4335/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten
Mag. Christine Muttonen und GenossInnen haben am
7. Mai 2008 unter der Nummer 4242/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „aktueller Status
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Raimund Abraham“
gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Staatsbürgerschaftsakt von Raimund Abraham ist nach wie vor in Bearbeitung und befindet sich in der zuständigen Fachabteilung. Die routinemäßigen Sicherheits-überprüfungen sind abgeschlossen.
Aus der Aktenlage des Amtes der Tiroler Landesregierung ist zu entnehmen, dass der Antragsteller, obwohl er durch Annahme der amerikanischen Staatsangehörigkeit die österreichische Staatsbürgerschaft gem. § 27 Abs 1 StbG ex lege verloren hatte, der Aufforderung durch das Österreichische Generalkonsulat (ÖGK) New York, den österreichischen Reisepass abzugeben, nicht nachgekommen ist.
Erst auf zusätzliche Aufforderung des zuständigen Passreferates meines Ressorts - im Wege des ÖGK New York - gab Raimund Abraham seinen bereits ungültigen österreichischen Reisepass am 23.04.2007 tatsächlich ab. Aufgrund der Tatsache, dass der Genannte im Ausland lebt, wurde das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten befragt, ob außenpolitische Bedenken bestehen und seit wann der Genannte amerikanischer Staatsangehöriger sei.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten teilte mit, dass keine außenpolitischen Bedenken gegen eine Wiedereinbürgerung bestehen sowie dass der Genannte am 1. März 2002 die amerikanische Staatsangehörigkeit erworben habe und damit gleichzeitig der ex lege Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft gem. § 27 Abs 1 StbG eingetreten sei.
Zu Frage 4:
Nach endgültiger Prüfung durch die Fachabteilung wird der Antrag dem Bundeskanzleramt vorgelegt werden. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann mit einem Ministerratsbeschluss gerechnet werden kann.
Im Übrigen darf darauf verwiesen werden, dass Raimund Abraham gem. § 10 Abs 4 Z 1 StbG jederzeit (jeglicher tatsächlicher Aufenthalt in Österreich reicht dazu aus) auf Antrag die österreichische Staatsbürgerschaft wieder erlangen könnte, zumal mit der StbG-Nov 2005 das ursprüngliche Erfordernis des Hauptwohnsitzes vom einem Jahr (vgl. dazu § 12 Z 2 StBG aF) ersatzlos gestrichen worden ist.