gehobener Dienst)                                    41,08 %

A3/v3, C/c (Fachdienst)                                              67,93 %

A4/A5/v4, D/d, P2/P3/p2/p3,h2/h3                             63,58 %

(qualifizierter mittlerer bzw. mittlerer Dienst)

A7/v5, E/e, p4/p5, h4/h5 (Hilfsdienst)                          16,22 %

Automatisierte Datenverarbeitung (ADV)                     31,58 %

Gesamt                                                                     48,36 %


Zu Frage 2:

Der Frauenanteil der Bediensteten des BMeiA, die an Vertretungsbehörden im Ausland tätig
sind, beträgt aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppen (Stand Mai 2008):

Al/vl, A/a (höherer Dienst)                                           31,70%

A2/v2, B/b (gehobener Dienst)                                    37,50 %

A3/v3, C/c (Fachdienst)                                              68,63 %

A4/A5/v4, D/d, P2/P3/p2/p3, h2/h3                            65,98 %

(qualifizierter mittlerer bzw. mittlerer Dienst)

A7/v5, E/e, p4/p5, h4/h5 (Hilfsdienst)                            8,33 %

Gesamt                                                                     49,86 %

Zu Frage 3:

Die Förderung von Frauen ist mir sowohl international als auch in meinem Ressort ein
besonderes Anliegen.

So habe ich in meiner Amtszeit 35 Mitarbeiterinnen mit Führungspositionen im BMeiA
betraut, davon sind

         20 Leiterinnen von Vertretungsbehörden (Österreichische Botschaften in Tokio,
London, Wilna, Algier, Ankara, Tallin, Valletta, Tripolis, Astana, Luxemburg, Riga,
Beirut, Helsinki, Damaskus; Österreichische Generalkonsulate in Zürich, Strassburg,
Kapstadt und Mailand; Österreichische Kulturforen in Rom und Budapest),

         2 Sektionsleiterinnen,

         2 stellvertretende Sektionsleiterinnen sowie

         11 Abteilungsleiterinnen (u.a. erstmals eine Leiterin der Protokollabteilung).

         Auch zur Geschäftsführerin der ADA habe ich eine Frau bestellt.


Bewerberinnen, die sich im Zuge des Auswahlverfahrens für die zu besetzenden Planstellen
gleich geeignet erweisen wie die bestgeeigneten Mitbewerber, werden vorrangig
aufgenommen.

Auch werden Bewerberinnen, die für eine angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der
bestgeeignete Mitbewerber, vorrangig ernannt oder bestellt, wenn der Anteil der von Frauen
besetzten Arbeitsplätze an der Gesamtzahl der einer bestimmten Funktionsgruppe
zugeordneten Arbeitsplätze weniger als 40% beträgt.

Vorgesetzte sind angehalten, geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von
Führungspositionen bzw. zur Teilnahme an speziellen Fortbildungsseminaren zu motivieren
und sie durch Übertragung von Aufgaben in Eigenverantwortung zu fördern. Die Teilnahme
weiblicher Bediensteter - auch jener mit herabgesetzter Wochendienstzeit - an
Führungskräftelehrgängen wird gefördert.

Es besteht zudem die Vorgabe, dass sich Familienpausen und Teilzeitbeschäftigung nicht auf
die Laufbahn- und Karriereplanung der Bediensteten diskriminierend auswirken dürfen.

Um den Frauenanteil insgesamt zu erhöhen, werden bei Informationsveranstaltungen, Berufs-
und Studieninformationsmessen, an denen das BMeiA teilnimmt, insbesondere Frauen zu
einer Bewerbung für den auswärtigen Dienst eingeladen.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Ziel des österreichischen Aktionsplans zur Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen (VN-SR) 1325 (2000) ist unter anderem die Erhöhung des Frauenanteils
bei den österreichischen Entsendungen zu internationalen Friedensoperationen sowie in
Entscheidungspositionen bei internationalen und europäischen Organisationen.


Seitens des BMeiA sind im Rahmen des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und
Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland - KSE-BVG,
BGBl.
I Nr. 38/1997 - derzeit keine Bediensteten meines Ressorts entsendet. Nach den
meinem Ressort vorliegenden Informationen waren mit Mai 2008 24 Soldatinnen, vier
Polizeibeamtinnen, eine Justizwacheinspektorin und eine Richterin in Auslandseinsätzen
tätig.

Um österreichische Soldaten und Soldatinnen vor ihren Auslandseinsätzen für die
Themenbereiche der VN-SR Resolution 1325 zu sensibilisieren, führt das BMeiA
Trainingsprogramme durch, bei denen die Themenbereiche Frauen, Friede und Sicherheit
schwerpunktmäßig behandelt werden.

Bis Juni waren über eine Dienstzuteilung eine Mitarbeiterin des BMeiA als stellvertretende
Kabinettschefin des Sonderkoordinators des Stabilitätspakts für Südosteuropa und ein
Mitarbeiter als Mitglied des Stabs des Direktors des „Office for Democratic Institutions and
Human Rights – ODHIR“ im Einsatz.

Im Wege einer Karenzierung sind vom BMeiA derzeit fünf Mitarbeiter bei den Vereinten
Nationen sowie der CTBTO und zwei Mitarbeiter bei der OSZE in Leitungsfunktionen tätig.
Darunter befindet sich leider keine Frau. Es wird daher darauf geachtet werden, in Zukunft
Frauen noch stärker zu solchen Einsätzen zu motivieren.

Das BMeiA hat darüber hinaus Koordinierungsfunktion für die Entsendung von JPOs (Junior
Professional Officers) zu Internationalen Organisationen wie UNHCR, UNDP, UNICEF oder
UNWRA. Hier beträgt der Frauenanteil derzeit 74% (20 von insgesamt 27). Auch bei den
vom BMeiA koordinierten Nominierungen für internationale Wahlbeobachtungsmissionen
befinden sich erfahrungsgemäß zwischen 30% und 50% Frauen.


Erstmals wurde heuer ein Seminar über Gender Mainstreaming und ein Seminar über die
Umsetzung der VN-SR Resolution 1325 in das verpflichtend zu absolvierende
Grundausbildungsprogramm für Mitarbeiter/innen des höheren auswärtigen Dienstes meines
Ressorts aufgenommen. Dies soll zur kontinuierlichen Umsetzung des Gender Mainstreaming
Prinzips in allen relevanten Bereichen des höheren diplomatischen Dienstes und zu einem
vertieften Wissen über die Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen in der Verhütung,
Bewältigung und Beilegung von Konflikten beitragen.