4364/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und Regionalpolitik

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen ha-ben am 6. Juni 2008 unter der Nr. 4562/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Opferschutzeinrichtung Interventionsstelle" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 4:

Ø      Wie viele Interventionen hat diese Opferschutzeinrichtung bislang bearbeitet (auf-gegliedert nach Monaten seit ihrer Gründung)?

Ø      In wie vielen der insgesamt bearbeiteten Fälle wurde die muttersprachliche Bera-tung in Anspruch genommen (aufgegliedert nach der jeweiligen Muttersprache)?

Der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage liegt offenbar ein Missverständnis zu Grunde. Die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Wien wurde nicht neu gegründet, sondern besteht bereits seit dem Februar 1998. Der zitierte Artikel be- zieht sich offenbar auf die Eröffnung des neuen Büros der Interventionsstelle, die am 8. Mai 2008 stattfand.

Für die Zeit von 1998 bis 2000 liegen keine Statistiken mehr auf, die Aufbewahrung und Lagerung von teilweise bereits mehr als 10 Jahre alten Unterlagen widerspräche den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ver-waltung. Aus demselben Grund werden auch ausschließlich Jahresstatistiken ge-führt. Seit 1.1.2001 bis 31.12.2007 hat die Interventionsstelle insgesamt 25.144 Per-sonen beraten und betreut, wobei diese Zahl nicht nur die Betreuungen nach polizei-lichen Interventionen umfasst, sondern auch die Fälle, in denen sich die Betroffenen, sei es direkt oder über Verweisung durch andere, an sie um Unterstützung gewendet
haben.


Nach Jahren aufgelistet ergeben sich folgende Zahlen:

 

Kalenderjahr

Anzahl betreuter Personen

2001

1.622

2002

2.477

2003

3.656

2004

3.394

2005

3.941

2006

4.775

2007

5.279

Die Anzahl der in Anspruch genommenen muttersprachlichen Beratungen ist nicht er­fasst.

Zu den Fragen 2. 3 und 7:

Ø      Wie viele dieser Fälle wurden erfolgreich" bearbeitet?

Ø      Wie sah diese erfolgreiche Bearbeitung aus?

Ø      Wie viele der Fälle, in denen muttersprachliche Beratung in Anspruch genommen wurde, konnten als erfolgreich bearbeitet bezeichnet werden?

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen richten sich im Rahmen des von der In-terventionsstelle angebotenen Spektrums im Einzelfall nach den jeweiligen Bedürfnis­sen der Klientin bzw. des Klienten. Die Klientin bzw. der Klient definiert den Rahmen und das Ausmaß der in Anspruch genommenen Leistungen somit selbst.

Eine erfolgreiche Beratung stellt auf die sprachlichen Bedürfnisse der Klientin/des Kli­enten ab und ist gekennzeichnet dadurch, dass diese/dieser alle erforderlichen Infor­mationen erhält und soweit unterstützt wird, dass sie/er aus Eigenem die Entscheidung treffen kann, welche Schritte sie/er unternehmen will. Der Beratungserfolg ist insofern nicht an von außen vorgegebenen Zielen messbar bzw. quantifizierbar.

Zu Frage 5:

Ø       Wie viele verschiedene Sprachen werden angeboten (Auflistung der Sprachen)?

Beratungen können derzeit in Armenisch, Georgisch, Persisch, Russisch, Serbisch/ Kroatisch/Bosnisch, Türkisch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Slowenisch durch-geführt werden.

Zu Frage 6:

Ø       Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Wegweisungen und einer bestimmten Muttersprache (signifikante Merkmale?)

Mir liegen keine Statistiken über Wegweisungen in Verbindung mit einer bestimmten Muttersprache vor.

 

 


Zu Frage 8:

Ø       Welches Budget (aus Steuermitteln) steht dieser Einrichtung zur Verfügung?

Der Interventionsstelle Wien wurde 2008 ein Budget von 1,519.740,-- aus Bundes-mitteln zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 9:

Wie viel davon wird für das Mehrsprachen-Schutzprojekt aufgewendet?

Das Mehrsprachen-Schutzprojekt" ist kein eigenes, abgegrenztes Projekt mit einem eigenen Budgetposten: die muttersprachliche Beratung ist in das gesamte Leistungs-angebot der Interventionsstelle Wien integriert. Bei der Personalauswahl wird darauf geachtet, möglichst zweisprachige Mitarbeiterinnen mit der fachlich geforderten Qua-lifikation einzustellen.

Die muttersprachlichen Beraterinnen betreuen bei Bedarf Klientinnen/Klienten aus den jeweiligen Herkunftsländern, im Übrigen jedoch selbstverständlich auch Opfer, die keinen Bedarf an muttersprachlicher Beratung haben bzw. deren Muttersprache deutsch ist.