432/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.05.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0035-I/A/3/2007

Wien, am 26. April 2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 437/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Derzeit liegt noch kein Entwurf eines Tierschutzberichtes vor.

 

Durch den Kompetenzzuwachs Tiertransport im Bereich Tierschutz war es nicht möglich, bereits bei der letzen Tierschutzratssitzung (28. Februar 2007) einen Entwurf des Tierschutzberichtes vorzulegen. Weiters haben gemäß Tierschutzkontrollverordnung, BGBL. II Nr. 492/2004, die Landesregierungen die nach Tierarten und Haltungssystemen zusammengefassten Ergebnisse bis 31. März des Folgejahres meinem Ressort vorzulegen haben. Der Tierschutzbericht 2005/2006 hätte somit nur Kontrollergebnisse aus dem Berichtsjahr 2005 ausweisen können. Bei Vorliegen der entsprechenden Informationen aus den Bundesländern wird der Bericht entsprechend dem BTschG dem Tierschutzrat vorgelegt.

 

Frage 2:

Aus den in Antwort 1 angeführten Gründen wurde der Tierschutzrat noch nicht mit dem Bericht befasst. Geplant ist die Fertigstellung des Berichtsentwurfs vor der nächsten Tierschutzratssitzung, welche am 6. Juni 2007 stattfindet.

 

Frage 3:

Der Tierschutzbericht wird unmittelbar nach seiner Fertigstellung dem Nationalrat vorgelegt. Der genaue Termin ist auf Grund der noch nicht vorliegenden Stellungnahme des Tierschutzesrates und allfälliger notwendiger Anpassungen noch nicht abzuschätzen.

 

Frage 4:

Die Lage des Tierschutzes in Österreich wird aus fachlicher und rechtlicher Sicht umfassend dargestellt werden.

 

Frage 5:

Erst nach dem Vorliegen und der ausführlichen Bewertung der entsprechenden Kontrollergebnisse aus den Bundesländern sind weitere Schritte betreffend einer  Evaluierung des Vollzuges möglich.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin