4351/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original
sind möglich.
Am 07.05.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Mai 2008 unter der Nummer PA 4316/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Diebstahl der Kreditkarte von N.N.“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Es handelte sich um eine Kreditkarte der Firma VISA.
Zu den Fragen 2 und 3:
Am 5. März 2005 durch N.N.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu Frage 5:
Am 5. März 2005.
Zu Frage 6:
1070 Wien, Mariahilfer Straße 76.
Zu Frage 7:
Der Täter versuchte am 5. März 2005 bei einem Juwelier in 1070 Wien mit einer entwendeten Kreditkarte Schmuckstücke zu bezahlen. Die Angestellte erstattete die Anzeige, der Täter konnte noch im Verkaufsraum festgenommen werden. Bei der Personsdurchsuchung wurde eine weitere gestohlene Kreditkarte, nämlich die von N.N., vorgefunden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Folgende Dienststellen des BM.I waren mit dem Fall befasst:
Wachzimmer Kandlgasse 7, Polizeikommissariat Josefstadt, Kriminalamt Wien, Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro und Bundeskriminalamt jeweils ab dem 5. März 2005 ;
BM.I ab 7. März 2005;
Büro für Interne Angelegenheiten ab 20. November 2007
Zu Frage 10:
Zum Zeitpunkt der Festnahme wollte der Täter nicht mit der Kreditkarte von N.N. zahlen.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Der Täter gab an, die Kreditkarte auch einer weiteren, ihm unbekannten Person, übergeben zu haben. Jedenfalls wurden folgende Bezahlungen mit der Kreditkarte von N.N. getätigt:
Jeweils eine Bezahlung: Queen Club, 1020 Wien, Handelskai 300/4/10; Vögele Schuhmode, 1150 Wien, Gablenzgasse 5-13; Boutique X Ray, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79; Niedermeyer, 1070 Wien, Mariahilfer Straße 102; Piano Bar, 4820 Bad Ischl, Grazer Straße 22.
Zwei Bezahlungen: E. Witz, 1150 Wien, Märzstraße 76-78/1/6
Der Schaden beläuft sich auf € 3.241,80.
Zu Frage 14:
Zwei.
Zu Frage 15:
Zum Tatzeitpunkt hatte der Täter die serbische Staatsbürgerschaft.
Zu Frage 16:
Der Täter hatte zum Zeitpunkt der Festnahme eine Niederlassungsbewilligung für jeglichen Aufenthaltszweck nach § 13 Abs. 2 Fremdengesetz 1997.
Zu den Fragen 17 und 18:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Auskunftserteilung unzulässig.
Zu den Fragen 19, 20 und 21:
Der Täter war bis Mitte Februar 2005 im Restaurant Plachutta Hietzing, 1130 Wien, Auhofstraße 1 beschäftigt. Zu dieser Zeit hat N.N. die Kreditkarte in diesem Restaurant vergessen. Nach Angaben des Täters hat er die Karte noch als Angestellter des Restaurants von den Rechnungstellern entwendet. Die Erhebungen ergaben jedoch, dass die vergessene Kreditkarte in die Brieftasche des Oberkellners gelegt und in eine Lade versperrt im Restaurant hinterlegt wurde. Der Täter ist verdächtig, am 3. März 2005 einen Einbruch in das Restaurant begangen zu haben. Dabei entwendete er auch die Brieftasche mit der Kreditkarte von N.N.. In der Brieftasche befand sich noch eine weitere Kreditkarte, welche ebenfalls im Restaurant vergessen wurde. Mit dieser Kreditkarte wollte der Täter am 5. März 2005 bei einem Juwelier Einkäufe tätigen.