4314/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 8. Mai 2008 unter
der Zl. 4331/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „.Frauenförderung' im diplomatischen
Dienst“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der
Frauenanteil der Bediensteten des Bundesministeriums für europäische
und internationale
Angelegenheiten
(BMeiA) beträgt aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppen (Stand Mai
2008):
Al/v1, A/a (höherer Dienst) 30,84 %
A2/v2, B/b (gehobener Dienst) 41,08 %
A3/v3, C/c (Fachdienst) 67,93 %
A4/A5/v4, D/d, P2/P3/p2/p3,h2/h3 63,58 %
(qualifizierter mittlerer bzw. mittlerer Dienst)
A7/v5, E/e, p4/p5, h4/h5 (Hilfsdienst) 16,22 %
Automatisierte Datenverarbeitung (ADV) 31,58 %
Gesamt 48,36 %
Zu Frage 2:
Der
Frauenanteil der Bediensteten des BMeiA, die an Vertretungsbehörden im
Ausland tätig
sind, beträgt
aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppen (Stand Mai 2008):
Al/vl, A/a (höherer Dienst) 31,70%
A2/v2, B/b (gehobener Dienst) 37,50 %
A3/v3, C/c (Fachdienst) 68,63 %
A4/A5/v4, D/d, P2/P3/p2/p3, h2/h3 65,98 %
(qualifizierter mittlerer bzw. mittlerer Dienst)
A7/v5, E/e, p4/p5, h4/h5 (Hilfsdienst) 8,33 %
Gesamt 49,86 %
Zu Frage 3:
Die
Förderung von Frauen ist mir sowohl international als auch in meinem
Ressort ein
besonderes Anliegen.
So habe ich
in meiner Amtszeit 35 Mitarbeiterinnen mit Führungspositionen im BMeiA
betraut,
davon sind
•
20 Leiterinnen
von Vertretungsbehörden (Österreichische Botschaften in Tokio,
London, Wilna, Algier, Ankara, Tallin,
Valletta, Tripolis, Astana, Luxemburg, Riga,
Beirut, Helsinki, Damaskus; Österreichische Generalkonsulate in
Zürich, Strassburg,
Kapstadt und Mailand; Österreichische Kulturforen in Rom und
Budapest),
• 2 Sektionsleiterinnen,
• 2 stellvertretende Sektionsleiterinnen sowie
• 11 Abteilungsleiterinnen (u.a. erstmals eine Leiterin der Protokollabteilung).
• Auch zur Geschäftsführerin der ADA habe ich eine Frau bestellt.
Bewerberinnen,
die sich im Zuge des Auswahlverfahrens für die zu besetzenden Planstellen
gleich geeignet
erweisen wie die bestgeeigneten Mitbewerber, werden vorrangig
aufgenommen.
Auch
werden Bewerberinnen, die für eine angestrebte Funktion gleich geeignet
sind wie der
bestgeeignete Mitbewerber, vorrangig ernannt oder bestellt, wenn der Anteil der
von Frauen
besetzten
Arbeitsplätze an der Gesamtzahl der einer bestimmten Funktionsgruppe
zugeordneten Arbeitsplätze weniger als 40% beträgt.
Vorgesetzte sind
angehalten, geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von
Führungspositionen bzw. zur Teilnahme
an speziellen Fortbildungsseminaren zu motivieren
und sie durch Übertragung von Aufgaben in Eigenverantwortung zu
fördern. Die Teilnahme
weiblicher Bediensteter - auch jener
mit herabgesetzter Wochendienstzeit - an
Führungskräftelehrgängen wird gefördert.
Es besteht zudem die
Vorgabe, dass sich Familienpausen und Teilzeitbeschäftigung nicht auf
die Laufbahn- und Karriereplanung der Bediensteten diskriminierend auswirken
dürfen.
Um den
Frauenanteil insgesamt zu erhöhen, werden bei Informationsveranstaltungen,
Berufs-
und
Studieninformationsmessen, an denen das BMeiA teilnimmt, insbesondere Frauen zu
einer Bewerbung für den auswärtigen Dienst eingeladen.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Ziel
des österreichischen Aktionsplans zur Umsetzung der Resolution des
Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen (VN-SR) 1325 (2000) ist unter anderem die Erhöhung des
Frauenanteils
bei den
österreichischen Entsendungen zu internationalen Friedensoperationen sowie
in
Entscheidungspositionen bei internationalen und europäischen
Organisationen.
Seitens des BMeiA
sind im Rahmen des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und
Solidarität bei der Entsendung von
Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland - KSE-BVG,
BGBl. I Nr. 38/1997 - derzeit keine
Bediensteten meines Ressorts entsendet. Nach den
meinem Ressort vorliegenden Informationen waren mit Mai 2008 24 Soldatinnen,
vier
Polizeibeamtinnen, eine Justizwacheinspektorin und eine Richterin in
Auslandseinsätzen
tätig.
Um
österreichische Soldaten und Soldatinnen vor ihren Auslandseinsätzen
für die
Themenbereiche der VN-SR Resolution 1325 zu sensibilisieren, führt das
BMeiA
Trainingsprogramme durch, bei denen die
Themenbereiche Frauen, Friede und Sicherheit
schwerpunktmäßig behandelt werden.
Bis Juni
waren über eine Dienstzuteilung eine Mitarbeiterin des BMeiA als
stellvertretende
Kabinettschefin des
Sonderkoordinators des Stabilitätspakts für Südosteuropa und ein
Mitarbeiter als Mitglied des Stabs des
Direktors des „Office for Democratic Institutions and
Human Rights – ODHIR“ im
Einsatz.
Im Wege einer
Karenzierung sind vom BMeiA derzeit fünf Mitarbeiter bei den Vereinten
Nationen sowie der CTBTO und zwei
Mitarbeiter bei der OSZE in Leitungsfunktionen tätig.
Darunter befindet sich leider keine Frau. Es wird daher darauf geachtet
werden, in Zukunft
Frauen noch stärker zu solchen Einsätzen zu motivieren.
Das BMeiA hat
darüber hinaus Koordinierungsfunktion für die Entsendung von JPOs
(Junior
Professional Officers) zu Internationalen
Organisationen wie UNHCR, UNDP, UNICEF oder
UNWRA. Hier beträgt der Frauenanteil derzeit 74% (20 von insgesamt
27). Auch bei den
vom BMeiA koordinierten Nominierungen für internationale
Wahlbeobachtungsmissionen
befinden sich erfahrungsgemäß zwischen 30% und 50% Frauen.
Erstmals wurde heuer ein Seminar über
Gender Mainstreaming und ein Seminar über die
Umsetzung der VN-SR Resolution 1325 in das verpflichtend zu absolvierende
Grundausbildungsprogramm für Mitarbeiter/innen des höheren
auswärtigen Dienstes meines
Ressorts aufgenommen. Dies soll zur
kontinuierlichen Umsetzung des Gender Mainstreaming
Prinzips in allen relevanten Bereichen des höheren diplomatischen
Dienstes und zu einem
vertieften Wissen über die Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen in der
Verhütung,
Bewältigung und Beilegung von Konflikten beitragen.