4381/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.07.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/107-PMVD/2008                                                                                             11. Juli 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am 29. Mai 2008 unter der Nr. 4454/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Im Kalenderjahr 2000 betrafen 14 Klagen nach dem AHG das BMLV, 2001 sieben, 2002 sechszehn, 2003 elf, 2004 acht, 2005 fünf, 2006 vier und 2007 zwanzig. Detailliertere Auskünfte im Sinne der Fragestellung wären erst nach händischer Durchsicht von mehr als achthundert zum Teil bei der Finanzprokuratur, zum Teil in meinem Ressort abgelegten Originalakten möglich. Im Hinblick auf den damit verbundenen, unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer detaillierteren Beantwortung Abstand nehme. Insoweit Daten verfügbar sind, verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

Sprengel

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Wien

Verfahrensanzahl

Klagssumme

Zahlung

 

3

 

2

 

2

 

1

31625,70

0,00

 

1

1.021.133,90

0,00

 

1

3.000,00

0,00

 

1

35360

g.*)

 

16

80.000,00

g.*)

Graz

Verfahrensanzahl

Klagssumme

Zahlung

 

0

 

2

 

2

 

0

 

1

26.417,59

0,00

 

0

 

1

9.076,00

g.*)

 

0


Klagenfurt

Anzahl d. Verfahren

Klagssumme

Zahlung

 

2

 

1

 

0

 

0

 

1

5.000,00

4.000,00

 

2

80.870,00

64.000,00

 

0

 

3

34.284,00

g.*)

Leoben

Verfahrensanzahl

Klagssumme

Zahlung

 

0

 

0

 

1

 

1

3.650,00

1.900,00

 

1

6.440,00

6.440,00

 

1

5750,00

0,00

 

0

 

0

Wels

Verfahrensanzahl

Klagssumme

Zahlung

 

0

 

0

 

1

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

7.500,00

0,00

Eisenstadt

Verfahrensanzahl

Klagssumme

Zahlung

 

1

 

0

 

1

 

0

 

1

21.000,00

23.903,00

 

1

35.000,00

35.000,00

 

1

16.544,15

g.*)

 

0

Steyr

Verfahrensanzahl

Klagssumme

Zahlung

 

0

 

0

 

0

 

1

10.000,00

7.000,00

 

0

 

0

 

0

 

0

Linz

Verfahrensanzahl

Klagssumme

Zahlung

 

2

 

0

 

4

 

0

 

1

10.000,00

4.000,00

 

1

5050,00

g.*)

 

0

 

0

St Pölten

Verfahrensanzahl

 

1

 

0

 

1

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Krems

Verfahrensanzahl Klagssumme

Zahlung

 

0

 

0

 

1

 

2

23.406,00

10.000,00

 

1

5588,25

5.800,00

 

0

 

0

 

0

Korneuburg

Verfahrensanzahl Klagssumme

Zahlung

 

1

 

1

 

0

 

1

6.300,00

5.000,00

 

0

 

0

 

0

 

0


 

Wr. Neustadt

Verfahrensanzahl Klagssumme

Zahlung

 

0

 

0

 

0

 

2

21.700,00

2.000,00

 

0

 

0

 

0

 

1

15.000,00

g.*)

Salzburg

Verfahrensanzahl Klagssumme

Zahlung

 

1

 

1

 

1

 

2

6.386,00

0,00

 

0

 

0

 

0

 

0

Ried/Innkreis

Verfahrensanzahl Klagssumme

Zahlung

 

1

 

0

 

1

 

0

 

0

 

1

1.880,00

1.780,00

 

0

 

0

Innsbruck

Verfahrensanzahl Klagsumme

Zahlung

 

2

 

0

 

1

 

1

10.000,00

0,00

 

0

 

0

 

0

 

1

23.240,00

g.*)

*) noch gerichtsanhängig;

Feststellungsbegehren wurden mit € 20.000 berücksichtigt, soweit sie nicht von den Klägern beziffert wurden. Bei den die Klagsbeträge übersteigenden Zahlungen wurden Feststellungsbegehren mit abgegolten.

Zu 5 und 8:

Auf Grund der ressortinternen Aufzeichnung, ausgenommen die Jahre 2000 bis 2002, für die keine statistischen Aufzeichnungen vorliegen, wurde in einem Fall im Jahr 2004 in Höhe der Forderungssumme von 60.000 Euro gerichtlich Regress genommen. In nachstehenden Fällen konnten eine außergerichtliche Einigung getroffen werden: Ein Fall im Jahr 2003 mit der Forderungssumme von 18.235,51 Euro, 2004 in insgesamt drei Fällen mit einer Gesamtsumme von 4.044 Euro, 2005 ein Fall mit 500,00 Euro und im Jahr 2007 drei Fälle mit einer Gesamtsumme von 62.500 Euro. Für das Jahr 2006 ist kein Fall evident.

Zu 6 und 7:

Hiezu verweise ich auf nachstehende Übersicht:

Jahr

Anzahl

Forderungen

anerkannte Beträge

2000

50

580.717,42 Euro

*)

2001

45

177.966,00 Euro

*)

2002

59

617.439,00  Euro

*)

2003

55

276.772,15 Euro

95.514,95 Euro

2004

73

644.814,67 Euro

128.905,25 Euro

2005

65

320.564,10 Euro

60.430,97 Euro

2006

75

344.321,08 Euro

73.816,89 Euro

2007

72

419.061,05 Euro

60.490,63 Euro

*) Für die Jahre 2000 bis 2002 liegen keine Aufzeichnungen über anerkannte Beträge vor.

Eine Aufschlüsselung nach Gerichtssprengeln und Anzahl der Fälle im Sinne der Frage­stellung könnte – wenn überhaupt möglich – nur mit unverhältnismäßig hohem Ver­waltungsaufwand erhoben werden. Aus diesem Grund ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer detaillierteren Beantwortung Abstand nehme.