4382/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.07.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/108-PMVD/2008                                                                                             11. Juli 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 2. Juni 2008 unter der Nr. 4474/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bewaffnung Eurofighter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Ein Einsatz von deutschen Militärluftfahrzeugen auf österreichischem Hoheitsgebiet ist mangels eines entsprechenden bilateralen Abkommens ausgeschlossen.

Zu 7:

Luftfahrzeuge der Type F-5E „Tiger II“ verfügen über je zwei Bordkanonen/Kaliber 20 mm und Kurzstreckenlenkflugkörper „Sidewinder“.

Zu 8:

Luftfahrzeuge der Type Saab 105 Ö verfügen über je zwei Bordkanonen.

Zu 9:

Für die Aufgabe „LRÜ-EB und Schutzoperationen“ sind Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ mit einer Bordkanone und Kurzstreckenlenkflugkörpern „IRIS-T“ ausgestattet.

Zu 10 bis 15, 17, 27 und 29 bis 33:

Die Fragen betrifft keine Angelegenheit des Vollzuges des BMLV.

Zu 16:

Die Nennung der Anzahl lässt auch Rückschlüsse auf die aktuelle Zahl an Lenkflugkörper zu. Ich ersuche um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 des Bundesverfassungsgesetzes aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung von einer detaillierten Beantwortung Abstand nehme.

Zu 18 bis 21:

Entfällt.

Zu 22 bis 26 und 28:

Das Österreichische Bundesheer verfügt über Kurzstreckenlenkflugkörpern „IRIS-T“. Da darüber hinausgehende Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zulassen würden, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Absatz 3 des Bundesverfassungsgesetzes aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung von einer detaillierten Beantwortung Abstand nehme.

Zu 34 bis 38:

Scharfschießen mit Lenkflugkörpern „IRIS-T“ sind im Rahmen der Lenkwaffenerprobung durch die Hersteller und für Demonstrationszwecke bei den verschiedenen Luftwaffen, nicht jedoch zu Ausbildungszwecken, vorgesehen. Für das Training der Piloten steht dazu der „Full Mission Simulator“ zur Verfügung.

Zu 39, 42 bis 44, 47 und 48:

Nein, das Abfeuern dieser Kurzstreckenlenkflugkörper zu Ausbildungszwecken ist auch in der Deutschen Luftwaffe nicht vorgesehen.

Zu 40, 41, 45 und 46:

Entfällt.