4397/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.07.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0076-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4359/J vom 16. Mai 2008 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ÖIAG: Unternehmensstrategien im Infrastrukturbereich (Post, Telekom und AUA), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Vorweg weise ich darauf hin, dass sich die vorliegende Anfrage auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage habe ich keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG zu beeinflussen.
Die vorliegenden Fragen betreffen Entscheidungen von Organen der ÖIAG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind daher von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Aus diesem Grund habe ich die Anfrage an die ÖIAG weitergeleitet und verweise auf die beiliegende Stellungnahme der ÖIAG.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.