4316/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.07.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 


      Mag. Norbert DARABOS                                                        1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                            Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at

 

S91143/90-PMVD/2008                                                                                                 3. Juli 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 8. Mai 2008 unter der Nr. 4298/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Leiharbeitskräfte in den Kabinetten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2 und 5:

Zu diesen Fragen verweise ich auf meine Anfragebeantwortungen vom 10. März 2008 (Nr. 3180/AB zu 3277/J) und vom 23. April 2007 (Nr. 379/AB zu 420/J).

Zu 3:

Nein.


Zu 4:

Nach den mir vorliegenden Informationen liegen für die beiden Arbeitsleihkräfte meines Amtsvorgängers keine der Fragestellung entsprechende Dienstverhältnisse zu Einrichtungen des Bundes vor. Im Übrigen verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 23. April 2007 (Nr. 379/AB zu 420/J).

Zu 6 a:

Nein.

Zu 6 b:

Ja. Im obigen Zusammenhang verweise ich auf die Anfragebeantwortung meines Amtsvorgängers vom 30. Mai 2005 (Nr. 2784/AB zu 2803/J, XXII. GP).

Zu 7:

Eine Beantwortung dieser Frage ist mangels einer Definition von „besonderen Konditionen“ nicht möglich.

Zu 8:

Nein.

Zu 9:

Ja; Die ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH verrechnete für die Arbeitsleihkräfte meines Amtsvorgängers Verwaltungskosten von monatlich je 99,87 Euro. Auf den Umstand, dass ab dem 15. Oktober 2005 für eine Leiharbeitskraft keine Verwaltungskosten während Mutterschutz und Karenz angefallen sind, darf hingewiesen werden. Vollständigkeitshalber verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 23. April 2007 (Nr. 379/AB zu 420/J).

Zu 10:

Ja.


Zu 11:

Gesamtkosten für Leiharbeitskräfte fielen im Jahr 2003 149.963,48 Euro, im Jahr 2004 208.498,72 Euro, im Jahr 2005 194.917,55 Euro, im Jahr 2006 auf 160.748,76 Euro und im Jahr 2007 192.005,64 Euro an. Auf den Umstand, dass im Jahr 2007 auch Mitarbeiter mit Leiharbeitsverträgen meines Amtsvorgängers im „Kabinett des Bundesministers“ verwendet wurden, darf hingewiesen werden. Im Jahr 2002 fielen keine Kosten an.

Zu 12:

Da Arbeitsleihen im Bundesministerium für Landesverteidigung nur in Einzellfällen abge­schlossen werden, ist deren Ausgestaltung auf die Erfordernisse beider Seiten abgestimmt.

Zu 13:

Im Konkreten wurde für die Abrechnung von Reisekosten die Gebührenstufe 3 der Reise­gebührenvorschrift 1955 festgelegt. Darüber hinaus gelten mit dem festgelegten Entgelt alle zeitlichen Mehrleistungen als abgegolten.

Zu 14:

Das Konstrukt der Leiharbeit wurde deshalb gewählt, um dem Arbeitnehmer die Möglich­keit offen zu halten, nach seiner Verwendung im Bundesministerium für Landesverteidi­gung seine Vorverwendung ohne Abschläge wieder aufzunehmen.

Zu 15:

Das Bundesministerium für Finanzen wurde befasst.