4352/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.07.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Mag. Hauser und Kollegen haben am 8. Mai 2008 unter der Nr. 4321/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Bezüglich der KabinettsmitarbeiterInnen seit 2000 darf ich auf die Beantwortung einschlägiger Vor- bzw. Parallelanfragen hinweisen – insbesondere auf:
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Jahr |
Anfrage |
Beantwortung |
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2000 und 2001 |
3398/J |
3413/AB (XXI. GP) |
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2002 |
1169/J |
1221/AB (XXII. GP) |
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2003 und 2004 |
2801/J |
2759/AB (XXII. GP) |
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2005 |
4120/J |
3998/AB (XXII. GP) |
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2006 |
418/J |
326/AB (XXIII. GP) |
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Stichtag 1.2.2007 |
3275/J |
3192/AB (XXIII. GP) |
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Stichtag 1.2.2008 |
3275/J |
3192/AB (XXIII. GP) |
Zu den Fragen 9 bis 11:
Die Frage der Vertraulichkeit ist eine (privatrechtliche) Übereinkunft des jeweiligen Mitarbeiters mit dem Leihgeber.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Diese Mitarbeiter/innen unterliegen der Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG.
Zu Frage 15:
Die Mitarbeiter/innen wurden jeweils aufgrund (privatrechtlicher) individuell-konkreter Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarungen verliehen.
Zu Frage 16:
Die Motivation zur Begründung von Leiharbeitsverhältnissen resultiert zum Teil aus dem Umstand, dass die bisherigen Arbeitsverhältnisse nicht aufgegeben werden können/wollen oder nur ein temporär beschränktes Beschäftigungsinteresse besteht.