4331/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.07.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0085-I/A/3/2008

Wien, am    7  . Juli 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4337/J der Abgeordneten DI Klement, Dr. Haimbuchner und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Einleitend ist zur vorliegenden Anfrage anzumerken, dass Angelegenheiten des Jugendschutzes grundsätzlich in den Kompetenzbereich der Bundesländer fallen.

Soweit die Fragen das Allgemeine Strafrecht bzw. das Medienrecht betreffen, wird bei den einzelnen Fragen auf die Beantwortungen der zuständigen Bundesministerinnen verwiesen.

 

 

Fragen 1, 4 bis 5 und 15:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 4329/J.

 

 

Fragen 2 und 3 und 14:

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4338/J der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst verwiesen.

 

 

Fragen 6 bis 13:

Dazu darf auf die Anfragebeantwortungen der Bundesministerin für Justiz (Nr. 4329/J) und der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst (Nr. 4338/J) verwiesen werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin