4401/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.07.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0114-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4432/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen das Ehepaar Rumpold“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Am 16. Februar 2007 langte bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eine auf einer Geldwäscheverdachtsmeldung eines Geldinstitutes beruhende Sachverhalts-darstellung des Bundeskriminalamtes vom 13. Februar 2007 gegen Erika Rumpold wegen des Verdachts der Geldwäsche nach § 165 StGB ein. Hinweise auf Geldwäscherei konnten jedoch nicht ermittelt werden. Die Anzeige wurde daher gemäß § 90 Abs. 1 StPO aF zurückgelegt.

Zu 6 bis 10:

Mir ist nicht bekannt, ob das Kabinett meiner Amtsvorgängerin wegen des Verdachts der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Ehepaar Rumpold informiert wurde.

Zu 11 bis 16:

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen derzeit nicht beantworten kann.

. Juli 2008

 

(Dr. Maria Berger)