4336/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.07.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer und Kollegen haben am 7. Mai 2008 unter der Nummer 4249/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Sicherung und Veraktung von Mails“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es existieren die Büroordnung 2004, das ELAK-Organisationshandbuch des BM.I sowie die Kanzleiordnungen.

 

Zu Frage 2:

Auf die Einhaltung der angesprochenen Richtlinien haben die jeweiligen Vorgesetzten im Rahmen der Fachaufsicht zu achten.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ja. Bei Papierakten können E-Mails in ausgedruckter Form und bei elektronischen Akten als elektronische Kopie in den Akt genommen werden.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ja. Die wöchentliche Datensicherung reicht vier Wochen zurück. Durch den Umstand, dass gelöschte Objekte vom System sieben Tage bis zur endgültigen Vernichtung zwischengespeichert werden, ergibt sich somit eine vier Wochen plus sieben Tage in die Vergangenheit reichende Datensicherung.