4379/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.07.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

 

        Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/104-PMVD/2008                                                                                             11. Juli 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Mai 2008 unter der Nr. 4435/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "nicht abgeschlossene Verhandlungen mit der Eurofighter GmbH" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 11:

Der Vergleich wurde am 24. Juni 2007 unterzeichnet und ist am 26. Juni 2007 rechts­wirksam geworden. Die Detailvereinbarung ist seit 6. Juli 2007 rechtswirksam. Somit sind alle Verhandlungen im Gegenstand als abgeschlossen zu betrachten.

Zu 5 bis 7, 9 und 12:

Experten meines Ressorts haben im Rahmen der Detailvereinbarung die Eckdaten der logistischen Baugleichheit festgelegt. Darunter ist im Detail zu verstehen, dass die logistische Baugleichheit dann erreicht ist, wenn die Austauschbarkeit des Ersatzmaterials an allen 15 Luftfahrzeugen der Type Eurofighter „Typhoon“ gleichermaßen gegeben ist. Für die Überprüfung der Einhaltung in den sechs fast neuwertigen Luftfahrzeugen liegt eine detaillierte Checkliste zu Grunde, die zum Zeitpunkt der An-, Ab- und Übernahme der Luftfahrzeuge mit dem tatsächlichen Bauzustand verglichen wird. Bei einer Überein­stimmung zwischen Checkliste und Bauzustand werden die so geprüften Luftfahrzeuge in das Eigentum des Österreichischen Bundesheeres als „logistisch baugleich“ übernommen. Diese Regel gilt für alle 15 Luftfahrzeugen der Type Eurofighter „Typhoon“. Diese Festlegung bzw. Definition deckt sich mit jener der Eurofighter GmbH.

Zu 8 und 13:

Entfällt.

Zu 10:

Ja.

Zu 14 bis 19:

Ausgehend von einer für das Luftfahrzeug der Type Eurofighter „Typhoon“ definierten „Lebensdauer“ von 6.000 Flugstunden wurde das Vorgehensmodell dahingehend festgelegt, dass bei der Auswahl der sechs Luftfahrzeuge aus Beständen der deutschen Luftwaffe das Ziel gesetzt wurde, jene Luftfahrzeuge auszuwählen, die hinsichtlich der bisher geflogenen Stunden nicht mehr als 200 Stunden im Mittel geflogen sind und keine besonderen „Flugbelastungen“ aufgewiesen haben, die ausgewählten Luftfahrzeuge einem Up-Grade Programm auf Kosten der Eurofighter GmbH zugeführt werden, um sie auf den Stand der bereits gelieferten Luftfahrzeuge AS001 zu bringen und, dass die volle Garantieleistung von zwölf Monaten anzuwenden ist. Diese Festlegung bzw. Definition deckt sich mit jener der Eurofighter GmbH.


Zu 20 bis 23:

Wie ich bereits im Rahmen dieser Anfragebeantwortung ausgeführt habe, sind alle Vertragswerke verfügbar und in Rechtskraft. Zur besseren Lesbarkeit der Vertragswerke werden die im Vergleich und in der Detailvereinbarung vereinbarten Änderungen in die Verträge V1/V2 eingearbeitet. Verhandlungen darüber sind, wie schon erwähnt, nicht mehr vorgesehen.