4353/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.07.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1342-II/BK/3.2/2008
Wien, am Juli 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Strache und Kollegen haben am 8. Mai 2008 unter der Zl. 4334/J-NR/2008 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche Anfrage betreffend „Versagen der Behörden im Fall Fritzl“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Auskunftserteilung unzulässig.
Zu den Fragen 9 bis 20:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 21 bis 32:
Die Auffindung der drei leiblichen Kinder der Elisabeth Fritzl, welche 1993, 1994 und 1997 im Elternhaus abgelegt worden waren, haben beim damaligen Gendarmerieposten Amstetten zu polizeilichen Ermittlungen und Gerichtsanzeigen geführt. Bezughabende Akte sind inzwischen entsprechend den Skartierungsvorschriften ausgeschieden worden und auf der nunmehrigen Polizeiinspektion Amstetten nicht mehr vorhanden.
Zu den Fragen 33 bis 53:
Nach der Abgängigkeit der Elisabeth Fritzl sind im Jahr 1984 Ermittlungen vom Gendarmerieposten Amstetten durchgeführt worden. Konkrete Ermittlungsschritte zu möglichen Aufenthaltsorten, Bezugsadressen und allfällige Zusammenhänge mit Sekten sind heute nicht mehr nachvollziehbar. Diese 24 Jahre zurückliegenden Akten sind ebenfalls entsprechend den Skartierungsvorschriften ausgeschieden.
Zu den Fragen 54 bis 58:
Seitens des Bundeskriminalamtes wurden bereits im Februar 2008 die Landeskriminalämter angewiesen, im jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich, offene Fälle von Abgängigkeiten neuerlich zu überprüfen und erforderlichenfalls ein sogenanntes „cold-case-Management“ durchzuführen. Unter „cold case management“ versteht man das erneute Aufrollen eines ungeklärten, länger zurückliegenden Falles/Deliktes, mit dem Ziel, durch eine Fallanalyse (bzw. ein Täterprofil) neue Ermittlungsansätze gewinnen zu können.
Die Evaluierung jener Fälle steht insbesondere im Lichte neuer Ermittlungsmethoden wie z.B. der molekulargenetischen Untersuchung (DNA), die den Ermittlern zum Zeitpunkt der früheren Erhebungen noch nicht oder nicht in der nunmehr verfügbaren Technologie zur Verfügung gestanden haben.
Spezialisten des Bundeskriminalamtes unterstützen in geeigneten Fällen im Rahmen einer „Operativen Fallanalyse“ (OFA), die fallbegleitender oder retrograder Natur sein kann. Hiebei wird – getrennt von den Ermittlungen – im Rahmen einer methodisch strengen Analyse das vorliegende Datenmaterial im Hinblick auf fallspezifische Parameter, Personenmerkmale eventueller Täter, etc. bewertet.
Durch das Bundeskriminalamt wird darüber hinaus gegenwärtig eine generelle Auswertung des österreichweiten Abgängigen-Fahndungsdatenbestandes vorgenommen. In einer ersten Phase wurden die Ergebnisse hinsichtlich vermisster minderjähriger Personen den Landeskriminalämtern bereits übermittelt.
Abschließend darf erwähnt werden, dass im Rahmen stattfindender Evaluierungen der Organisationsstrukturen auch die Abgängigkeitsfahndung beleuchtet werden soll.