4377/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.07.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/101-PMVD/2008                                                                                             11. Juli 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. Mai 2008 unter der Nr. 4420/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Regenzeit im Tschad" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ja; das österreichische Kontingent ist ausgezeichnet ausgerüstet und vorbereitet. Die Standardausrüstung beinhaltet unter anderem Regenschutz, Abdeckplanen, Gummistiefel, Gerätesätze/Pionier und regenfeste Zelte und hat sich bei Katastrophenhilfseinsätzen bestens bewährt.

Zu 3 und 4:

Nein.

Zu 5 bis 9:

Entfällt.

Zu 10:

Nein.

Zu 11 und 15:

In Österreich wurde auf Grund des Erkundungsergebnisses entschieden, zum Schutz vor Sonneneinstrahlung und Insektenbefall speziell imprägnierte Kleidung auszugeben.

Zu 12 und 13:

Der Kommandant des Streitkräfteführungskommandos hat anlässlich seiner Dienstaufsicht im Tschad der Umarbeitung einer Uniformhose pro Person auf „kurz“ zugestimmt, um den Arbeitseinsatz im Camp, zu erleichtern.

Zu 14:

Keine.

Zu 16:

Für den Tschadeinsatz wurde keine eigene Uniform beschafft, da die HWC-„Hot Weather Clothing“-Uniform bereits 2005 beim Österreichischen Bundesheer eingeführt wurde und sich in mehreren Einsatzräumen bestens bewährt hat.

Zu 17:

Diese Uniform besteht zu 100 % aus Baumwolle.

Zu 18:

Nein.

Zu 19:

Entfällt.


 

Zu 20 und 21:

Ja, österreich-spezifische Waren werden nach den von der Einsatztruppe angemeldeten Bedürfnissen zoll- und abgabenfrei verkauft. Darüber hinaus bestehen auch Einkaufs­möglichkeiten in PX-Läden anderer Nationen.

Zu 22:

Entfällt.