4371/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.07.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/164-Pers./Org.e/2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 11. Juli 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4460/J-NR/2008 betreffend Amtshaftungsverfahren in Österreich - Entschädigungen - Entwicklung, die die Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen am 29. Mai 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Einleitend ist
festzuhalten, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit
Wirkung vom
1. März 2007 wieder errichtet wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist keine Klage
die Zentralleitung betreffend bekannt. Für die Zeit vor dem 1. März
2007 wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4457/J-NR/2008 durch die Frau
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen.
Was die
nachgeordneten Dienststellen anlangt, ergeben sich bei jenen Dienststellen, die
nunmehr in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft
und Forschung
fallen, für die angefragten Jahre folgende Zahlen:
2002: 2 Klagen (LG für ZRS Wien, LG Innsbruck)
2005: 1 Klage (LG Innsbruck)
2006: 2 Klagen (LG für ZRS Graz und LG Linz)
Zu Frage 2:
2003: 1 Urteil (OLG Innsbruck)
2005: 1 Urteil (LG Innsbruck)
Zu Fragen 3 und 4:
2005: 1 Urteil des LG Innsbruck, € 311,16 (inkl. Kosten)
Zu Frage 5:
Keine.
Zu Fragen 6 und 7:
2007: 1 Abfindungszahlung in Höhe von € 1.200,--
Zu Frage 8:
Keine.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.