4391/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.07.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0105-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4356/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Stellenbesetzungen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 7:

Die Oberstaatsanwaltschaft Linz hat am 5. November 2007 ua. zwei Planstellen einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Linz zur Besetzung ausgeschrieben. Es handelte sich dabei um zwei zusätzliche Planstellen im Hinblick auf eine Aufgabenerweiterung durch die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens. Diese Ausschreibung wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. November 2007 kundgemacht.

Innerhalb der Bewerbungsfrist traten – in alphabetischer Reihenfolge – die nachstehenden Bewerber auf:

-       Dr. Harald Koch, Richter des Oberlandesgerichtes Linz

-       Dr. Babek Oshidari, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wels

-       Maga. Claudia Reinberg, Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Linz

Die Personalkommission bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz erstattete am 28. November 2007 einen Besetzungsvorschlag, in dem Dr. Harald Koch und Dr. Babek Oshidari als zur Ernennung auf die ausgeschriebenen Planstellen hervorragend und erstgereiht, Maga. Claudia Reinberg als ausgezeichnet und zweitgereiht angeführt wurden.

Ich habe mich nach eingehender Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignungsvoraussetzungen aller Bewerber entschieden, Maga. Reinberg und Dr. Oshidari dem Bundespräsidenten für die Ernennung zur Oberstaatsanwaltschaft Linz vorzuschlagen, weil beide maßgeblich zur Abwicklung wichtiger und umfangreicher Justizverwaltungsprojekte beigetragen hatten, nämlich sowohl bei den organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Vorbereitung der Vorverfahrensreform im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Linz als auch bei der Reform der Grundausbildung für die größte Beschäftigtengruppe in der Justiz. Dieser Erfahrungsvorsprung war für mich deswegen maßgeblich, weil bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz, die gemäß § 2 Z 6 lit. d DVV in meinem Ressort eine nachgeordnete Dienstbehörde ist, neben den Aufgaben in der Strafrechtspflege auch wichtige dienstbehördliche und sonstige Verwaltungsagenden wahrzunehmen sind. Überdies waren sowohl Staatsanwältin Maga. Reinberg als auch Staatsanwalt Dr. Oshidari aktuell und wiederholt der Oberstaatsanwaltschaft Linz zur Dienstleistung zugeteilt, sodass sie eine unmittelbare und präsente Kenntnis sowohl des zweitinstanzlichen Verfahrens aus Sicht der Anklagebehörde als auch der personellen und organisatorischen Belange im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Linz hatten. Dem gegenüber hatte Dr. Harald Koch, der ohne Zweifel ein erfahrener Strafrichter des Oberlandesgerichtes Linz ist, keinerlei Erfahrung auf dem Gebiet der Justizverwaltung vorzuweisen.


Meinem Antrag folgend hat der Bundespräsident mit Entschließungen vom 31. Jänner 2008 Maga. Claudia Reinberg und Dr. Babek Oshidari gemäß § 2 Abs. 1 BDG 1979 iVm § 206 RStDG mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2008 jeweils auf die Planstelle einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Linz in der Gehaltsgruppe St 2 im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz, Untergliederung Justizbehörden in den Ländern, ernannt.

Zu 8, 9, 19 und 20:

Wie erwartbar, werde ich im Vorfeld wichtiger Personalentscheidungen von einer Vielzahl von Personen angesprochen, die ihre Sichtweise mit mir teilen oder Informationen einholen wollen. Kontaktaufnahmen im Sinne der Anfrage kann ich umso weniger ausschließen, als ich mit den Spitzen der Landespolitik naturgemäß laufend in Verbindung stehe und dabei lokale Belange im Vordergrund stehen.

Zu 10 bis 16:

Ebenfalls am 5. November 2007 hat die Oberstaatsanwaltschaft Linz auch die Planstelle einer Ersten Stellvertreterin bzw. eines Ersten Stellvertreters des Leiters der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Besetzung ausgeschrieben. Diese Ausschreibung wurde ebenfalls im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. November 2007 kundgemacht. Innerhalb der Bewerbungsfrist traten – wiederum in alphabetischer Reihenfolge – die nachstehenden StaatsanwältInnen der Staatsanwaltschaft Salzburg als Bewerber auf:

-       Dr. Barbara Feichtinger

-       Maga. Herta Krainer

-       Mag. Thomas Schützenhofer

Die Personalkommission bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz erachtete in ihrem mit Stimmenmehrheit gefassten Besetzungsvorschlag vom 19. Dezember 2007 Mag. Schützenhofer als bestgeeignet im Sinn des § 19 Abs. 2 StAG und reihte die beiden übrigen Bewerberinnen in alphabetischer Reihenfolge.

Abweichend von diesem Besetzungsvorschlag habe ich Maga. Herta Krainer dem Bundespräsidenten für die Ernennung zur Ersten Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Salzburg vorgeschlagen, weil sie im Lebens- und Rangalter beiden Mitbewerbern deutlich vorangeht (im Vergleich zu Mag. Schützenhofer verfügt sie sogar über eine um mehr als elf Jahre längere Berufserfahrung als Richterin bzw. Staatsanwältin), sie vom Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg als äußerst erfahrene und fachlich ausgezeichnete Staatsanwältin beurteilt wurde, die seit vielen Jahren eine wesentliche Stütze der Staatsanwaltschaft Salzburg sei und sich durch herausragende Kollegialität und enorme Einsatzbereitschaft verbunden mit einem seit Jahren rückstandsfreien und überaus qualifizierten Arbeitseinsatz auszeichne und weil sie als Vertreterin Österreichs bei der OSCE, als Gleichbehandlungsbeauftragte für den Vertretungsbereich der StaatsanwältInnen und als Vorstandsmitglied der Vereinigung der österreichischen StaatsanwältInnen sowie als stellvertretende Vorsitzende der Landessektion Salzburg in der Bundessektion der Richter und Staatsanwälte Erfahrungen im Bereich der Justizverwaltung sammeln konnte, die ihr in der Funktion als Erste Staatsanwältin zugute kommen.

Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 31. Jänner 2008 Maga. Herta Krainer gemäß § 2 Abs. 1 BDG 1979 iVm § 206 RStDG mit Wirksamkeit vom          1. Februar 2008 auf die Planstelle einer Ersten Stellvertreterin des Leiters der Staatsanwaltschaft Salzburg in der Gehaltsgruppe St 1 im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz, Untergliederung Justizbehörde in den Ländern, ernannt.

Zu 17 und 18:

Dazu verfüge ich über keine Informationen.

Zu 21 und 22:

Seit meinem Amtsantritt wurden im Justizressort folgende Stellen durch Ernennung bzw. Betrauung nach vorausgegangener Ausschreibung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften besetzt:

Im Bereich der Zentralstelle: 16 Stellen der Verwendungsgruppen A1 und A2 (teilweise nach Maßgabe des § 153a BDG 1979 bzw. § 205 RStDG) mit StaatsanwältInnen.

Bei den Justizbehörden in den Ländern: 241 staatsanwaltschaftliche Stellen, 248 RichterInnen, 88 RichteramtsanwärterInnen; darüber hinaus 41 Notarstellen.

Im Bereich der Justizanstalten wurden 3 AnstaltsleiterInnen und 6 StellvertreterInnen der Leitungen der Justizanstalten ernannt. Insgesamt wurden vierzehn Arbeitsplätze ausgeschrieben, wovon in fünf Fällen das Besetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Bei sämtlichen Ernennungen erfolgte eine Ausschreibung.

Zu 23 bis 25:

Bei sämtlichen Besetzungsvorgängen betreffend RichterInnen und NotarInnen erfolgte eine Reihung durch die zuständigen Personalsenate. Vorschläge für die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst (Besetzung von Richteramtsanwärter-Planstellen) sind gemäß § 3 RStDG von den Präsidenten der Oberlandesgerichte zu erstatten, für die Besetzung der Planstelle des Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs ist ein Besetzungsvorschlag nach dem RStDG nicht vorgesehen. Bei sämtlichen Besetzungsvorgängen betreffend AnstaltsleiterInnen und StellvertreterInnen der Leitungen der Justizanstalten erfolgte eine Reihung durch die zuständigen Begutachtungskommissionen.

Allen diesen Ernennungen bzw. Betrauungen lagen Verfahren zugrunde, in denen die gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten bzw. Besetzungsvorschläge eingeholt wurden. Ich habe diese Gutachten und Besetzungsvorschläge bzw. die darin vorgenommene Reihung nie ignoriert, sondern habe mich bei allen Personalentscheidungen mit den mir vorliegenden Unterlagen und sonstigen Erkenntnisquellen eingehend auseinander gesetzt und die aus meiner Sicht bestqualifizierten Bewerberinnen und Bewerber ernannt bzw. für eine Ernennung vorgeschlagen.

 

. Juli 2008

 

(Dr. Maria Berger)