4403/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.07.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0120-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4471/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Anzeige gegen sexuellen Missbrauch eines behinderten Kindes durch Anneliese Thurnhofer“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Beweisergebnisse der auf Grund einer Eingabe des Rechtsvertreters von Anneliese Thurnhofer veranlassten gerichtlichen Vorerhebungen erhärteten den von der Anzeigerin geäußerten Tatverdacht nicht. Aus dem ergänzenden Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Peter ROLL ergab sich, dass sich bei keiner der beiden vom Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Leoben übersandten Unterhosen des Kindes Hinweise auf das Vorliegen von Samenfäden bzw. saurer Phosphate ergaben. Das Verfahren wurde am 5. April 2005 eingestellt.

Zu 2:

Die für Einzelstrafsachen zuständige Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz hat den von der Oberstaatsanwaltschaft Graz mit zustimmender Stellungnahme vorgelegten, auf Einstellung des Verfahrens abzielenden Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Leoben geprüft. Das übereinstimmende Einstellungsvorhaben der staatsanwaltschaftlichen Behörden entsprach den Beweisergebnissen der gerichtlichen Vorerhebungen. Es wurde daher genehmigt.

 

Zu 3:

Eine amtswegige Fortführung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft wäre unter den Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Z 2 StPO zulässig. Informationen, die ein derartiges Vorgehen indizieren, liegen mir nicht vor.

 

. Juli 2008

 

(Dr. Maria Berger)