4334/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.07.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0090-I/A/3/2008

Wien, am   7  . Juli  2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4371/J sowie die gleichlautende Anfrage Nr. 4392/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen und den jeweiligen Meldungen der Länder wie folgt:

 

 

Frage 1:

Burgenland: 8 (Vollzeit: 6, Teilzeit:2)

Niederösterreich: 39 ( Vollzeit)

Wien: 4 Vollzeit

Steiermark: In der Steiermark sind insgesamt 34 Amtstierärztinnen und Amtstierärzte für die Kontrollen des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben zuständig. Zum Stichtag 1. Jänner 2008 waren 31 als Vollzeitbeschäftigte, 2 Amtstierärztinnen mit einem Beschäftigungsausmaß von 75% und 1 Amtstierärztin mit einem Beschäftigungsausmaß von 50% angestellt.

Kärnten: 13

Oberösterreich: Amt der OÖ Landesregierung: 3,5, Pol. Bezirke: 14

Tirol: In Tirol sind für die Kontrollen des Tierschutzes in tierhaltenden Betrieben 9 Amts- und 3 Sprengeltierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden als Behörde 1. Instanz tätig.

9,5 Vollbeschäftigungsäquivalente für den veterinärbehördlichen Vollzug  (einschließlich Tierschutz) mit Stichtag 1.1.2008

Vorarlberg: 6

Salzburg: 8 Amtstierärzte im Land Salzburg; 7 Vollzeitbeschäftigungen

 

Frage 2:

Burgenland: 182 (1 Beanstandung, 1 Anzeige)

Niederösterreich: Es wurden 435 Betrieben kontrolliert,

wobei z. T. mehrere Tierkategorien innerhalb eines Betriebes kontrolliert werden. Dadurch ergaben sich insgesamt 671 Kontrollen, dabei wurden 44 Mängel nach CC Kriterien und 24 Mängel nach nationalen Vorschriften festgestellt.

Zusätzlich wurden 64 „nationale“ Tierschutz-Kontrollen (nicht CC relevante Tierarten) durchgeführt, hier wurden 6 Mängel festgestellt.

Wien: 15 diesbezügliche Kontrollen Bei vier Betrieben wurden Anpassungsaufträge verfügt.

Steiermark: Im Jahr 2007 führten die Kontrollorgane 1.943 Tierschutzkontrollen (Lokalaugen-schein) in tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft durch. Dabei wurden in 365 Fällen Mängel festgestellt.

Kärnten: 448

Oberösterreich: Kälberhaltende Betriebe: 1225; 130 Sanktionen

Schweinehaltende Betriebe: 386; 52 Sanktionen

Legehennenhaltende Betriebe: 194; 5 Sanktionen

Tirol: Kälberhaltende Betriebe: 7960; 79 Sanktionen

Schweinehaltende Betriebe: 3518; 26 Sanktionen

Legehennenhaltende Betriebe: 3728; 42 Sanktionen

Vorarlberg: ca. 2700 Rinder; Externe Kontrollen  45- 50, Selbstevaluierung TGD, spezielle Betriebe der ATA = 40 Schwein, 20 Geflügel

Salzburg: Zahl der Kontrollen:  219

Ergebnisse:   17 Einzelbeanstandungen

 

Frage 3:

Burgenland: 8

Niederösterreich: 263 Verdachts- und Nachkontrollen8 30 Anzeigen,21 Anordnungen zur Herstellung des gesetzeskonformen Zustands)

Wien: Es erfolgten vier Nachkontrollen (siehe Frage 2). Im Zuge der Nachkontrollen wurde die Konformität mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften festgestellt.

Steiermark: Im Jahr 2007 führten die Kontrollorgane 269 tierschutzbezogene Verdachts- und Nachkontrollen in tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft durch. Dabei wurden in 22 Fällen Mängel festgestellt.

Kärnten: 97

Oberösterreich: 136 Verdachts- und Nachkontrollen

Verbesserung der Tierhaltung, Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren (10 Sanktionen)

Tirol: Im Jahr 2007 wurden in Tirol 202 Verdachts- und Nachkontrollen durchgeführt. Im Falle von festgestellten Mängeln wurden die Tierhalter aufgefordert den gesetzeskonformen Zustand herzustellen bzw. Strafverfahren eingeleitet.  

Vorarlberg: Anzeigen Tierärzte und Bevölkerung, laufende Verfahren

Salzburg: Verdachtskontrollen: 47

Nachkontrollen:       19


Frage 4:

Burgenland: ATA persönlich, Frist 1-3 Monate, 14 Tage ohne Ankündigung, Kontrollplan

Niederösterreich: Gemäß § 3 (1) der Tierschutz-Kontrollverordnung

Wien: Die Nachkontrollen erfolgten nicht angemeldet.

Steiermark: Für die Organisation wird eine speziell für das Land Steiermark entwickelte Software verwendet, die Durchführung der Nachkontrollen erfolgte im Jahr 2007 durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte.

Kärnten: unangekündigt; nach Fristablauf

Oberösterreich: Terminsetzung anlässlich der Kontrolle aufgrund der Mängel, Nachkontrolle findet unangemeldet statt

Tirol: Die Nachkontrollen wurden in der Regel nicht angekündigt durch die Amts- bzw. Sprengeltierärzte, teilweise in Begleitung von juristischen Sachbearbeitern der Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt.

Vorarlberg: 22 Bescheide und sonstige Anordnungen

Salzburg: Fallbezogen durch Amtstierarzt je nach Erfordernis und Dringlichkeit

 

Frage 5:

Burgenland: 3/3

Niederösterreich: 120 Verstöße (104 Bescheide bzw. Anordnungen)

Wien: Bei vier Betrieben wurden Mängel festgestellt und schriftliche Anpassungsaufträge erteilt.

Steiermark: Die Mindestanforderungen an die Haltung (nach den Tierhaltungsverordnungen) wurden im Jahr 2007 in 365 Fällen nicht eingehalten. Zur Behebung der Mängel wurden 26 Bescheide zur Mängelbehebung erlassen, 39 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, 6 Anzeigen bei Gericht gemäß § 222 StGB erstattet und in den restlichen Fällen sonstige Anordnungen zur Mängelbehebung erlassen.

Kärnten: 72; Mängelbehebungen wurden vorgeschrieben

Oberösterreich: 187 Fälle, davon 78 Beanstandungen, 109 Anordnung zur Mängelbehebung

Tirol: 189 Verstöße, 147 Bescheide bzw. Anordnungen

Vorarlberg:  20 Verstöße,  8 Bescheide bzw. Anordnungen

Salzburg: In 17 Fällen; 4 Bescheide

 

Frage 6:

Burgenland: Leermeldung

Niederösterreich: 18 Fälle (11 Bescheide bzw. Anordnungen)

Wien: 0

Steiermark: In 7 Fällen wurde im Jahr 2007 ein überhöhter Tier-(Mast)Bestand festgestellt.
In 4 Fällen wurden zur Mängelbehebung Bescheide erlassen, in den übrigen 3 Fällen wurden sonstige Anordnungen getroffen.

Kärnten: 8

Oberösterreich: 0

Tirol: In 4 Fällen wurde ein überhöhter Tierbestand festgestellt. In einem Fall wurden die Tiere von der Behörde abgenommen.

Vorarlberg: 4 / 4 Bescheide

Salzburg: 0

 

Frage7:

Burgenland; Verwaltungsverfahren, Wasserrechtsbeschwerde (nach der Kontrolle unbegründet) 2 Bescheide

Niederösterreich: Verbesserungsauftrag, Aufforderung zur Herstellung des Gesetzeskonformen Zustands, Verwarnung( 4 Bescheide)

Wien: Siehe Antwort Frage 5.

Steiermark: Bei Feststellung von Mängeln im Zuge von Kontrollen landwirtschaftlicher Tierhaltungsbetriebe wurden 26 Bescheide zur Mängelbehebung erlassen, 39 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, 6 Anzeigen bei Gericht gemäß § 222 StGB erstattet und in den restlichen Fällen sonstige Anordnungen zur Mängelbehebung erlassen.

Es wurden 5 Bescheide wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes und 1 Bescheid wegen Übertretung des Gewerberechts zur Mängelbehebung erlassen.

Kärnten: 26

Oberösterreich: 36 Bescheide nach dem Tierschutzgesetz

Tirol: Zu den getroffenen Maßnahmen zählten die schriftliche Aufforderung zur Behebung der festgestellten Mängel, die Einleitung von Strafverfahren sowie die Abnahme von Tieren.

Vorarlberg: 6 Strafanträge, 3 Verbesserungsaufträge (3 Bescheide)

Salzburg: Anordnungen zur Mängelbehebung; 3 Bescheide

 

Frage 8:

Burgenland: 4 (2 Bescheide)

Niederösterreich: 114 Aufträge, 5 Bescheide

Wien: In keinem Fall. Die Beanstandungen betrafen Hobbyhaltungen.

Steiermark: In allen 365 Fällen, in denen bei Tierschutzkontrollen Mängel festgestellt wurden, hat der zuständige Amtstierarzt/die zuständige Amtstierärztin den Halter von Zucht- bzw. Masttieren “Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes der Tierhaltung“ aufgetragen. In 26 Fällen wurden diese per Bescheid erteilt.

Kärnten: 101; 3 Bescheide

Oberösterreich: 100 Maßnahmen wurden von den Amtstierärzten aufgetragen, davon 11 Bescheide.

Tirol: Im Jahr 2007 wurden in 133 Fällen Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes vorgeschrieben, 5mal per Bescheid. 

Vorarlberg: 3 (3 Bescheide)

Salzburg: Zahl der Maßnahmen:  10

Bescheide:  3

 

Frage 9:

Burgenland: Leermeldung

Niederösterreich: 1 Fall, 1 Betrieb, 1 Tier

Wien: 0

Steiermark: Im Jahr 2007 musste in 3 Fällen eine Tötung von Tieren wegen festgestellter Tierschutzmängel angeordnet und durchgeführt werden.
Es waren 3 Betriebe betroffen und es mussten insgesamt 3 Tiere getötet werden.

Kärnten: 2 Kälber auf Anordnung der AMA, da keine gesicherte Herkunft.

Oberösterreich: 0

Tirol: In einem Betrieb musste ein Tier getötet werden.

Vorarlberg: 0

Salzburg: 0

 


Frage 10:

Burgenland: Leermeldung

Niederösterreich: 3 Anzeigen

Wien: 0

Steiermark: Im Jahr 2007 haben Kontrollorgane nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben in 6 Fällen gerichtliche Anzeigen nach § 222 StGB (Verdacht der Tierquälerei) erstattet.

Kärnten: 3

Oberösterreich: 3

Tirol: In zwei Fällen wurden Anzeigen nach § 222 StGB erstattet.

Vorarlberg: 0

Salzburg: 0

 

Frage 11:

Burgenland: 2 /1 im Zucht- /Mastbetrieb

Niederösterreich: 3/ 0 in Zucht- /Mastbetrieb

Wien: 0

Steiermark: In 20 Fällen haben der zuständige Amtstierarzt/die zuständige Amtstierärztin im Jahr 2007 nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben Anzeigen nach dem Wasserrechtsgesetz erstattet. In 13 Fällen waren Zucht- bzw. Mastbetriebe betroffen.

Kärnten: 2

Oberösterreich: 0

Tirol: In drei Fällen wurden Anzeigen nach dem Wasserrechtsgesetz erstattet.

Vorarlberg: 0

Salzburg: 1 (1 Zucht- und Mastbetrieb)

 

Frage 12:

Burgenland: 1 Anzeige (fehlender Unterstand bei Freilandhaltung), 1 Zucht/ Mastbetrieb betroffen

Niederösterreich: 53 Fälle

Kälberanbindehaltung, Enthornung ohne Schmerzausschaltung,

Schweineanbindehaltung und mangelhafte Klauenpflege, § 5 TSchG, §§ 14 und 24 TSchG, §§ 14 u. 24 Tierschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 2 der 1.

Tierhaltungsverordnung Punkte 2.1.1., 2.7. u. 3.2.1. 33 Fälle in Zucht- und Mastbetrieben

Wien: 0

Steiermark: Im Jahr 2007 haben Kontrollorgane nach derartigen Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben in 39 Fällen Anzeigen nach dem Bundestierschutzgesetz (Verwaltungsstrafverfahren) erstattet. Die angezeigten Delikte bezogen sich vorwiegend auf Mängel in der Unterbringung, Versorgung und Ernährung der Tiere und alle Anzeigen betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe.

Kärnten: 13/ 1 Zucht- und Mastbetrieb

Oberösterreich: Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben

Übertretungen der 1. Tierhalteverordnung und Tierschutzgesetzes

187 Fälle, davon 78 Beanstandungen, 109 Anordnung zur Mängelbehebung

Tirol: In 35 Fällen wurden Anzeigen nach dem österreichischen Tierschutzgesetz erstattet. Davon betroffen waren Zucht- bzw. Zucht/Mastbetriebe.

Mangelhafte Betreuung und Pflege der Tiere sowie die Anbindehaltung von Kälbern waren die häufigsten Delikte.

Vorarlberg: 20 Tierschutzdelikte (10 Zucht- und Mastbetriebe)

Salzburg: 2 Delikte (1 Zucht- und Mastbetrieb)


Frage 13:

Es gab bei 2437 Kontrollen in Kälberbetrieben 319 Verstöße, die bundesländerweit vor allem die Bewegungsfreiheit, die Gebäude und die Aufzeichnungen betroffen haben.

Es gab bei 1275 Kontrollen in Schweinebetrieben 188 Verstöße, die bundesländerweit vor allem die Bewegungsfreiheit, die Gebäude und das Füttern und Tränken betroffen haben.

Es gab bei 982 Kontrollen in Legehennenbetrieben 70 Verstöße, die bundesländerweit vor allem die Gebäude, die Anlagen und Geräte und die Aufzeichnungen betroffen haben.

 

Frage 14:

Die Berichte werden in geeigneter Form dem Parlament im Rahmen des „Tierschutzberichtes an den Nationalrat“ gemäß § 42 des TSchG übermittelt werden.

 

Frage 15:

Burgenland

Nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wurden 192 Kontrollen durchgeführt, wobei 40 Tierhalter nach § 13 Rückstandskontroll-verordnung 2006 und nach § 9 Abs. 1 Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) kontrolliert wurden.

Kärnten

Nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wurden 554 Kontrollen durchgeführt, wobei 298 Tierhalter nach § 13 Rückstandskontroll-verordnung 2006 und nach § 9 Abs. 1 Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) kontrolliert wurden.

Niederösterreich

a) Milchhygiene-Kontrollen (Kontrolle nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004): 1.397 Routinekontrollen; zusätzlich 149 Anlasskontrollen

b) Rückstands-Kontrollen: 484 Kontrollen

c) Amtliche Kontrollen in landwirtschaftlichen TGD-Mitgliedsbetrieben: 220 Kontrollen

d) Tierschutz-Kontrollen im Zuge der CC-Kontrollen wurden 435 Betrieben kontrolliert, wobei z. T. mehrere Tierkategorien innerhalb eines Betriebes kontrolliert wurden (z. B. Tierschutz bei Kälbern und Tierschutz bei Schweinen). Dadurch ergaben sich insgesamt 671 Kontrollen

Zusätzlich wurden außerhalb der CC-Kontrollen 64 Tierschutz-Kontrollen durchgeführt.

e) lebensmittelrechtliche Kontrollen: entsprechend dem Revisions- und Probenplan wurden in tierhaltenden Betrieben, sofern diese auch Lebensmittel in Verkehr bringen, selbstverständlich die vorgeschriebenen Kontrollen zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Hygienekontrollen durchgeführt.

Oberösterreich

Nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wurden 498 Kontrollen durchgeführt, wobei 1516 Tierhalter nach § 13 Rückstandskontroll-verordnung 2006 und nach § 9 Abs. 1 Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) kontrolliert wurden.

Salzburg

Nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wurden 696 Kontrollen durchgeführt, wobei 138 Tierhalter nach § 13 Rückstandskontroll-verordnung 2006 und nach § 9 Abs. 1 Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) kontrolliert wurden.

Steiermark

Im Jahr 2007 wurden in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben 4.296 Kontrollen nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen durchgeführt, davon wurden 884 Tierhalter nach § 13 Rückstandskontroll-verordnung 2006 und nach § 9 Abs. 1 Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) kontrolliert.

Tirol

Nach veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen (inklusive CC-Kontrollen) wurden 591 Kontrollen durchgeführt, wobei 241 Tierhalter nach § 13 Rückstandskontrollverordnung 2006 und nach § 9 Abs. 1 Tierarzneimittel-kontrollgesetz (TAKG) kontrolliert wurden.

Vorarlberg

2007 wurden in 2598 Betrieben mit Rindern, sowie in 22 reinen Schaf- und 11 reinen Ziegenbetrieben Betriebserhebungen im Sinne des TGD durchgeführt.        

In 77 Betrieben CC-Kontrollen (Moduel LM-/FM-Sicherheit, AM/Hormone, Verfütterung und Tierschutz).

 

89 Tierschutzkontrollen (incl der CC) bei Betrieben mit Kälbern, Schweinen oder  Legehennen.

 

Für die AMA 7 Erhebungen in Schaf- und Ziegenbetrieben betreffend Kennzeichnung.

 

65 Futtermittelproben gemäß Aktionsplan BMLFUW.

       

2007 erfolgten bei 13 positiven Nachweisen von Hemmstoffen in der Milch Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Milchberatungsstelle der Landwirtschaftskammer.

 

Wien

Siehe Beantwortung der Frage 2.

 

Frage 16:

Burgenland

Es wurden Ermahnungen und Nachkontrollen veranlasst.

Kärnten

Daten liegen nach Angabe des Amtes der Kärntner Landesregierung nicht auf.

Niederösterreich

8 Betriebssperren nach der Rückstandskontrollverordnung per Bescheid.

Nach Kenntnis der Abteilung Veterinärangelegenheiten wurden in den Bezirksverwaltungsbehörden 7 Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen die RKVO gemacht. Daraus resultierten 6 Verwaltungsstrafverfahren.

Sonstige Maßnahmen: Ermahnungen, Fristsetzungen, Nachkontrollen

Oberösterreich

In 36 Fällen wurden die Maßnahmen bescheidmäßig aufgetragen.

Salzburg

Diese Kontrollen führten zu Mängelschreiben, Förderungskürzungen und 9 Bescheiden zur Behebung der Mängel.

Steiermark

Bei Feststellung von Mängeln im Zuge veterinär- und lebensmittelrechtlicher Kontrollen wurden im Jahr 2007 in 14 Fällen Bescheide im Zuge von Strafverfahren und Betriebssperren erstellt, in 14 Fällen Anzeigen nach dem LMSVG erstattet und in 11 Fällen Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Detaillierte Angaben über die Anzahl sonstiger behördlicher Maßnahmen wie Anordnungen mit oder ohne Fristsetzung in mündlicher oder schriftlicher Form bei Feststellung von Mängeln im Zuge dieser Kontrollen liegen ha. nicht vor und können innerhalb der kurzen vorgegebenen Frist auch nicht erhoben werden.

Tirol

Da keine schwerwiegenden Mängel gefunden wurden, war in den meisten Fällen eine sofortige Abstellung des Mangels möglich, bzw. es wurden mündliche Verwarnungen ausgesprochen.  

Vorarlberg

89 Tierschutzkontrollen (incl. der CC-Kontrollen) führten zu 21 Beanstandungen nach Tierschutzgesetz. Daraus folgten 12 Verbesserungsaufträge; weiters 9 Anzeigen, wovon eine zu einer Tierabnahme in einem Rinderbetrieb führte (nur diese mit Bescheid).

 

Eine der Futtermittelproben gemäß Aktionsplan BMLFUW führte zu einer Beanstandung.

 

Bei den 13 positiven Nachweisen von Hemmstoffen in der Milch wurde in allen Fällen die Verschleppung von Hemmstoffen über milchberührende Oberflächen bzw. Verwechslungen als Ursache gefunden, in keinem Fall handelte es sich um eine illegale Medikamentenanwendung.

Wien

 Siehe Beantwortung der Fragen 3 und 5 sowie 6 bis 7.

 

 Frage 17:

Burgenland

Leermeldung

Kärnten

Leermeldung

Niederösterreich

8 Betriebssperren nach der Rückstandskontrollverordnung per Bescheid

Oberösterreich

Es wurden 36 behördliche Sperren verhängt.

Salzburg

Es wurden 27 behördliche Sperren verhängt.

Steiermark

Im Jahr 2007 musste in 14 Fällen die Sperre von Betrieben wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche bzw. veterinärrechtliche Bestimmungen angeordnet werden.

Tirol

Mit Ausnahme von 34 Milchliefersperren aufgrund von Hemmstoffnachweisen in der Milch wurden  keine weiteren Sperren behördlich angeordnet.

Vorarlberg

Wegen schwerer Mängel der Milchqualität (meist Grenzwertüberschreitungen Zellzahl bzw. Keimzahl) wurden 16 Landwirte vorübergehend, einer davon dauerhaft von der Milchlieferung ausgeschlossen (bei diesem waren schwere Hygienemängel der Grund, hier erfolgte auch die oben genannte Tierabnahme).

Wien

Leermeldung

 

Frage 18:

Burgenland

Leermeldung


Kärnten

In zwei Fällen musste eine Betriebssperre nach den Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung 2006 ausgesprochen werden.

Niederösterreich

8 Betriebssperren nach der Rückstandskontrollverordnung per Bescheid

Oberösterreich

In zwei Fällen musste eine Betriebssperre nach den Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung 2006 ausgesprochen werden.

Salzburg

In zwei Fällen musste eine Betriebssperre nach den Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung 2006 ausgesprochen werden.

Steiermark

Im Jahr 2007 musste in 9 Fällen eine Betriebssperre nach den Bestimmungen des Tierarzneimittelkontrollgesetzes bzw. der Rückstandskontrollverordnung verfügt werden

Tirol

Leermeldung

Vorarlberg

In einem Forellenbetrieb erfolgte die Sperre und Vernichtung aller Fische wegen Nachweis von Malachitgrün.

Wien

Leermeldung

 

 

Frage 19:

Burgenland

In einem Fall wurden im Jahr 2007 nach Kontrollen gemäß TAKG eine Anzeige nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet (1 Verwaltungsstrafverfahren: 1 Tierhalter)

Kärnten

In vier Fällen wurden im Jahr 2007 nach Kontrollen gemäß TAKG Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet (4 Verwaltungsstrafverfahren: 3 Tierhalter, 1 Tierarzt)

Niederösterreich

Nach Kenntnis der Abteilung Veterinärangelegenheiten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung wurden von den Bezirksverwal-tungsbehörden 4 Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierarzneimittelkontroll-gesetz eingeleitet (4 Tierhalter)

Oberösterreich

Leermeldung

Salzburg

In zwei Fällen wurden im Jahr 2007 nach Kontrollen gemäß TAKG Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet (2Verwaltungsstrafverfahren: 2 Tierhalter)


Steiermark

Im Jahr 2007 wurden in 6 Fällen Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet.

Tirol

Im Jahr 2007 wurden in 6 Fällen Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet (unbefugter Besitz von Tierarzneimitteln (TAM), verbotene Anwendung von TAM durch nicht TGD-Tierhalter).

Vorarlberg

In insgesamt 5 Fällen; drei davon im Bezirk Bregenz, zwei im Bezirk Feldkirch.

Wien

Leermeldung

 

Frage 20:

Burgenland

Leermeldung

Kärnten

Leermeldung

Niederösterreich

Nach Kenntnis der Abteilung Veterinärangelegenheiten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung wurde im Jahr 2007 eine Verwaltungsanzeige nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften durchgeführt.

Oberösterreich

Es wurden 15 Anzeigen in 15 Zuchtbetrieben nach dem LMSVG erstattet.

Salzburg

Leermeldung

Steiermark

Nach dem LMSVG wurden in 14 Fällen Anzeigen erstattet. Die angezeigten Delikte bezogen sich in 8 Fällen auf Hygienemängel und in 6 Fällen auf Rückstände und betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe.

Tirol

Es wurden drei Anzeigen nach der Rückstandskontrollverordnung 2006 (Aufzeichnungsmängel nach §11(1) bzw. §12 in Zucht- oder Mastbetrieben) erstattet.

Vorarlberg

Leermeldung

Wien

Leermeldung

 

Generelle Anmerkung:

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 384/J des Jahres 2007 hingewiesen, sind Anzeigen nach dem LMG nicht mehr möglich, da dieses nicht mehr in Kraft ist und vom Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) abgelöst wurde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin