4383/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.07.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/110-PMVD/2008                                                                                             11. Juli 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juni 2008 unter der Nr. 4514/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "mangelnde Einsatzbereitschaft der Eurofighter ab 1. Juli 2008" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend darf ich zur Vermeidung von Missverständnissen zunächst anmerken, dass nach der Sicherheitsdoktrin aus dem Jahre 2001 eine unmittelbare militärische Bedrohung des


Bundesgebietes aus der Luft auf absehbare Zeit auszuschließen ist und es aus diesen Gründen nur zur Wahrnehmung der Aufgabe „Luftraumüberwachung“ und nicht „Luftraum­verteidigung“ kommt. Ein Kampfeinsatz ist daher nicht vorgesehen.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegenden Fragen wie folgt:

Zu 1:

Mit 1. Juli 2008 sind acht Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ für die Aufgabe „Luftraumüberwachung“ einsatzbereit.

Zu 2:

Mit 1. Juli 2008 sind acht und mit Ende Juli 2008 zehn Piloten für Eurofighter „Typhoon“ umgeschult.

Zu 3:

Die internen Planungen gehen davon aus, dass ca. zwei Wochen nach Lieferung des 15. Luftfahrzeuges der Type Eurofighter „Typhoon“ – voraussichtlich im März 2009 – die volle Einsatzfähigkeit gegeben sein wird. Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

Zu 4:

Mit März 2009 werden 14 Eurofighterpiloten die notwendige Luftraumüberwachungs­fähigkeit aufweisen.

Zu 5 und 9:

Alle Eurofighter „Typhoon“ sind ab Werk mit einer Bordkanone ausgestattet. Nach Laden der Munition ist daher jedes so ausgerüstete Luftfahrzeug der Type Eurofighter „Typhoon“ sofort einsatzfähig.


Zu 6 und 10:

Die Entscheidung über den Einsatz der Waffen obliegt dem einsatzführenden Kommando, das jeweils die Ausrüstung der zur Einsatzbereitschaft Luftraumüberwachung ausgewählten Maschinen veranlasst. Hiebei sind Kurzstreckenlenkflugkörper IRIS-T keinem bestimmten Eurofighter „Typhoon“ zugeordnet. Nähere Details können aus Gründen der Geheim­haltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht bekannt gegeben werden.

Zu 7:

Im Rahmen der Eurofighterausbildung werden Schießverfahren mit Luftfahrzeugen der Type Eurofighter „Typhoon“ unter Heranziehung des hiefür geeigneten Simulators ständig geübt. Im Vertrag zur Umschulung von Österreichischen Bundesheerpiloten auf Eurofighter „Typhoon“ bei der Deutschen Luftwaffe ist die Scharfschießausbildung enthalten. Die Eurofighterpiloten haben auf verschiedenen Flugzeugtypen (PC 7/OE, SAAB 105 Ö, Draken und F-5E „Tiger“) Scharfschießaufbildungen mit der Bordkanone erhalten. Diese Ausbildung wird auch für das Luftfahrzeug der Type Eurofighter „Typhoon“ anerkannt.

Zu 8 und 12:

Scharfschießen mit Lenkflugkörpern IRIS-T ist im Rahmen der Lenkwaffenerprobung durch die Hersteller und für Demonstrationszwecke bei den verschiedenen Luftwaffen, nicht jedoch zu Ausbildungszwecken, vorgesehen. Für das Training der Piloten steht dazu der „Full Mission Simulator“ zur Verfügung.

Zu 11:

Dieses Schießen wird kontinuierlich als Fähigkeit des Systems Eurofighter „Typhoon“ erreicht und in Form von Wiederholungsübungen erhalten. Die Befähigung zum Waffen­einsatz wird den Piloten auf Grund der nachgewiesenen Ausbildung im Scharfen Schuss am System F-5E „Tiger“ angerechnet.

Zu 13 und 14:

Entfällt.