4402/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.07.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0115-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4433/J-NR/2008
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Gerald Hauser und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „das Strafverfahren gegen Fritz Dinkhauser“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte das in der Anfrage angesprochene Ermittlungsverfahren mit Genehmigung der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck am 19. Mai 2008 gemäß § 190 Z 2 StPO ein. Die Verfahrenseinstellung erfolgte zum Teil, weil aus den dem Verfahren zugrunde liegenden Vorwürfen kein hinreichender Verdacht gerichtlich strafbarer Handlungen ableitbar war, zum Teil, weil eine allfällige Strafbarkeit bereits verjährt gewesen wäre.
. Juli 2008
(Dr. Maria Berger)