4407/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.07.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.000/0028-I/PR3/2008 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4385/J-NR/2008 betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung, die die Abgeordneten Bettina Hradecsni, Freundinnen und Freunde am 19. Mai 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 9:
Berücksichtigen Sie bei der Beschaffung von Gütern ökologische, ethische und soziale Kriterien?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wird bei der Anschaffung der Holz- und Papierprodukte darauf Rücksicht genommen, ob diese das FSC-Zeichen tragen?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Wenn nein, warum nicht?
Werden beim Einkauf Produkte bevorzugt, die mit dem Fairtrade-Gütesiegel gekennzeichnet sind?
Wenn ja, um welche Produkte handelt es sich hauptsächlich?
Wenn nein, warum nicht?
Wird beim Einkauf von Dienstbekleidung darauf Wert gelegt, wo und unter welchen Bedingungen diese produziert werden?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Wenn nein, warum nicht?
Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen dahingehend überprüft, ob sie die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Fertigung ihrer Produkte einhalten?
Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen dahingehend überprüft, ob die Arbeitsbedingungen in ihren Zulieferbetrieben durch ein anerkanntes Auditunternehmen geprüft werden?
Wenn nein, warum nicht?
Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen dahingehend überprüft, ob sie Mitglied bei einer unabhängigen Überprüfungsorganisation wie der Fair Wear Foundation sind oder andere unabhängige Zertifizierungen vorweisen können?
Wenn nein, warum nicht?
Planen Sie in Zukunft bei der Beschaffung ethische, soziale und ökologische Kriterien verstärkt zu berücksichtigen?
Wie könnten Ihrer Vorstellung nach die oben genannten Kriterien verstärkt in die Beschaffung eingebunden werden?
Antwort:
Der weitaus überwiegende Teil der einschlägigen Beschaffungen erfolgt über Ausschreibungen und Rahmenverträge der Bundesbeschaffungs GmbH (BBG). Ich darf daher auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarische Anfrage 4377/J-NR/2008 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verweisen.
Ergänzend zur Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen möchte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie darauf hinweisen, dass bei Beschaffungen, die nicht über die Verträge der Bundesbeschaffungs GesmbH abgewickelt werden, selbstverständlich finden die gleichen Gesichtspunkte wie von der BBG Berücksichtigung. Hier können z.B. der Kauf von fairen Produkten im Bereich der Sitzungssaalbewirtschaftung oder der Ankauf von Erzeugnissen der heimischen Blindenwerkstätten genannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann