4371/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.07.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BMWF-10.000/164-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 11. Juli 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4460/J-NR/2008 betreffend Amtshaftungsverfahren in Österreich - Entschädigungen - Entwicklung, die die Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen am 29. Mai 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom
1. März 2007 wieder errichtet wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist keine Klage die Zentralleitung betreffend bekannt. Für die Zeit vor dem 1. März 2007 wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4457/J-NR/2008 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen.

 

Was die nachgeordneten Dienststellen anlangt, ergeben sich bei jenen Dienststellen, die nunmehr in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
fallen, für die angefragten Jahre folgende Zahlen:

 

2002: 2 Klagen (LG für ZRS Wien, LG Innsbruck)

2005: 1 Klage (LG Innsbruck)

2006: 2 Klagen (LG für ZRS Graz und LG Linz)

 

Zu Frage 2:

2003: 1 Urteil (OLG Innsbruck)

2005: 1 Urteil (LG Innsbruck)

 

Zu Fragen 3 und 4:

2005: 1 Urteil des LG Innsbruck, € 311,16 (inkl. Kosten)

 

Zu Frage 5:

Keine.

 

Zu Fragen 6 und 7:

2007: 1 Abfindungszahlung in Höhe von  € 1.200,--

 

Zu Frage 8:

Keine.

 

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.