4368/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 9. Juli 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0141-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4459/J betreffend "Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigung – Entwicklung", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 29. Mai 2008 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Im Bereich der Amtshaftungsverfahren vertritt die Finanzprokuratur ex lege den Bund. Zahlen und Beträge zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage wurden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit daher von der Finanzprokuratur zur Verfügung gestellt.

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Jahr 2000 wurde nach AHG eine Klage bei österreichischen Gerichten eingebracht, die das BMWA bzw. seine Organe betraf, im Jahr 2001 keine, im Jahr 2002 zwei, in den Jahren 2003 und 2004 jeweils eine, im Jahr 2005 zwei, im Jahr 2006 sieben und im Jahr 2007 fünf.

 

Dazu ist festzuhalten, dass seit dem Jahr 2005 generell ein Anstieg der einlangenden Aufforderungsschreiben zu beobachten ist.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Jahr 2000 wurde eine Klage nach dem AHG, die das Bundesministerium für Wirtschaft un Arbeit bzw. seine Organe betraf, gerichtlich durch ein Urteil entschieden, im Jahr 2001 keine, in den Jahren 2002 bis 2004 jeweils eine, im Jahr 2005 zwei, im Jahr 2006 vier und im Jahr 2007 eine.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei entsprechendem Prozessverlauf stets die Möglichkeit einer Kosten sparenden vergleichsweisen Bereinigung der Angelegenheit angestrebt wird.

 

 

Antwort zu Punkt 3 und 4 der Anfrage:

 

In den Jahren 2000 bis 2004 wurde in keiner dieser Entscheidungen den Amts-haftungsansprüchen der Geschädigten gerichtlich stattgegeben, im Jahr 2005 in  einer, im Jahr 2006 in drei Entscheidungen und im Jahr 2007 in keiner. Die Ent-schädigungssummen beliefen sich im Jahr 2005 auf 277,63 € und im Jahr 2006 auf  6.896,58 €.

 

 

Antwort zu Punkt 5 und 8 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat in den hier relevanten Jahren mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine Regressforderungen gemäß § 3 AHG gestellt.

 

 

Antwort zu Punkt 6 und 7 der Anfrage:

 

Im Jahr 2000 wurden neun Amtshaftungsforderungen geschädigter Personen nach einem Aufforderungsschreiben anerkannt und erledigt, in den Jahren 2001 und 2002 jeweils eine, im Jahr 2003 fünf, im Jahr 2004 sechs, im Jahr 2005 zwölf,                 im Jahr 2006 neun und im Jahr 2007 siebzehn. Folgende Entschädigungssummen wurden ausbezahlt: im Jahr 2000 19.096,53 €, im Jahr 2001 177,35 €, im Jahr 2002  688,31 €, im Jahr 2003 6.397,14 €, im Jahr 2004 21.829,20 €, im Jahr 2005 13.943,82 €, im Jahr 2006 9.017,21 € und im Jahr 2007 25.541,92 €.

 

Wiederum ist festzuhalten, dass seit dem Jahr 2005 ein Anstieg der einlangenden Aufforderungsschreiben zu beobachten ist.