4380/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.07.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

        Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/105-PMVD/2008                                                                                             11. Juli 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Mai 2008 unter der Nr. 4448/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "mangelhafte Antworten zur Einsatzbereitschaft der Eurofighter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Einführung des Systems Eurofighter war zum Zeitpunkt meines Amtsantrittes auf Grundlage des am 01. Juli 2003 unterzeichneten Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Eurofighter GmbH bereits fortgeschritten. Die Analyse der Sachlage förderte in diesem Zusammenhang diverse Unstimmigkeiten zu Tage. Details dazu ersuche ich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4010/J zu entnehmen.


Zu 1 und 9:

Ja, für 18 Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ Tranche 2/Block 8. Dies obwohl Tranche 1/Block 5 Luftfahrzeuge  - die auch tatsächlich aufgrund der alten Verträge – unabhängig vom Vergleich geliefert wurden.

Festzuhalten ist auch, dass die gemäß Ausschreibung und Angebot festgelegten Ausstattung in Art und Menge für Umlauf- und Wartungsteile jedoch wesentlich im Zuge der Vertragshandlungen zu V1 und V2 vermindert und durch meinen Amtsvorgänger mit Genehmigung der Verträge fixiert wurde.

Zu 2 und 10:

Beschaffungen erfolgten gemäß den alten Verträgen V1/V2 ausschließlich für die Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ Tranche 2/Block 8. Für die nach Vertrag V1 vorgesehene Liefermöglichkeit - nach Ersetzungsbefugnis - für ein Luftfahrzeug der Type Eurofighter „Typhoon“ Tranche 1/Block 5 – die auch tatsächlich aufgrund der alten Verträge, unabhängig vom Vergleich, geliefert wurden - waren im Vertrag keine logistischen Leistungen vereinbart.

Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass Abänderungen in Art um Umfang gegenüber den Anforderungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung durch Streichungen im Zuge der Vertragsverhandlungen meiner Amtsvorgänger im Wert von rund 1,66 Luftfahrzeugen der Type Eurofighter „Typhoon“ durchgeführt wurden.

Zu 3 und 11:

Lieferungen Umlauf- und Wartungsteile T2 erfolgten am März 2007. Die Rückabwicklung dieser Teile erfolgte im September 2007.

Zu 4 und 12:

Ja.

Zu 5 und 13:

Ja. Im Vergleich wurde nur die Typeneinheitlichkeit auf Tranche 1/Block 5 und der Entfall der Einsatzeinrichtungen DASS und FLIR vereinbart. Die auf DASS und FLIR entfallenden Ersatz- und Umlaufteile – die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geliefert waren – sind daher kein Liefergegenstand mehr.

 


Zu 6 und 14:

Nein.

Zu 7,8, 15 und 16:

Ja, nach dem Vergleich.

Zu 17 und 19:

Ja, der Vergleich und die Detailvereinbarung vereinbart die Lieferung von sechs fast neu­wertigen, logistisch gleichartigen Luftfahrzeugen der Type Eurofighter „Typhoon“.

Zu 18 und 20:

Ja, siehe auch Antwort Nr. 17 und 19.

Zu 21:

Nein.

Zu 22:

Entfällt.

Zu 23:

Ich darf auf die im Gegenstand bereits ergangenen ausführlichen Beantwortungen von parlamentarischen Anfragen hinweisen. Eine Aufschlüsselung der gewünschten Details für die Triebwerke ist aus Gründen der militärischen Geheimhaltung sowie der gebotenen Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen nicht möglich.

Zu 24 und 25:

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass das FLIR/DASS ein zum Bordradar zusätzliches Gerät zur Zielerfassung und -verfolgung für den militärischen Kampfeinsatz ist. Im Detail ist festzuhalten:

·        Eine solche Bedrohung und ein solcher Einsatz ist gemäß Sicherheitsdoktrin für einen Einsatz in Österreich nicht absehbar bzw. wird sie als unwahrscheinlich beurteilt. Eine Auslandsentsendung ist nicht vorgesehen.


·        Durch meine Amtsvorgänger wurden alle zum Betrieb zwingend erforderlichen Einrichtungen am Boden (wie Datenbank, Infrastruktur für Planung, Betrieb und Logistik, Organisation, Personal) bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 2003 gestrichen.

·        Durch meine Amtsvorgänger wären nur 6 Luftfahrzeuge mit FLIR/DASS ausgestattet gewesen.

·        Die Informationen zur Erstellung der Datenbanken wären für das Bundesministerium für Landesverteidigung nicht ausreichend verfügbar gewesen.

·        Die Unbestimmtheit des Vertrags stellten weder den Zeitpunkt der Lieferung FLIR/DASS noch die betriebliche taktische Nutzbarkeit der Geräte sicher.

·        Die Nachrüstbarkeit - Erfüllung der Forderung zur Aufwuchsfähigkeit nach der Sicher­heitsdoktrin - ist sichergestellt.

Zu 26 und 27:

Es wurden alle für die Abwicklung des Projektes Eurofighter „Typhoon“ befassten Dienststellen – wie die Projektleitung der Projektgruppe Eurofighter (PG LRÜF), der Material­stabstab Luft, die kaufmännische Abteilung und zur begleitenden Kontrolle die Abteilung Revision – eingebunden. Die Einteilung des zur Bearbeitung heranzuziehenden Personals oblag den Leitern der Dienststellen bzw. dem Projektleiter PG LRÜF. Die Bearbeitung aller fachspezifischen Fragen erfolgte durch diese Experten.

Das Ergebnis der Bearbeitung aller fachspezifischen Fragen durch die  Experten ist in Form schriftlicher Ausarbeitungen in die Beilagen 1 bis 3 zur Detailvereinbarung eingeflossen.

Zu 28 und 29:

Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ sind mit einem hochpräzisen Radar und Lagesystem ausgestattet. Die Erfassung und Ortung aller Luftziele ist daher mit den heute am Markt verfügbaren besten Mitteln möglich.

Zu 30:

Ja, jedoch nur für Prüf- und Messzwecke am Boden (für Bodentestungen des Kraftstoffsystems).


Zu 31:

Keine. Durch meinen Amtsvorgänger wurden keine diesbezüglichen Maßnahmen veranlasst.

bis 32:

Zusatztanks werden im Rahmen des Flugbetriebes zur Reichweitensteigerung bzw. Flugdauerverlängerung zur Erfüllung der zugeordneten Aufgaben benötigt.

Zu 33:

Ja, nach den verfügten Planungsgrundlagen sind 100 Flugstunden je Flugzeug und Jahr vorgegeben.

Zu 34 und 37:

Die entsprechenden Erläuterungen dieser militärisch extrem sensiblen Einsatzfragen wurden im Rahmen der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates allen im Parlament vertretenen Parteien und den anderen im Gremium befassten Stellen im Detail zur Kenntnis gebracht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG von einer weitergehenden Beantwortung Abstand nehmen muss. Dessen ungeachtet darf ich aber festhalten, dass die Erfordernisse für eine effektive Luftraumüberwachung im operativ-taktischen Konzept für die Luftraumüberwachung geregelt sind, wonach der Eurofighter einen Teil des Gesamtsystems der Luftraumüberwachung abzudecken hat.

Zu 35 und 36:

Auf dem „Operativ-taktisches Konzept zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung mit dem System Eurofighter „Typhoon“ im Rahmen des integrierten Aufklärungs-, Führung-, und Wirkungsverbundes der Luftstreitkräfte.“ Dieses Konzept wurde am 22. November 2007 verfügt. Allgemein kann hiezu gesagt werden, dass die Luftraumüberwachung durch die Zusammenwirkung aktiver und passiver Komponenten in einem integrierten Aufklärungs-, Führungs- und Wirkungsverbund sichergestellt wird. Der Eurofighter „Typhoon“ stellt dabei eine der aktiven Komponenten dar.

Zu 38:

Eine.


Zu 39 und 40:

Ja, darüber hinaus gelten die kommerziell-rechtlichen Bestimmungen der ursprünglichen Verträge weiterhin.

Zu 41 und 42:

Hiezu verweise ich auf die Anfragebeantwortung 4435/J.